
Neuer Partner zahlt Miete: Zählt freiwillige Unterstützung beim Unterhalt?
Unterhalt bei freiwilliger Partnerhilfe: Eine frisch getrennte Mutter bekommt jeden Monat Geld von ihrem neuen Lebensgefährten. Muss dieses Geld nun den Unterhalt für den früheren Ehepartner oder die Kinder erhöhen? Nicht automatisch. Entscheidend ist nicht allein, dass regelmäßig Geld fließt, sondern ob darauf ein rechtlich gesicherter Anspruch besteht.
Wenn der neue Partner finanziell hilft
Nach einer Trennung verändert sich der Alltag oft grundlegend. Die Ehefrau lebt mit den Kindern in der bisherigen Wohnung, während der Mann auszieht und Unterhalt leisten soll. Einige Monate später übernimmt der neue Lebensgefährte der Frau die Miete, bezahlt Rechnungen oder überweist ihr regelmäßig Geld.
Für die unterhaltspflichtige Person liegt ein Verdacht nahe: Wenn die Frau zusätzlich unterstützt wird, müsse sie doch über mehr Einkommen verfügen. Umgekehrt kann auch der Unterhaltspflichtige selbst mit einem neuen Partner zusammenleben, der freiwillig zu den Haushaltskosten beiträgt. Dann stellt sich die Frage, ob diese Zahlungen seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen.
Die Antwort hängt von der rechtlichen Grundlage der Unterstützung ab. Eine freiwillige Hilfe aus persönlicher Verbundenheit ist etwas anderes als ein einklagbarer Anspruch auf monatliche Zahlungen.
Unterhalt bei freiwilliger Partnerhilfe: Der OGH unterscheidet zwischen Anspruch und freiwilliger Hilfe
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Abgrenzung in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009: OGH vom 03.06.2009, 7 Ob 99/09y. Die Entscheidung ist daher nicht neu, bildet aber weiterhin eine wichtige Orientierung für die Frage, welche Mittel bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden können.
Der OGH hielt fest, dass freiwillige und jederzeit widerrufbare finanzielle Zuwendungen eines Lebensgefährten die Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht erhöhen, wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht.
Das bedeutet: Überweist der neue Partner aus freien Stücken Geld oder übernimmt er bestimmte Kosten, kann diese Unterstützung unter Umständen unberücksichtigt bleiben. Eine bloße Wiederholung der Zahlungen macht daraus noch kein rechtlich gesichertes Einkommen.
Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn eine verbindliche Vereinbarung besteht. Hat sich der Lebensgefährte verpflichtet, dauerhaft einen bestimmten Betrag zu zahlen, und kann diese Leistung rechtlich durchgesetzt werden, spricht das eher für eine Berücksichtigung bei der Unterhaltsberechnung.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Warum der Zweck der Zahlung eine Rolle spielt
Bei der Unterhaltsbemessung zählt nicht nur der Geldbetrag, sondern auch seine Funktion. Leistet der neue Partner einen Beitrag zu den gemeinsamen Wohnkosten, soll damit nicht automatisch der frühere Ehepartner oder ein Kind finanziert werden.
Beispiele:
- Der Lebensgefährte überweist freiwillig Geld, damit die gemeinsame Haushaltsführung leichter möglich ist.
- Er bezahlt gelegentlich die Miete oder einzelne Rechnungen.
- Er übernimmt Kosten für einen gemeinsamen Urlaub oder größere Anschaffungen.
- Er leistet regelmäßig einen Betrag, hat sich dazu aber nicht rechtlich verpflichtet.
Solche Zuwendungen können nach der Rechtsprechung grundsätzlich anders behandelt werden als Gehalt, Pension, Sozialleistungen oder sonstige Einkünfte, auf die ein dauerhafter Anspruch besteht. Die konkrete Gestaltung und die tatsächlichen Lebensumstände bleiben dennoch entscheidend.
Was der OGH in diesem Verfahren außerdem klargestellt hat
In dem Verfahren wollte der Unterhaltsschuldner unter anderem eine vorläufige gerichtliche Regelung erreichen. Die Vorinstanzen hatten diesen Antrag bereits abgewiesen. Danach wandte er sich an den OGH und kritisierte unter anderem die Beweisaufnahme sowie die rechtliche Behandlung verschiedener Unterhaltsfragen.
Der OGH wies das Rechtsmittel zurück. Er sah die bisherige Rechtsprechung zu freiwilligen Zuwendungen als ausreichend gefestigt an. Nicht jeder Einwand führt außerdem dazu, dass ein Unterhaltsverfahren vollständig neu aufgerollt wird. Fragen, die für die konkrete Entscheidung keine Rolle spielen, müssen nicht nochmals umfassend geprüft werden.
Das betraf auch den Einwand einer möglichen Verwirkung des Unterhalts. Da der Unterhaltsantrag nicht aus diesem Grund abgewiesen worden war, kam es auf bestimmte dazu angebotene Beweise nicht an. Für Betroffene zeigt das: Im Verfahren muss genau geprüft werden, welche Tatsachen für die Entscheidung tatsächlich relevant sind.
In diesen Situationen wird die Abgrenzung besonders wichtig
Der neue Partner übernimmt die Wohnkosten
Wenn ein Lebensgefährte Miete, Betriebskosten oder Kreditraten bezahlt, bedeutet das nicht automatisch, dass die unterhaltsberechtigte Person über ein zusätzliches Einkommen in dieser Höhe verfügt. Die Zahlung kann ein freiwilliger Beitrag zum gemeinsamen Haushalt sein. Ihre Behandlung hängt davon ab, ob eine rechtliche Verpflichtung besteht und wem die Leistung wirtschaftlich zugutekommt.
Regelmäßige Überweisungen wirken wie ein Gehalt
Auch monatliche Zahlungen sind nicht allein deshalb anrechenbar, weil sie regelmäßig erfolgen. Kontoauszüge können allerdings den Eindruck einer dauerhaften Einkommensquelle erwecken. Dann wird besonders wichtig, ob die Zahlungen jederzeit eingestellt werden können, welchem Zweck sie dienen und ob es schriftliche Absprachen gibt.
Der unterhaltspflichtige Elternteil wird selbst unterstützt
Unterstützt der neue Partner die unterhaltspflichtige Person, kann die Gegenseite argumentieren, dass dadurch mehr Geld für Ehegatten- oder Kindesunterhalt zur Verfügung steht. Eine freiwillige Hilfe ersetzt aber nicht automatisch eigenes Einkommen. Entscheidend bleibt, ob die finanzielle Unterstützung rechtlich gesichert und dauerhaft verfügbar ist.
Eine Vereinbarung wird nachträglich schriftlich festgehalten
Eine schriftliche Vereinbarung kann Klarheit schaffen, aber auch rechtliche Folgen auslösen. Verpflichtet sich der neue Partner darin zu regelmäßigen Zahlungen, kann das die Einordnung als bloß freiwillige Hilfe erschweren. Vor einer solchen Vereinbarung sollte die unterhaltsrechtliche Wirkung geprüft werden.
Welche Unterlagen bei einem Unterhaltsstreit helfen
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie die finanzielle Unterstützung nachvollziehbar dokumentieren. Entscheidend ist eine vollständige Darstellung, nicht nur ein einzelner Kontoauszug.
- Bewahren Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege auf.
- Dokumentieren Sie, wer welche Rechnung bezahlt hat.
- Halten Sie fest, ob Zahlungen freiwillig, zweckgebunden oder vertraglich vereinbart waren.
- Sichern Sie Nachrichten oder E-Mails, aus denen sich der Hintergrund der Unterstützung ergibt.
- Prüfen Sie, ob der Zahlende die Leistung jederzeit einstellen konnte.
- Unterschreiben Sie keine dauerhafte Zahlungszusage ohne vorherige rechtliche Prüfung.
Eine regelmäßige Zahlung sollte außerdem nicht isoliert betrachtet werden. Auch Sachleistungen, die Übernahme von Versicherungen, kostenlose Wohnmöglichkeiten oder die Bezahlung laufender Haushaltskosten können im Verfahren thematisiert werden. Ob daraus eine unterhaltsrechtlich relevante Entlastung oder ein anrechenbarer Vorteil entsteht, ist eine Frage des Einzelfalls.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten Unterhalt und Scheidung.
Häufige Fragen zum Unterhalt und Geld vom neuen Partner
Zählt das Geld meines neuen Partners als Einkommen beim Unterhalt?
Freiwillige Zahlungen zählen grundsätzlich nicht automatisch als Einkommen. Maßgeblich ist, ob ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen besteht oder ob sie jederzeit beendet werden können. Auch der Zweck der Zahlung und die tatsächliche finanzielle Gestaltung des gemeinsamen Haushalts sind relevant. Beim Unterhalt bei freiwilliger Partnerhilfe kommt es daher stets auf die konkrete rechtliche und wirtschaftliche Situation an.
Muss ich angeben, dass mein Lebensgefährte meine Miete bezahlt?
Im Unterhaltsverfahren müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden. Die Übernahme der Miete kann für die Beurteilung der tatsächlichen Lebenssituation wichtig sein. Sie führt aber nicht zwingend dazu, dass der übernommene Betrag als eigenes Einkommen angerechnet wird.
Kann mein Ex-Partner mehr Unterhalt verlangen, weil ich von meiner neuen Freundin unterstützt werde?
Eine freiwillige Unterstützung durch die neue Partnerin oder den neuen Partner erhöht die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Anders kann es aussehen, wenn eine verbindliche und dauerhaft durchsetzbare Zahlungsvereinbarung besteht. Im Verfahren muss daher die konkrete Grundlage der Unterstützung geprüft werden.
Was passiert, wenn mein neuer Partner jeden Monat denselben Betrag überweist?
Die Regelmäßigkeit allein entscheidet nicht über die Anrechnung. Auch wiederholte Zahlungen können freiwillig und widerrufbar bleiben. Je länger sie laufen und je verbindlicher sie vereinbart sind, desto genauer wird jedoch geprüft, ob tatsächlich eine dauerhaft verfügbare finanzielle Leistung vorliegt.
Rechtsanwalt Wien: Unterstützung bei Unterhaltsfragen
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei Unterhaltsfragen nicht nur die Höhe einzelner Zahlungen, sondern auch deren rechtliche Grundlage, Zweck und Dauer. Gerade bei freiwilliger Unterstützung kann diese Unterscheidung darüber entscheiden, ob ein Betrag bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt wird.
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