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Unterhalt nach Scheidung bei Insolvenz berechnen – OGH

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Unterhalt nach Scheidung bei Insolvenz berechnen – OGH

FUNDSTELLE: OGH vom 17.12.2008, 3 Ob 122/08z

Fast 89.000 Euro Unterhaltsrückstände standen im Raum – während der geschiedene Ehemann weiterhin rund 4.080 Euro netto verdiente und kostenlos in einem großen Haus wohnte. Für seine Ex-Frau stellte sich eine bedrückende Frage: Muss sie hinnehmen, dass ihr Unterhalt wegen Konkurs, Zahlungsplanraten, Steuern und Krankheitskosten immer weiter sinkt? Wer den Unterhalt nach Scheidung bei Insolvenz berechnen möchte, muss sämtliche Einkünfte, geldwerten Vorteile und Belastungen getrennt für die jeweiligen Zeiträume prüfen.

Ein Unterhaltsstreit, der sich über Jahre entwickelte

Das geschiedene Ehepaar hatte bereits 1988 vereinbart, dass der Mann seiner früheren Ehefrau monatlich Unterhalt zahlt. Später geriet der Mann in Konkurs. Zusätzlich war er auch einer zweiten Ex-Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Während des Konkursverfahrens erhielt die erste Ex-Frau nur geringere Beträge als ursprünglich vorgesehen. Nach Abschluss des Konkurses blieb die finanzielle Situation des Mannes dennoch komplex: Er verfügte über ein Nettoeinkommen von etwa 4.080 Euro, zahlte Schulden und Steuern zurück und hatte erhebliche Krankheitskosten.

Gleichzeitig wohnte er unentgeltlich in einem Haus mit einer Fläche von rund 280 Quadratmetern. Die Ex-Frau betrieb schließlich wegen behaupteter Rückstände von beinahe 89.000 Euro und wegen laufender Unterhaltszahlungen von mehr als 1.200 Euro monatlich eine Exekution in sein Einkommen.

Der Mann wehrte sich. Seine Argumentation: Die Insolvenz, die Rückzahlungen im Zahlungsplan und seine gesundheitlich bedingten Ausgaben müssten den Unterhalt deutlich reduzieren oder sogar beseitigen.

Was der OGH in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 klargestellt hat

Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Nicht, weil der Unterhaltsanspruch grundsätzlich ausgeschlossen wäre, sondern weil für die Berechnung wesentliche Tatsachen nicht ausreichend festgestellt waren. Der Oberste Gerichtshof behandelte die Zeit während des Konkurses anders als die Zeit danach.

Während des Konkurses zählt nicht nur der tatsächlich überwiesene Betrag

Im Konkursverfahren ist zunächst zu prüfen, welcher Teil des Einkommens nach Abzug des gesetzlich geschützten Existenzminimums und des Unterhaltsexistenzminimums überhaupt für Unterhaltszahlungen zur Verfügung steht. Der Betrag, den der Masseverwalter tatsächlich auszahlt, ist aber nicht automatisch die endgültige Grenze.

Auch geldwerte Vorteile können berücksichtigt werden. Dazu gehören etwa eine kostenlos finanzierte Wohnung, ein Fahrzeug, bezahlte Versicherungen, übernommene Telefonkosten oder andere Leistungen aus der Konkursmasse. Wer während des Konkursverfahrens zwar wenig Geld erhält, aber wesentliche Lebenshaltungskosten erspart, verfügt wirtschaftlich möglicherweise über mehr als nur sein ausgezahltes Einkommen.

Außerdem gilt ein früher festgesetztes Existenzminimum nicht automatisch für sämtliche späteren Jahre. Die maßgeblichen Einkommensverhältnisse und gesetzlichen Grenzen müssen für den jeweiligen Zeitraum festgestellt werden.

Nach dem Konkurs gelten wieder die allgemeinen Berechnungsregeln

Nach der rechtskräftigen Bestätigung des Zahlungsplans ist der Unterhalt grundsätzlich wieder nach den üblichen Regeln zu berechnen. Dabei kann die sogenannte Prozentmethode eine Rolle spielen. Sie orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und an den weiteren Unterhaltspflichten.

Notwendige krankheitsbedingte Mehrkosten können die Bemessungsgrundlage vermindern. Dafür müssen die Kosten allerdings konkret nachgewiesen werden. Allgemeine Hinweise auf eine schlechte Gesundheit reichen nicht aus.

Auch eine kostenlose Wohnmöglichkeit kann den Unterhaltsanspruch beeinflussen. Der sogenannte Wohnwert kann als geldwerter Vorteil zum Einkommen hinzugerechnet werden. Im Verfahren war allerdings offen, ob das Haus mit 200 Euro oder mit 600 Euro monatlich zu bewerten war. Der OGH verlangte eine ausreichende Beweisaufnahme, bevor der höhere Betrag berücksichtigt werden durfte.

Schulden sind nicht automatisch ein Grund für weniger Unterhalt

Steuerrückzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Dafür muss jedoch feststehen, aus welchem Zeitraum die Steuerschuld stammt, wie sie entstanden ist und in welcher Höhe sie tatsächlich zurückgezahlt wird. Eine pauschale Behauptung, monatlich Steuern zu bezahlen, genügt nicht.

Besonders heikel waren die Raten des Zahlungsplans. Der OGH ließ offen, ob solche Raten immer vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Er stellte aber eine klare Grenze in den Raum: Haben die Schulden ihren Ursprung in strafbarem Verhalten des Unterhaltspflichtigen, darf deren Rückzahlung nicht dazu führen, dass die geschiedene Ehefrau wirtschaftlich für dieses Fehlverhalten einsteht.

Der Unterhaltspflichtige kann seine gesetzliche oder titulierte Unterhaltslast daher nicht beliebig durch neue Rückzahlungsverpflichtungen verringern. Entscheidend ist eine genaue Prüfung der Entstehung und Notwendigkeit jeder einzelnen Belastung.

Welche Regeln für geschiedene Ehegatten wichtig sind – Rechtsanwalt Wien

§ 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung, wenn ein Ehegatte die Zerrüttung der Ehe überwiegend oder allein verschuldet hat und der andere Ehegatte seinen angemessenen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von den Lebensverhältnissen während der Ehe, den Einkommen und den weiteren Unterhaltspflichten ab.

§ 68 EheG betrifft bestimmte Unterhaltsansprüche unabhängig vom alleinigen Verschulden. Dabei kommt es stärker auf Billigkeit und die konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse an. Ein Anspruch kann daher auch in Fällen bestehen, in denen die Verschuldensfrage anders beurteilt wurde.

§ 94 ABGB betrifft den Unterhalt während aufrechter Ehe. Nach der Scheidung sind grundsätzlich die Bestimmungen des Ehegesetzes maßgeblich. Die wirtschaftlichen Grundgedanken – insbesondere Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und tatsächliche Lebensverhältnisse – bleiben bei der Beurteilung aber zentral.

Eine Unterhaltsvereinbarung oder ein gerichtlicher Titel darf außerdem nicht ohne Weiteres als dauerhaft geändert betrachtet werden, nur weil zeitweise geringere Zahlungen erfolgen. Ob eine bloße Zahlungsaufteilung im Konkurs oder eine endgültige Unterhaltskürzung vorliegt, hängt vom Inhalt und den Umständen der jeweiligen Vereinbarung ab.

Für eine erste Orientierung zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie weitere Informationen zum Unterhalt und zur Scheidung.

Vier Situationen, in denen diese Entscheidung heute noch wichtig ist

  • Ihr Ex-Partner ist insolvent: Eine reduzierte Zahlung während des Konkurses muss nicht automatisch die endgültige Höhe des Unterhalts festlegen.
  • Ihr Ex-Partner wohnt kostenlos: Eine unentgeltliche Wohnung, ein Haus oder andere übernommene Kosten können als geldwerte Vorteile berücksichtigt werden.
  • Unterhalt wird wegen Schulden gekürzt: Zahlungsplanraten, Steuerschulden und private Verbindlichkeiten sind jeweils einzeln zu prüfen.
  • Mehrere Unterhaltsberechtigte bestehen: Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Ex-Frau oder anderen Personen können die Berechnung beeinflussen, beseitigen den Anspruch aber nicht automatisch.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur die monatlich überwiesenen Beträge betrachten. Entscheidend kann sein, welche Leistungen der unterhaltspflichtige Ex-Partner zusätzlich erhält oder welche Ausgaben ihm tatsächlich erspart bleiben. Gerade beim Unterhalt nach Scheidung bei Insolvenz berechnen kommt es auf eine zeitabschnittsbezogene Prüfung an.

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen können

  • Unterhaltsvereinbarung, gerichtlicher Beschluss oder Vergleich;
  • Kontoauszüge und Zahlungsaufstellungen für jeden einzelnen Monat;
  • Unterlagen zum Konkurs- oder Zahlungsplanverfahren;
  • Nachweise über Einkommen, Wohnkosten und kostenlose Wohnmöglichkeiten;
  • Belege zu Krankheitskosten und deren medizinischer Notwendigkeit;
  • Steuerbescheide und Unterlagen über die Herkunft von Steuerrückzahlungen;
  • Informationen über weitere Unterhaltsberechtigte und tatsächlich geleistete Zahlungen.

Bei langen Zeiträumen sollte die Berechnung nicht pauschal für den gesamten Zeitraum erfolgen. Konkurs, Konkursaufhebung, Zahlungsplan und spätere Einkommensänderungen können jeweils einen neuen Berechnungsabschnitt bilden. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler solche Unterhaltsfragen insbesondere anhand der vorhandenen Titel, Zahlungsflüsse und wirtschaftlichen Vorteile.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Häufige Fragen zu Unterhalt und Insolvenz

Kann mein Ex-Mann den Unterhalt wegen einer Privatinsolvenz einfach reduzieren?

Nein. Die Insolvenz kann die Berechnung beeinflussen, führt aber nicht automatisch zum Wegfall des Unterhalts. Während des Konkurses sind Existenzminimum, tatsächliche Zahlungen und zusätzliche Vorteile zu prüfen. Nach Abschluss des Verfahrens gelten grundsätzlich wieder die allgemeinen Regeln zur Unterhaltsberechnung.

Wird kostenloses Wohnen beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt?

Das ist möglich. Eine kostenlose Wohnmöglichkeit kann einen geldwerten Vorteil darstellen und zum Einkommen hinzugerechnet werden. Maßgeblich sind unter anderem Größe, Ausstattung, tatsächlicher Nutzwert und die Beweislage. Der Wohnwert darf nicht einfach ohne nachvollziehbare Grundlage geschätzt werden.

Darf mein Ex-Partner Zahlungsplanraten vom Unterhalt abziehen?

Das hängt von den Umständen ab und ist nicht pauschal zu beantworten. Die Entstehung der Schulden, ihre Notwendigkeit und die Interessen der unterhaltsberechtigten Person müssen geprüft werden. Bei Schulden aus strafbarem Verhalten darf die Rückzahlung jedenfalls nicht dazu führen, dass die Ex-Frau wirtschaftlich dafür einstehen muss.

Was kann ich tun, wenn hohe Unterhaltsrückstände bestritten werden?

Erstellen Sie zunächst eine monatliche Übersicht über geschuldeten und tatsächlich bezahlten Unterhalt. Sammeln Sie zusätzlich Informationen über Einkommen, Wohnvorteile, Konkurszahlungen und sonstige Leistungen des Ex-Partners. Bei einer laufenden Exekution oder hohen Rückständen sollte die Berechnung anhand des konkreten Unterhaltstitels und der einzelnen Zeiträume rechtlich geprüft werden. So lässt sich auch der Unterhalt nach Scheidung bei Insolvenz berechnen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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