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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Abfertigung & Teilzeit

Startseite  •  Aktuelles  •  04.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Abfertigung & Teilzeit

Abfertigung, Elternteilzeit, Kindesunterhalt: Warum Einmalzahlungen plötzlich jahrelang nachwirken können

Ein einziger Geldeingang kann Unterhalt nicht nur für einen Monat, sondern für Jahre verändern. Unterhalt nach Scheidung berechnen Genau das passiert, wenn nach einer Scheidung eine Abfertigung ins Spiel kommt und ein Elternteil später wegen Kinderbetreuung seine Arbeitszeit reduziert. Für viele Betroffene wirkt das widersprüchlich: Das Geld ist längst verbraucht, die Teilzeit familiär sinnvoll – und trotzdem wird vor Gericht neu gerechnet.

Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 hat der OGH dazu wichtige Leitlinien formuliert: OGH vom 02.02.2022, 6 Ob 151/21f. Die Entscheidung ist vor allem für Eltern relevant, bei denen Kindesunterhalt, Einmalzahlungen und Elternteilzeit gleichzeitig zusammenkommen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Wie aus einer einvernehmlichen Scheidung ein Streit über Jahreseinkommen wurde

Die Eltern eines 2007 geborenen Kindes hatten sich einvernehmlich scheiden lassen. Das Kind lebte überwiegend bei der Mutter, der Vater zahlte zunächst 400 Euro Unterhalt pro Monat. Auf den ersten Blick ein geregelter Zustand.

Dann wurde es kompliziert. Der Vater arbeitete als Flugbegleiter und erhielt 2015 wegen eines Betriebsübergangs eine einmalige Abfertigung. Später bekam er mit einer neuen Partnerin ein weiteres Kind und reduzierte ab 2018 seine Arbeit auf 70 Prozent im Rahmen der Elternteilzeit.

Damit standen gleich zwei Fragen im Raum: Muss die Abfertigung bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, obwohl sie nur einmal ausbezahlt wurde? Und darf ein Vater, der wegen Betreuung eines weiteren Kindes Teilzeit arbeitet, beim Unterhalt so behandelt werden, als würde er Vollzeit verdienen?

Die Mutter beziehungsweise das Kind verlangten eine Erhöhung des Unterhalts und wollten die Abfertigung über einen längeren Zeitraum anteilig einrechnen lassen. Der Vater wollte teils weniger zahlen oder für einzelne Zeiträume überhaupt entlastet werden und vertrat die Ansicht, dass die Abfertigung anders zu verteilen sei. Die Vorinstanzen befassten sich mit mehreren Zeitabschnitten, korrigierten einander teilweise und verlangten zusätzliche Feststellungen – etwa zur tatsächlichen Höhe der netto ausbezahlten Abfertigung und zur konkreten Betreuungssituation in der neuen Familie.

Unterhalt nach Scheidung berechnen: Abfertigung und Elternteilzeit

Abfertigung ist nicht „weg“, nur weil sie einmal ausbezahlt wurde

Der rechtliche Kern der Entscheidung ist klar: Eine Abfertigung gehört grundsätzlich in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Sie wird also nicht einfach deshalb ausgeblendet, weil sie keine laufende Monatszahlung ist.

Entscheidend ist aber die Art der Berücksichtigung. Das Gericht muss eine solche Einmalzahlung nicht in einem einzigen Jahr voll anrechnen. Es darf den Betrag auf einen längeren Zeitraum verteilen. Genau darin liegt die praktische Brisanz: Eine Zahlung aus der Vergangenheit kann den Kindesunterhalt noch lange beeinflussen.

Wie lange verteilt wird, ist keine starre Rechenfrage. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls: die Höhe der Abfertigung, die sonstigen Einkünfte, die wirtschaftliche Situation und auch die Lebensplanung. Denkbar sind unterschiedliche Zeiträume – etwa orientiert an der früheren Betriebszugehörigkeit, an zehn Jahren oder an einem anderen sachgerechten Abschnitt.

Wichtig ist auch: Derjenige, der die Abfertigung erhalten hat, kann zwar vorschlagen, über welchen Zeitraum sie berücksichtigt werden soll. Das Kind als Unterhaltsberechtigter kann aber einen kürzeren Zeitraum verlangen, wenn das nach den Umständen angemessen erscheint. Gerade dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt.

Elternteilzeit schützt nicht automatisch vor einer höheren Unterhaltsbemessung

Der zweite große Punkt der Entscheidung betrifft die sogenannte Anspannung. Damit ist gemeint, dass ein Elternteil unterhaltsrechtlich nicht immer nur nach seinem tatsächlichen Einkommen beurteilt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird so gerechnet, als könnte und müsste er mehr verdienen.

Bei Elternteilzeit passiert genau dort der Konflikt. Wer seine Stunden reduziert, tut das oft aus nachvollziehbaren familiären Gründen. Unterhaltsrechtlich reicht der Hinweis auf Kinderbetreuung allein aber nicht immer aus. Das Gericht prüft, ob einem pflichtbewussten Elternteil nach der gesamten Familiensituation dennoch eine umfangreichere Erwerbstätigkeit zumutbar wäre.

Dafür braucht es konkrete Feststellungen. Etwa: Wie alt ist das weitere Kindes? Welche Betreuung übernimmt der andere Elternteil? Gibt es Kinderbetreuungsgeld? Wie hoch ist das Einkommen der Partnerin? Könnte Betreuung organisatorisch anders gelöst werden? Erst wenn diese Fragen sauber festgestellt sind, lässt sich beurteilen, ob eine Anspannung auf ein fiktives Vollzeiteinkommen zulässig ist.

Der OGH hat in 6 Ob 151/21f daher nicht einfach schematisch entschieden, dass Teilzeit akzeptiert oder unzulässig sei. Er hat bestätigt, dass genau hingesehen werden muss. Für Betroffene ist das ein wichtiger Hinweis: Ohne detaillierte Nachweise bleibt die eigene Darstellung oft zu vage.

Welche Regeln im österreichischen Familienrecht hier mitspielen

Beim Kindesunterhalt steht das Wohl und der Bedarf des Kindes im Mittelpunkt. Die Unterhaltspflicht der Eltern ergibt sich aus dem ABGB. Vereinfacht gesagt müssen Eltern nach ihren Kräften zum Unterhalt des Kindes beitragen; entscheidend sind also nicht nur die aktuellen Zahlungen, sondern auch die reale oder zumutbar erzielbare Leistungsfähigkeit.

Die Anspannung folgt aus der ständigen Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht: Wer seine Erwerbsmöglichkeiten grundlos oder in einem unterhaltsrechtlich nicht akzeptablen Ausmaß einschränkt, wird so behandelt, als würde er das erzielbare Einkommen tatsächlich beziehen. Das ist kein Strafmechanismus, sondern soll verhindern, dass Kinder wirtschaftliche Nachteile aus vermeidbaren Einkommensreduktionen tragen.

Für geschiedene Ehegatten ist außerdem oft das Verschuldensprinzip nach dem Ehegesetz relevant, etwa beim Ehegattenunterhalt. In der hier besprochenen Entscheidung ging es allerdings nicht um Ehegattenunterhalt, sondern um Kindesunterhalt. Das ist wichtig, weil bei Kindern andere Maßstäbe im Vordergrund stehen als bei der Frage, ob ein geschiedener Ehepartner Unterhalt beanspruchen kann.

Was die Gerichte noch aufklären mussten

Die Entscheidung zeigt auch, wie selten Unterhalt nur eine Rechenaufgabe ist. Das Berufungsgericht hob Teile der erstinstanzlichen Entscheidung auf, weil noch entscheidende Tatsachen fehlten. Unter anderem musste geklärt werden, wie hoch die Abfertigung netto tatsächlich war und wie die konkrete Betreuung des weiteren Kindes organisiert wurde.

Gerade diese Details entscheiden oft über hunderte Euro monatlich. Wer bloß behauptet, die Abfertigung sei „für die Wohnung draufgegangen“ oder Teilzeit sei „einfach notwendig“, wird damit regelmäßig nicht durchkommen. Gerichte wollen Belege, Zeitabläufe und nachvollziehbare wirtschaftliche Daten.

Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag besonders wichtig ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung besonders relevant in folgenden Konstellationen:

  • Sie haben eine Abfertigung, Abfindung oder andere Einmalzahlung erhalten: Auch wenn das Geld schon verwendet wurde, kann es bei der Unterhaltsbemessung noch eine Rolle spielen.
  • Ihr Ex-Partner hat eine größere Einmalzahlung bekommen: Dann sollte geprüft werden, ob und über welchen Zeitraum diese in den Kindesunterhalt einzurechnen ist.
  • Sie arbeiten wegen eines weiteren Kindes in Elternteilzeit: Dann stellt sich die Frage, ob diese Reduktion unterhaltsrechtlich akzeptiert wird oder ob eine Anspannung droht.
  • Es geht um eine Unterhaltserhöhung, Herabsetzung oder zeitweise Enthebung: In solchen Verfahren kommt es stark auf Unterlagen und eine saubere Darstellung der Familienrealität an.
  • Praktischer Hinweis: Bei der Prüfung helfen Checklisten, wenn Sie Unterhalt nach Scheidung berechnen wollen — sammeln Sie Belege frühzeitig.

Rechtsanwalt Wien

Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten

  • Sichern Sie alle Unterlagen zur Einmalzahlung: Abrechnungen, Steuerunterlagen, Kontoauszüge, Nachweise über Nettobeträge.
  • Dokumentieren Sie, wofür das Geld verwendet wurde: Schuldentilgung, Wohnkosten, Rücklagen, Investitionen.
  • Wenn Sie Elternteilzeit in Anspruch nehmen, sammeln Sie Belege zur tatsächlichen Kinderbetreuung und zu möglichen Alternativen.
  • Halten Sie Einkommen und Leistungen im Haushalt fest, etwa Einkommen der Partnerin oder Bezug von Kinderbetreuungsgeld.
  • Reagieren Sie früh, wenn eine Unterhaltsänderung verlangt wird. Später fehlende Nachweise lassen sich oft nur schwer ersetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch zu Scheidung und Unterhalt.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Unterhaltsverfahren, in denen Einkommen, Einmalzahlungen und familiäre Betreuungspflichten sauber aufgearbeitet werden müssen.

FAQ: Das googeln Eltern in solchen Fällen wirklich

Muss eine Abfertigung beim Kindesunterhalt in Österreich berücksichtigt werden?

Ja, grundsätzlich schon. Eine Abfertigung zählt nicht automatisch als unterhaltsrechtlich unbeachtliches Vermögen. Sie kann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einfließen, wird aber häufig auf einen angemessenen Zeitraum verteilt und nicht bloß in einem Monat oder Jahr voll angesetzt.

Ich arbeite wegen meines neuen Kindes nur Teilzeit – kann ich trotzdem auf Vollzeit angespannt werden?

Ja, das ist möglich. Entscheidend ist, ob die Teilzeit nach der gesamten Familiensituation unterhaltsrechtlich als zumutbar angesehen wird. Das Gericht prüft insbesondere Betreuungsmöglichkeiten, die Rolle des anderen Elternteils, das Alter des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse im Haushalt.

Kann das Kind verlangen, dass eine Abfertigung schneller in den Unterhalt eingerechnet wird?

Ja, das kann vorkommen. Der Unterhaltspflichtige kann zwar eine bestimmte Verteilung vorschlagen, daran ist das Gericht aber nicht gebunden. Wenn die Umstände dafür sprechen, kann eine kürzere Verteilung sachgerecht sein und damit zu einem höheren Unterhalt in einem bestimmten Zeitraum führen.

Was sollte ich bei einer Unterhaltsänderung auf keinen Fall vergessen?

Vor allem vollständige Unterlagen. Ohne Nachweise zu Einkommen, Einmalzahlungen, Betreuungsaufwand und laufenden Ausgaben bleibt vieles bloße Behauptung. Gerade bei Elternteilzeit und Abfertigungen hängt das Ergebnis oft daran, ob die tatsächliche Lebenssituation präzise belegt werden kann. Wer den Unterhalt nach Scheidung berechnen will, sollte daher Belege systematisch sammeln.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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