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Unterhalt nach Scheidung berechnen – Familienrabatt

Startseite  •  Aktuelles  •  14.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen – Familienrabatt

Scheidungsunterhalt trotz Familienrabatt? Wann mietfreies Wohnen für den Sohn nicht zum Nachteil des Ex-Partners wird

Weniger Miete für den Sohn, weniger Unterhalt für die geschiedene Ehefrau? Genau an dieser heiklen Stelle prallen Familienloyalität und Unterhaltsrecht aufeinander. Unterhalt nach Scheidung berechnen

Weniger Miete für den Sohn, weniger Unterhalt für die geschiedene Ehefrau? Genau an dieser heiklen Stelle prallen Familienloyalität und Unterhaltsrecht aufeinander.

In vielen Trennungen taucht dieselbe Frage auf: Darf ein unterhaltspflichtiger Ehegatte auf Einnahmen verzichten, obwohl der andere Ehegatte Unterhalt verlangt? Besonders brisant wird es, wenn Wohnungen oder Häuser innerhalb der Familie günstiger überlassen werden. Dann steht schnell der Vorwurf im Raum, Einkommen werde absichtlich klein gerechnet.

Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2014 hat der Oberste Gerichtshof dazu eine wichtige Linie gezogen: Nicht jeder Mietverzicht gegenüber einem nahen Angehörigen ist automatisch eine unzulässige Unterhaltsverkürzung. Entscheidend sind die Gründe.

Ein Haus, ein Sohn in Schwierigkeiten und Streit um Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung forderte die Ehefrau monatlichen Unterhalt. Der Mann besaß ein Haus, in dem sein Sohn eine Wohnung nutzte. Zunächst zahlte der Sohn Miete. Später wurde diese deutlich reduziert oder zeitweise gar nicht verlangt.

Der Hintergrund war nicht bloß familiäre Nachsicht. Der Sohn hatte die Wohnung grundlegend saniert. Dazu kam seine eigene wirtschaftlich belastende Lebenslage: Nach einer früheren Scheidung musste er eine hohe Ausgleichszahlung leisten und dafür Kredite aufnehmen. Außerdem half er dem Vater im Haushalt. Der Vater verzichtete deshalb auf einen Teil des Mietzinses.

Für die geschiedene Ehefrau war das ein Problem. Sie argumentierte, dass dem Mann eigentlich höhere Mieteinnahmen möglich gewesen wären. Diese fiktiven Mieteinnahmen müssten daher bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Wann Gerichte Einkommen „hinzurechnen“

Im Unterhaltsrecht zählt nicht nur, was tatsächlich verdient wird. Manchmal wird auch gefragt, was bei zumutbarem Verhalten verdient werden könnte. Dahinter steht die sogenannte Anspannungspflicht.

Vereinfacht gesagt: Wer Unterhalt schuldet, darf sein Einkommen nicht ohne guten Grund schmälern. Tut er das doch, kann das Gericht fiktive Einkünfte ansetzen. Das betrifft nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch Vermögenserträge, etwa Mieteinnahmen aus einer Wohnung.

Gerade bei Familienimmobilien ist das ein häufiger Streitpunkt. Wird die Wohnung an Kinder, Eltern oder Geschwister unter Marktpreis überlassen, prüft das Gericht genau, ob dahinter nachvollziehbare Gründe stehen oder ob bloß Unterhalt reduziert werden soll.

Was das Gesetz dazu sagt – in verständlichen Worten

§.

§ 66 EheG betrifft den Unterhalt nach der Scheidung bei überwiegendem Verschulden eines Ehegatten. Wer an der Zerrüttung nicht oder weniger schuld ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen.

§ 68 EheG erfasst Unterhaltsansprüche in weiteren scheidungsrechtlichen Konstellationen. Auch hier spielt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen eine zentrale Rolle.

Aus diesen Regeln und der Rechtsprechung folgt: Maßgeblich ist nicht nur das vorhandene Einkommen, sondern auch, ob jemand seine Einkommensmöglichkeiten schuldhaft ungenutzt lässt. Genau hier setzt die Frage nach fiktiven Mieteinnahmen an.

Der OGH zog eine Grenze: Moralische Gründe können zählen

Der Oberste Gerichtshof entschied in OGH vom 28.04.2014, 2 Ob 32/14s, dass der Mietverzicht des Vaters gegenüber seinem Sohn nicht automatisch als schuldhafte Unterhaltsverkürzung zu werten ist.

Besonders interessant an dieser Entscheidung ist der Blick auf die Lebenswirklichkeit. Der OGH stellte nicht nur auf Zahlen ab, sondern auch auf die familiären Umstände. Der Sohn hatte in die Wohnung investiert, war wirtschaftlich stark belastet und unterstützte den Vater praktisch im Alltag. Der Verzicht auf Miete diente daher nicht bloß einer beliebigen Gefälligkeit, sondern hatte nachvollziehbare und auch moralische Gründe.

Genau das war entscheidend: Die Anspannungspflicht greift nur dann, wenn der Verzicht auf Einkommen vorwerfbar ist. Bloße theoretische Ertragsmöglichkeiten reichen nicht. Wenn vernünftige, nachvollziehbare Gründe vorliegen, darf ein Gericht fiktive Mieteinnahmen nicht einfach ansetzen.

Damit widersprach der OGH einer strengen Sichtweise, nach der jeder Familienvorteil automatisch auf Missbrauch hindeuten würde. Familieninterne Unterstützung bleibt also möglich – aber nur, wenn sie sich sachlich erklären lässt.

Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen

Hinweis: Beim Thema Unterhalt nach Scheidung berechnen ist Dokumentation entscheidend.

Für eine erste Einschätzung können Sie sich an spezialisierte Stellen wenden. Sie finden weiterführende Informationen zu Scheidung und Unterhalt sowie verwandte Hinweise zu Obsorge und Vermögensaufteilung.

Warum die unteren Instanzen noch anders rechneten

Das Erstgericht hatte dem Mann teilweise eine fiktive Marktmiete angerechnet, und zwar zur Hälfte. Dahinter stand die Überlegung, dass aus der Wohnung grundsätzlich Erträge erzielbar gewesen wären.

Das Berufungsgericht sah die Sache bereits deutlich anders und versagte der Frau den begehrten Unterhalt weitgehend. Es ging davon aus, dass der Vater an die Vereinbarung mit dem Sohn gebunden sei und der Mietnachlass nicht einfach ignoriert werden könne.

Der OGH schärfte die Begründung nach: Nicht jede niedrige oder fehlende Miete ist ein Zeichen dafür, dass Unterhalt vereitelt wird. Man muss prüfen, warum auf Einnahmen verzichtet wurde. Erst wenn dieser Verzicht vorwerfbar ist, kommt eine fiktive Anrechnung in Betracht.

Vier Situationen, in denen diese Entscheidung für Sie wichtig werden kann

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in folgenden Fällen relevant:

  • Wohnung an ein Kind unter Marktpreis vermietet: Bei der Unterhaltsberechnung kann diskutiert werden, ob die Differenz zur ortsüblichen Miete als Einkommen anzusetzen ist.
  • Mietfreies Wohnen gegen Pflege oder Hilfeleistungen: Unterstützt ein Angehöriger den Eigentümer regelmäßig im Alltag, kann das den reduzierten Mietzins sachlich erklären.
  • Sanierung durch den Mieter: Hat der Angehörige viel Geld in die Wohnung investiert, spricht das gegen eine schematische Anrechnung voller Marktmiete.
  • Trennung steht bevor und Familienvereinbarungen werden geändert: Gerade kurz vor oder nach der Trennung werden Gerichte besonders genau prüfen, ob Einkünfte bewusst reduziert wurden.

Was Betroffene jetzt konkret dokumentieren sollten

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Punkt ‚Unterhalt nach Scheidung berechnen‘ beweisen, holen Sie juristischen Rat ein.

  • Schriftliche Mietvereinbarung sichern: Halten Sie fest, seit wann welcher Mietzins vereinbart ist und warum.
  • Gründe für einen Mietnachlass belegen: Etwa Kreditbelastungen, wirtschaftliche Notlage, Pflegeleistungen oder Haushaltsunterstützung.
  • Investitionen in die Wohnung nachweisen: Rechnungen, Überweisungen, Fotos vor und nach der Sanierung helfen enorm.
  • Vergleichsmieten zusammentragen: Wer Unterhalt fordert, sollte darlegen können, welche Marktmiete realistisch erzielbar gewesen wäre.
  • Keine bloßen Zurufe innerhalb der Familie: Undokumentierte Abreden wirken vor Gericht oft wenig überzeugend.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach dem Thema

Muss mein Ex bei Unterhalt jede Wohnung zum Höchstpreis vermieten?

Nein. Unterhaltspflichtige müssen ihre Einkommensmöglichkeiten zwar vernünftig nutzen, aber sie sind nicht verpflichtet, jede familiäre Rücksicht aufzugeben. Wenn für einen niedrigeren Mietzins nachvollziehbare Gründe bestehen, kann das zulässig sein. Entscheidend ist, ob der Verzicht auf Einnahmen vorwerfbar ist.

Kann fiktive Miete bei Ehegattenunterhalt einfach dazugerechnet werden?

Einfach nicht. Das Gericht muss prüfen, ob die Wohnung tatsächlich mehr Ertrag bringen könnte und ob der Eigentümer schuldhaft darauf verzichtet. Gibt es sachliche Gründe für eine günstige Überlassung, darf nicht automatisch mit einer Marktmiete gerechnet werden. Gerade bei nahen Angehörigen kommt es stark auf die Beweise an.

Was zählt als guter Grund für mietfreies Wohnen eines Angehörigen?

Das kann eine wirtschaftliche Notlage sein, eine erhebliche Investition in die Wohnung oder eine konkrete Gegenleistung wie regelmäßige Hilfe im Haushalt. Auch moralische Verpflichtungen können eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass diese Umstände nicht bloß behauptet, sondern belegt werden können.

Ich verlange Unterhalt – wie kann ich mich gegen Familienrabatte wehren?

Sammeln Sie Belege zur ortsüblichen Miete und prüfen Sie, wann und warum der Mietzins gesenkt wurde. Auffällig sind vor allem Änderungen rund um Trennung oder Scheidung. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien kann Dr. Pichler beurteilen, ob ein solcher Verzicht unterhaltsrechtlich angreifbar ist und welche Unterlagen dafür entscheidend sind.

Gerade bei Immobilien innerhalb der Familie entscheidet oft nicht ein einzelner Kontoauszug, sondern das Gesamtbild: Wer wohnt dort, seit wann, zu welchen Bedingungen, mit welchen Gegenleistungen und aus welchem Anlass? Genau an dieser Stelle zeigt die Entscheidung des OGH aus 2014, dass Unterhaltsrecht nicht rein mathematisch funktioniert. Manchmal zählt auch, warum Geld in der Familie geblieben ist.

ORIGINAL LINK:
https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140428_OGH0002_0020OB00032_14S0000_000/JJT_20140428_OGH0002_0020OB00032_14S0000_000.html

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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