Pichler Rechtsanwalt GmbH

Unterhalt nach Scheidung berechnen – Fristen im Sommer

Startseite  •  Aktuelles  •  14.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen – Fristen im Sommer

Unterhalt zurückfordern nach der Scheidung: Warum die Frist auch im Sommer weiterläuft

Der Bescheid liegt am Tisch, draußen beginnen die Ferien – und viele glauben, rechtlich habe das jetzt erst einmal Zeit. Unterhalt nach Scheidung berechnen ist dabei eine Kernfrage. Genau dieser Irrtum kann bei Unterhaltsstreitigkeiten teuer werden. Denn wenn es um Ehegattenunterhalt oder die Rückforderung von angeblich zu viel bezahltem Unterhalt geht, laufen Rechtsmittelfristen unter Umständen weiter, auch wenn gerichtliche Ferien sind.

Bereits in der Entscheidung OGH vom 15.05.2014, 6 Ob 62/14g hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Nicht nur der laufende Unterhaltsanspruch selbst ist eine Unterhaltssache, sondern auch die Frage, ob bereits gezahlter Unterhalt wieder zurückverlangt werden kann. Für Betroffene ist das vor allem eines: eine Fristenfalle.

Ein geschiedener Mann zahlte weiter – dann wollte er Geld zurück

Nach der Scheidung hatten die früheren Ehepartner eine Regelung getroffen: Der Mann zahlte Unterhalt an seine Ex-Frau und an den gemeinsamen Sohn. Solche Vereinbarungen sollen eigentlich Ruhe schaffen. In der Praxis beginnt der Streit aber oft erst später.

Der Mann warf der Frau später vor, sie habe im Jahr 2012 mehr verdient als bisher angenommen. Aus seiner Sicht bestand deshalb kein Unterhaltsanspruch mehr in jener Höhe, in der er weiterbezahlt hatte. Er verlangte die aus seiner Sicht zu viel geleisteten Beträge zurück.

Das Erstgericht folgte seiner Argumentation und verurteilte die Frau zur Rückzahlung. Die Frau wollte sich dagegen wehren und erhob Berufung. Das Problem: Sie tat das nicht rechtzeitig. Sie ging offenbar davon aus, dass die gerichtliche Ferienzeit die Frist beeinflusst. Genau darüber entstand der eigentliche Streit.

Nicht die Rückzahlung war der Knackpunkt, sondern die versäumte Berufungsfrist

Besonders an diesem Fall ist, dass am Ende nicht die materielle Unterhaltsfrage im Mittelpunkt stand. Es ging nicht mehr darum, ob der Mann tatsächlich zu viel bezahlt hatte. Entscheidend war vielmehr, ob die Berufungsfrist während der Ferien gehemmt war oder nicht.

Das Berufungsgericht sagte klar: nein. Die Frau bekämpfte diese Sicht weiter, hatte damit aber keinen Erfolg. Der OGH bestätigte, dass die Frist trotz Ferien weitergelaufen war. Die Berufung war daher verspätet.

Gerade darin liegt die praktische Brisanz dieser Entscheidung. Viele Menschen verbinden die Ferienzeit mit Stillstand. Im Unterhaltsrecht stimmt das oft nicht. Wer zu spät reagiert, verliert nicht selten schon aus formalen Gründen, noch bevor das Gericht den Inhalt überhaupt prüft.

Warum Rückforderung rechtlich als Unterhaltssache gilt

Der OGH argumentierte in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2014 mit einem einfachen, aber wichtigen Gedanken: Es wäre widersprüchlich, den laufenden Unterhaltsanspruch anders zu behandeln als die Rückforderung von Unterhalt, der angeblich ohne rechtliche Grundlage bezahlt wurde.

Beides hängt an derselben Kernfrage: Bestand ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch oder nicht? Wenn sich die Auseinandersetzung um genau diese Frage dreht, ist sie unterhaltsrechtlicher Natur. Deshalb gelten auch dieselben verfahrensrechtlichen Regeln.

Mit anderen Worten: Wer behauptet, zu viel Unterhalt bezahlt zu haben, streitet nicht über irgendeine gewöhnliche Geldforderung. Es geht weiterhin um Unterhalt. Und genau deshalb gibt es bei den Fristen keine “Sommerpause”.

Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen

Welche Regeln dahinterstehen

Im österreichischen Familienrecht ist der Ehegattenunterhalt in mehreren Konstellationen geregelt. Nach einer Scheidung spielen vor allem die Bestimmungen des Ehegesetzes eine Rolle, etwa dann, wenn es um Unterhalt nach dem Verschuldensprinzip geht.

§ 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch des schuldlos geschiedenen Ehegatten. Vereinfacht gesagt kann jener Ehepartner Unterhalt verlangen, der an der Zerrüttung keine Schuld trägt und nicht selbsterhaltungsfähig ist.

§ 69 EheG betrifft bestimmte Unterhaltsansprüche auch bei anderen Scheidungskonstellationen. Die genaue Höhe und Reichweite hängt von der Art der Scheidung und den Lebensverhältnissen ab.

Beim Unterhalt nach Scheidung berechnen ist verfahrensrechtliche Beratung besonders wichtig, da Fehlannahmen zu Fristversäumnissen führen können.

Verfahrensrechtlich wichtig ist hier nicht nur, ob Unterhalt geschuldet wird, sondern auch, wie schnell auf gerichtliche Entscheidungen reagiert werden muss. Genau an dieser Stelle greifen Sonderregeln für Unterhaltssachen. Diese führen dazu, dass die sonst bekannte Vorstellung einer gehemmt laufenden Frist während der gerichtlichen Ferien gerade hier nicht verlässlich trägt.

Mehr dazu unter Unterhalt und Scheidung.

Wann diese Entscheidung im Alltag plötzlich wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie vor allem auf vier typische Konstellationen achten:

  • Sie zahlen Unterhalt und vermuten zu hohe Leistungen: Etwa weil der frühere Ehepartner inzwischen mehr verdient oder eine neue finanzielle Situation eingetreten ist.
  • Sie erhalten Unterhalt und werden plötzlich auf Rückzahlung geklagt: Dann geht es oft um Einkommensangaben, Offenlegungspflichten und den Bestand des Anspruchs in einem bestimmten Zeitraum.
  • Ein Urteil oder Beschluss wird kurz vor dem Sommer zugestellt: Genau dann entsteht häufig der gefährliche Irrtum, die Frist beginne faktisch erst nach den Ferien zu laufen.
  • Sie wollen ein Rechtsmittel einbringen: Dann muss die Frist sofort geprüft werden. Ein verspätetes Rechtsmittel wird regelmäßig zurückgewiesen, selbst wenn die inhaltlichen Argumente gut wären.

Was Sie jetzt sofort prüfen sollten

  • Zustelldatum festhalten: Nicht schätzen, sondern das exakte Zustelldatum notieren.
  • Frist umgehend berechnen lassen: Gerade in Unterhaltssachen kann ein falsches Verständnis der Ferienregelung fatal sein.
  • Unterlagen sammeln: Einkommen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Vergleichsvereinbarungen und Schriftverkehr vollständig bereitlegen.
  • Nicht abwarten: Wer erst nach dem Urlaub reagiert, kann bereits zu spät sein.
  • Bei Rückforderungen die Berechnungsbasis prüfen: Oft hängt alles daran, welches Einkommen tatsächlich vorlag und ob Änderungen rechtzeitig offengelegt wurden.
  • Unterhalt nach Scheidung berechnen lassen: Lassen Sie zeitnah prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestand und welche Zeiträume relevant sind.

Häufige Fragen, wie sie Betroffene wirklich stellen

Laufen Unterhaltsfristen im Sommer echt weiter?

Ja, genau das kann der Fall sein. Bei Unterhaltsstreitigkeiten gelten besondere Regeln, sodass die gerichtliche Ferienzeit Rechtsmittelfristen nicht automatisch stoppt. Das betrifft nicht nur laufenden Unterhalt, sondern nach der Rechtsprechung auch Rückforderungen zu viel gezahlter Beträge.

Gilt das auch, wenn ich schon gezahlten Unterhalt zurückverlangen will?

Ja. Nach OGH vom 15.05.2014, 6 Ob 62/14g zählt auch die Rückforderung angeblich zu viel gezahlten Unterhalts zu den Unterhaltsstreitigkeiten. Entscheidend ist, dass sich der Streit inhaltlich um das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dreht.

Ich habe den Brief vor dem Urlaub bekommen und erst später geöffnet – was jetzt?

Rechtlich kommt es meist nicht darauf an, wann Sie den Inhalt tatsächlich gelesen haben, sondern wann die Zustellung wirksam war. Deshalb sollten gerichtliche Sendungen niemals liegen bleiben. Wenn bereits eine Frist versäumt wurde, muss sofort geprüft werden, ob es überhaupt noch verfahrensrechtliche Möglichkeiten gibt.

Kann ich zu viel bezahlten Ehegattenunterhalt immer zurückfordern?

Nein, automatisch geht das nicht. Es muss genau geprüft werden, warum bezahlt wurde, ob tatsächlich kein Anspruch bestand und ob die Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist. Zusätzlich spielen Beweisfragen eine große Rolle, etwa zu Einkommen, Offenlegung und zur genauen Unterhaltsvereinbarung.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht Dr. Pichler in der Praxis immer wieder, dass nicht die Unterhaltsfrage selbst den Ausschlag gibt, sondern ein Fristversäumnis. Gerade bei Scheidung, Ehegattenunterhalt und Rückforderungen entscheidet oft der erste Schritt nach Zustellung darüber, ob die eigene Position überhaupt noch wirksam vorgebracht werden kann.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden