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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Fiktives Einkommen

Startseite  •  Aktuelles  •  07.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Fiktives Einkommen

Fiktives Einkommen beim Kindesunterhalt: Darf das Gericht einfach ein Gehalt annehmen?

Unterhalt nach Scheidung berechnen 200 Euro im Monat klingen überschaubar – bis ein Gericht dafür einfach unterstellt, dass ein Elternteil in Österreich ohnehin mehr als 1.000 Euro netto verdienen könnte. Genau an diesem Punkt wird Unterhaltsrecht heikel: Nicht jede fehlende Erwerbstätigkeit ist automatisch ein Versuch, sich vor der Zahlung zu drücken.

Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen

200 Euro im Monat klingen überschaubar – bis ein Gericht dafür einfach unterstellt, dass ein Elternteil in Österreich ohnehin mehr als 1.000 Euro netto verdienen könnte. Genau an diesem Punkt wird Unterhaltsrecht heikel: Nicht jede fehlende Erwerbstätigkeit ist automatisch ein Versuch, sich vor der Zahlung zu drücken.

Bereits 2018 hat der OGH in einer Entscheidung mit großer praktischer Bedeutung klargestellt, dass Gerichte mit „fiktivem Einkommen“ vorsichtig umgehen müssen. Die Entscheidung OGH vom 24.09.2018, 8 Ob 115/18x zeigt: Wer wegen Krankheit, Pflege von Angehörigen, Sprachproblemen oder belastenden Lebensumständen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, darf nicht vorschnell so behandelt werden, als würde er in Österreich problemlos ein Einkommen erzielen.

Zwischen zwei Ländern, Krankheit in der Familie und der Unterhaltspflicht

Im Zentrum stand eine Mutter ägyptischer Herkunft. Sie lebte seit 2005 zeitweise in Österreich, ihre Tochter war 2002 geboren worden. Nach der Trennung der Eltern im Jahr 2013 blieb das Kind beim Vater, der schließlich auch die alleinige Obsorge erhielt. 2017 wurde die Ehe geschieden.

Der Kinder- und Jugendhilfeträger verlangte ab 2013 Kindesunterhalt von der Mutter – monatlich 200 Euro. Die Gerichte der ersten beiden Instanzen nahmen an, die Mutter könne in Österreich ein Nettoeinkommen von über 1.000 Euro erzielen. Auf dieser Grundlage wurden ein Unterhaltsrückstand und laufender Unterhalt festgesetzt.

Die Mutter schilderte allerdings ein anderes Bild. Sie habe Österreich unter anderem wegen früherer Misshandlungen verlassen, sei immer wieder in Ägypten bei ihrer Familie gewesen, habe nur schwache Deutschkenntnisse und gesundheitliche Probleme gehabt. Dazu kam, dass sie zeitweise ihre kranke Mutter gepflegt habe. Die Frage war daher nicht nur, ob sie tatsächlich kein Einkommen hatte. Entscheidend war, ob man ihr rechtlich vorwerfen durfte, keines erzielt zu haben.

Nicht jedes fehlende Einkommen ist automatisch „selbst schuld“

Im österreichischen Unterhaltsrecht gilt ein klarer Grundsatz: Eltern müssen für ihre Kinder nach ihren Kräften aufkommen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem ABGB, vor allem aus den Regeln zum Kindesunterhalt. Zugleich bedeutet das aber nicht, dass Gerichte jedes theoretisch denkbare Einkommen einfach ansetzen dürfen.

Ein „fiktives Einkommen“ oder eine Einkommensanrechnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Elternteil seine Erwerbsmöglichkeiten schuldhaft nicht nützt. Vereinfacht gesagt: Wer arbeiten könnte, sich aber ohne nachvollziehbaren Grund nicht um Arbeit bemüht, kann unterhaltsrechtlich so behandelt werden, als hätte er ein erzielbares Einkommen.

Anders liegt der Fall, wenn objektive Hindernisse bestehen. Krankheit kann ein solches Hindernis sein. Auch die tatsächliche Betreuung oder Pflege naher Angehöriger kann relevant werden. Dasselbe gilt bei mangelnden Sprachkenntnissen, wenn diese die Arbeitsaufnahme real erschweren. Noch sensibler wird die Beurteilung, wenn Gewalt in der Beziehung behauptet wird und diese Umstände Einfluss auf Aufenthalt, Integration oder Erwerbsmöglichkeiten hatten.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, wie man Unterhalt nach Scheidung berechnen kann.

Warum der OGH die Sache nicht durchgewunken hat

Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur neuerlichen Prüfung zurück. Der Kern der Begründung war einfach, aber streng: Bevor ein Gericht Einkommen anrechnet, muss es die tatsächlichen Umstände sauber feststellen.

Gerade das war hier nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend passiert. Unklar blieb etwa, wann die Mutter genau in Österreich war, wie lange sie sich in Ägypten aufhielt und aus welchen Gründen. Ebenso fehlten belastbare Feststellungen dazu, wie gut oder schlecht ihre Deutschkenntnisse tatsächlich waren und ob diese Defizite möglicherweise mit den behaupteten Misshandlungen oder anderen Umständen zusammenhingen.

Das ist juristisch entscheidend. Denn nur wenn feststeht, dass die Mutter ihre mangelnde Erwerbstätigkeit pflichtwidrig verursacht oder aufrechterhalten hat, darf ein hypothetisches Einkommen angesetzt werden. Bloße Vermutungen reichen dafür nicht. Auch moralische Erwartungen ersetzen keine Tatsachenfeststellungen.

Die Frage, wie Sie den Unterhalt nach Scheidung berechnen, bestimmt oft die notwendigen Nachweise.

Pflege, Auslandsaufenthalt, schlechte Deutschkenntnisse: Was Gerichte wirklich prüfen müssen

Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil sie einen häufigen Denkfehler korrigiert: Wer im Ausland lebt oder dorthin zurückkehrt, entzieht sich nicht automatisch dem Unterhalt. Es kommt auf das Warum an. War der Aufenthalt im Ausland eine nachvollziehbare Reaktion auf familiäre Notlagen, gesundheitliche Probleme oder Gewalterfahrungen, muss das in die Beurteilung einfließen.

Auch Sprachkenntnisse werden in Unterhaltsverfahren oft unterschätzt. Schlechte Deutschkenntnisse sind nicht bloß ein Nebendetail, wenn es um reale Jobchancen am österreichischen Arbeitsmarkt geht. Wer kaum kommunizieren kann, findet oft nur eingeschränkt Arbeit. Das bedeutet nicht automatisch, dass gar kein Einkommen ansetzbar ist. Aber die Höhe eines hypothetischen Verdienstes muss zur tatsächlichen Lebenslage passen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in solchen Verfahren immer wieder, dass pauschale Annahmen über Arbeitsmöglichkeiten zu falschen Ergebnissen führen. Gerade bei internationalen Familienkonstellationen braucht es eine genaue Aufarbeitung von Aufenthalten, Erwerbsbiografie und persönlichen Belastungen.

Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag plötzlich sehr relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen heikel:

  • Ein Elternteil lebt zeitweise im Ausland: Dann stellt sich die Frage, ob dort überhaupt vergleichbare Erwerbsmöglichkeiten bestanden und warum der Auslandsaufenthalt erfolgte.
  • Krankheit oder Pflege in der Familie: Wer nahe Angehörige versorgt oder selbst gesundheitlich eingeschränkt ist, muss diese Umstände belegen können.
  • Sprachdefizite und Integration: Fehlende Deutschkenntnisse können die Annahme eines „österreichischen Durchschnittseinkommens“ entkräften.
  • Gewalt in der Beziehung: Wenn Misshandlungen die Lebensführung, den Aufenthalt oder die Arbeitsfähigkeit beeinflusst haben, gehört das strukturiert ins Verfahren eingebracht.

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Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen können

Wer gegen eine Einkommensanrechnung vorgehen will oder Unterhalt begehrt, sollte nicht mit bloßen Behauptungen arbeiten. Entscheidend sind nachvollziehbare Nachweise.

  • Reisepasskopien, Flugbuchungen, Meldezettel und sonstige Aufenthaltsnachweise
  • ärztliche Atteste, Befunde und Krankenstandsunterlagen
  • Nachweise über Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
  • Belege zu Sprachkursen oder dazu, warum solche Kurse nicht besucht werden konnten
  • Bewerbungen, Absagen, Arbeitsverträge und Einkommensunterlagen im In- und Ausland
  • Zeugenaussagen oder sonstige Nachweise bei häuslicher Gewalt

Je genauer die Chronologie dokumentiert ist, desto schwerer ist es, ein bloß theoretisches Einkommen zu unterstellen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Kann mir das Gericht Unterhalt vorschreiben, obwohl ich gar nichts verdiene?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gericht kann ein fiktives Einkommen annehmen, wenn Sie arbeitsfähig wären und Ihre Erwerbsmöglichkeiten schuldhaft nicht nutzen. Fehlt Einkommen aber wegen Krankheit, Pflegeverpflichtungen, Gewaltfolgen oder real fehlender Chancen am Arbeitsmarkt, darf nicht einfach irgendetwas angenommen werden. Genau diese Umstände müssen im Verfahren belegt werden.

Ich war längere Zeit im Ausland – muss ich trotzdem Kindesunterhalt zahlen?

Ein Auslandsaufenthalt beendet die Unterhaltspflicht nicht. Entscheidend ist aber, ob Sie dort arbeiten konnten, warum Sie sich im Ausland aufgehalten haben und ob der Aufenthalt nachvollziehbar war. Wer etwa zur Pflege naher Angehöriger oder aus Schutzgründen ins Heimatland zurückkehrt, ist anders zu beurteilen als jemand, der bewusst Einkommen verschleiert. Das Gericht muss die Hintergründe genau prüfen.

Zählen schlechte Deutschkenntnisse als Grund, warum ich keinen Job finde?

Sie können jedenfalls ein wichtiger Faktor sein. Schlechte Deutschkenntnisse beeinflussen, welche Tätigkeiten überhaupt erreichbar sind und wie hoch ein realistisches Einkommen ausfallen könnte. Das bedeutet nicht automatisch, dass gar kein Unterhalt geschuldet ist. Aber die Annahme eines pauschalen Einkommens ohne Prüfung der tatsächlichen Sprachsituation kann unzulässig sein.

Was kann ich tun, wenn mir das Gericht einfach ein Einkommen anrechnet?

Dann kommt es auf eine saubere Gegenstrategie an. Wichtig sind konkrete Belege zu Gesundheit, Aufenthalt, Bewerbungen, familiären Belastungen und Sprachkenntnissen. Auch eine genaue zeitliche Darstellung hilft, Widersprüche zu vermeiden. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Betroffene dabei, solche Unterhaltsfragen rechtlich und tatsächlich präzise aufzuarbeiten.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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