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Unterhalt nach Scheidung berechnen – Anspruch prüfen

Startseite  •  Aktuelles  •  09.08.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen – Anspruch prüfen

Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Ehe kein Anspruch auf Geld bleibt

30 Jahre Ehe, gemeinsame Kinder, ein Leben lang zurückgesteckt – und am Ende trotzdem kein oder nur wenig Scheidungsunterhalt? Unterhalt nach Scheidung berechnen Genau an diesem Punkt beginnt für viele Betroffene das eigentliche rechtliche Problem. Nicht die Trennung selbst, sondern die Frage, wovon man danach leben soll.

Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung entscheidet in Österreich nicht allein die Dauer der Ehe. Maßgeblich sind vor allem das Verschulden an der Scheidung, die Einkommensverhältnisse und die Frage, ob jemand wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit überhaupt noch für sich selbst sorgen kann. Wer das zu spät prüft, verzichtet oft auf Ansprüche oder setzt unrealistische Erwartungen in ein Verfahren.

Nicht jede lange Ehe führt automatisch zu Unterhalt – Unterhalt nach Scheidung berechnen

Ein häufiger Irrtum hält sich hartnäckig: Wer viele Jahre verheiratet war, müsse nach der Scheidung jedenfalls finanziell abgesichert sein. So einfach ist es nicht. Das österreichische Scheidungsrecht knüpft den Unterhalt stark an das Verschuldensprinzip. Entscheidend ist also, wer die Eheverfehlungen gesetzt hat und ob eine Scheidung aus überwiegendem oder alleinigem Verschulden ausgesprochen wird.

Gerade deshalb kann es zu überraschenden Ergebnissen kommen. Eine wirtschaftlich schwächere Person hat nicht automatisch Anspruch auf laufende Zahlungen. Umgekehrt kann auch jemand mit eigenem Einkommen Unterhalt erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Worauf es rechtlich wirklich ankommt

§ 66 EheG regelt den Unterhalt nach Scheidung wegen Verschuldens. Die Bestimmung bedeutet vereinfacht: Der schuldlose oder überwiegend schuldlose Ehegatte kann gegen den allein oder überwiegend schuldigen Ehegatten einen angemessenen Unterhaltsanspruch haben.

§ 67 EheG betrifft Fälle, in denen den unterhaltsberechtigten Ehegatten ebenfalls ein Verschulden trifft. Dann fällt der Anspruch deutlich schwächer aus und beschränkt sich unter Umständen auf das, was zur Deckung der notwendigen Lebensbedürfnisse gebraucht wird.

§ 68 EheG behandelt besondere Billigkeitsfälle. Diese Regel ist wichtig, wenn jemand zwar keinen vollen Unterhaltsanspruch hat, aber wegen Alter, Krankheit oder Betreuung gemeinsamer Kinder nicht in der Lage ist, sich selbst ausreichend zu erhalten.

§ 69 EheG spielt bei Scheidungen aus anderen Gründen eine Rolle, etwa wenn nicht das klassische Verschuldensurteil im Raum steht. Dann hängt der Unterhalt davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage die Ehe geschieden wurde und welche Vereinbarungen die Ehegatten getroffen haben.

Auch § 94 ABGB darf man nicht ausblenden. Er regelt zwar den Unterhalt während aufrechter Ehe, ist aber oft der Ausgangspunkt für das Verständnis, wie die eheliche Lebensgemeinschaft wirtschaftlich organisiert war – etwa wenn ein Ehepartner Einkommen erzielt und der andere über Jahre Haushalt und Kinderbetreuung übernommen hat.

Die typische Lebenssituation: Kinder großgezogen, beruflich zurückgesteckt, dann die Trennung

Sehr häufig sieht der Ablauf ähnlich aus: Die Ehefrau reduziert nach der Geburt der Kinder ihre Arbeitszeit oder steigt ganz aus dem Beruf aus. Der Mann baut sein Einkommen aus, finanziert den Familienalltag und nach außen wirkt die Rollenverteilung selbstverständlich. Jahre später sind die Kinder größer, die Beziehung zerbricht, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob die Ehefrau wieder voll arbeiten muss – oder ob ihr Unterhalt zusteht.

Die Antwort hängt von mehreren Punkten gleichzeitig ab. Wie alt sind die Kinder? Gibt es gesundheitliche Einschränkungen? Welche Ausbildung ist vorhanden? Wie lange war jemand vom Arbeitsmarkt weg? Und ganz zentral: Wer trägt das rechtlich relevante Verschulden an der Scheidung?

Gerade nach langen Ehen ist die wirtschaftliche Abhängigkeit oft größer, als es auf den ersten Blick scheint. Wer jahrelang unbezahlt Familienarbeit geleistet hat, hat häufig geringere Pensionsansprüche, schlechtere Wiedereinstiegschancen und weniger eigene Rücklagen. Unterhalt ist dann nicht bloß eine abstrakte Rechtsfrage, sondern die Grundlage für Miete, Lebensmittel und medizinische Versorgung.

Warum das Verschuldensprinzip noch immer alles verändern kann

Anders als viele vermuten, ist Österreich beim Scheidungsunterhalt stark vom Verschulden geprägt. Wird die Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden eines Ehepartners geschieden, verbessert das die Position des anderen erheblich. Bei gleichteiligem Verschulden oder wenn beide schwerwiegende Eheverfehlungen gesetzt haben, sinken die Chancen auf einen umfassenden Unterhaltsanspruch deutlich.

Das macht die Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens heikel. Wer bloß auf die Einkommensdifferenz schaut, übersieht oft den entscheidenden Punkt. Nachrichten, Zeugenaussagen, Dokumentationen über jahrelange Kränkungen, Gewalt, beharrliche Vernachlässigung oder massive Loyalitätsverletzungen können am Ende für die Unterhaltsfrage wichtiger sein als einzelne Kontoauszüge.

Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass jede eheliche Enttäuschung rechtlich relevant ist. Nicht jede Lieblosigkeit ist eine schwere Eheverfehlung. Das Gericht prüft, ob das Verhalten tatsächlich zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen hat und wie die beiderseitigen Beiträge zu bewerten sind.

Für wen das Thema besonders brisant ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist der Blick auf den Scheidungsunterhalt besonders wichtig in diesen Konstellationen:

  • Ein Ehepartner war lange nicht berufstätig: Nach Jahren der Haushaltsführung oder Kinderbetreuung ist ein sofortiger wirtschaftlicher Neustart oft unrealistisch.
  • Die Einkommensschere ist groß: Wenn ein Ehepartner gut verdient und der andere nur Teilzeit arbeitet, stellt sich rasch die Frage nach angemessener Absicherung.
  • Gesundheitliche Probleme bestehen: Krankheit oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit können die Möglichkeit, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, erheblich reduzieren.
  • Über das Verschulden wird gestritten: Dann ist der Unterhalt nicht nur eine Rechenfrage, sondern eng mit dem Ausgang des Scheidungsverfahrens verbunden.

Was Betroffene jetzt sichern sollten

Wer Unterhalt fordert oder abwehren will, sollte früh strukturiert vorgehen. Spontane Aussagen, unüberlegte Nachrichten oder vorschnelle Zugeständnisse lassen sich später schwer korrigieren.

  • Einkommen offenlegen und dokumentieren: Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Sonderzahlungen und variable Einkünfte sammeln.
  • Die eheliche Rollenverteilung festhalten: Wer betreute die Kinder, wer führte den Haushalt, wer verzichtete auf Berufschancen?
  • Gesundheitliche Einschränkungen belegen: Ärztliche Unterlagen können für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit entscheidend sein.
  • Zum Verschulden nichts bagatellisieren: Relevante Vorfälle sollten chronologisch und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Keine vorschnellen Vereinbarungen unterschreiben: Ein nachteiliger Unterhaltsverzicht kann langfristige Folgen haben.

Was viele bei Unterhalt nach der Scheidung falsch einschätzen

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Unterhalt und Aufteilung seien dasselbe. Das stimmt nicht. Der Ehegattenunterhalt betrifft die laufende finanzielle Versorgung nach der Scheidung. Die Aufteilung betrifft das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse, also etwa Wohnung, Hausrat, Konten oder bestimmte Anschaffungen. Lesen Sie auch unsere Hinweise zur Scheidung und zum Unterhalt.

Ebenso wichtig: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sind zwei verschiedene Themen. Wer für gemeinsame Kinder Unterhalt zahlt, ist nicht automatisch auch zu Ehegattenunterhalt verpflichtet – und umgekehrt.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass wirtschaftlich schwächere Ehepartner ihre Position unterschätzen, während besser verdienende Ehepartner die Bedeutung des Verschuldensausspruchs oft zu spät erkennen.

Rechtsanwalt Wien

Als Ansprechpartner hilft eine Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien beim Sammeln von Beweisen, bei der Erstellung einer plausiblen Darstellung des Verschuldens und bei der Frage, wie man am besten den Unterhalt nach Scheidung berechnen und belegen kann.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Bekomme ich nach 20 oder 30 Jahren Ehe automatisch Unterhalt?

Nein. Die Ehedauer allein begründet noch keinen automatischen Anspruch. Entscheidend sind vor allem der Scheidungsgrund, das Verschulden, Ihre wirtschaftliche Situation und Ihre Erwerbsmöglichkeiten. Lange Ehen spielen aber häufig bei der Beurteilung der Lebensverhältnisse und der Zumutbarkeit einer raschen Selbsterhaltung eine Rolle.

Was heißt überwiegendes Verschulden bei der Scheidung?

Damit ist gemeint, dass ein Ehepartner die Zerrüttung der Ehe deutlich stärker verursacht hat als der andere. Das Gericht bewertet die jeweiligen Eheverfehlungen nicht bloß zahlenmäßig, sondern nach ihrem Gewicht. Für den Unterhaltsanspruch kann diese Einstufung entscheidend sein.

Muss ich nach der Scheidung sofort Vollzeit arbeiten gehen?

Das kommt auf Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand, Betreuungspflichten und Ihre bisherige Lebenssituation an. Nach langer Familienphase ist ein sofortiger Wiedereinstieg nicht immer realistisch. Das Gericht prüft, welche Erwerbstätigkeit zumutbar ist und ob ein Unterhaltsanspruch daneben besteht.

Kann ich auf Unterhalt verzichten und es später bereuen?

Ja, genau darin liegt das Risiko. Wer eine Vereinbarung unterschreibt, ohne die Folgen sauber zu prüfen, schränkt seine Möglichkeiten oft dauerhaft ein. Vor allem bei unklarer Einkommenslage oder unsicherer beruflicher Zukunft sollte ein Verzicht sehr genau überlegt werden.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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