Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Fallentscheidungen und Rechte

Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Alles, was Eltern wissen müssen
Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung bleibt oft ein Thema, auch wenn das Kind in einer Einrichtung untergebracht ist. Dies kann zu Unsicherheiten und Rechtsfragen führen. Wir erklären, warum Eltern trotz der stationären Unterbringung oft noch Unterhaltsverpflichtungen haben.
Der Fall: Die Komplexität des Unterhalts für ein erwachsenes Kind mit Behinderung
Ein Fall aus der Praxis verdeutlicht die Situation: Eine Frau mit geistiger Beeinträchtigung lebte in einer Lebenshilfe-Einrichtung in Kärnten, die anfallenden Kosten wurden vom Land getragen. Dennoch verlangte sie von ihren Eltern Unterhalt.
Die Voraussetzungen für den Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Was das Gesetz sagt
Laut ABGB müssen die Eltern für den Unterhalt des Kindes sorgen, solange es nicht selbsterhaltungsfähig ist. Das kann bei einem Kind mit Behinderung auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus der Fall sein. Dazu zählen auch Taschengeld, Kleidung, Körperpflege und andere persönliche Bedürfnisse.
Unterhalt nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz
Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz regelt, welche Ausgaben von den Eltern und welche vom Land getragen werden. So sind Kosten für Wohnen, Verpflegung und Betreuung oft vom Land abgedeckt, während persönliche Bedürfnisse, wie Kleidung oder die Teilhabe am sozialen Leben, weiterhin von den Eltern bezahlt werden müssen.
Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Die Entscheidung des OGH
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes mit Behinderung gegenüber den Eltern grundsätzlich bestehen bleibt, auch wenn das Kind stationär betreut wird. Persönliche Bedürfnisse, die nicht von der Einrichtung gedeckt werden, fallen weiterhin in die Verantwortung der Eltern.
Praktische Konsequenzen des Urteils für den Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung
Wenn Ihr Kind in einer stationären Einrichtung lebt, sich aber trotzdem laufende Ausgaben ergeben, kann diese Entscheidung des OGH für Sie relevant sein. Auch wenn Sie dachten, dass mit der Finanzierung des Heimplatzes Ihre Unterhaltspflicht endet, sollten Sie das Urteil kennen. Das Urteil kann auch dann von Bedeutung sein, wenn das Land einen Kostenersatz verlangt oder wenn Unterhaltsansprüche auf das Land übertragen wurden.
Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Ihre Rechte mit Unterstützung eines Rechtsanwalts in Wien
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien, unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Unterhaltsfragen rund um erwachsene Kinder mit Behinderung, stationäre Betreuung und familienrechtliche Ansprüche an der Schnittstelle zum Sozialrecht.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.
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