Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Fallentscheidungen und Rechte

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Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Alles, was Eltern wissen müssen

Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung bleibt oft ein Thema, auch wenn das Kind in einer Einrichtung untergebracht ist. Dies kann zu Unsicherheiten und Rechtsfragen führen. Wir erklären, warum Eltern trotz der stationären Unterbringung oft noch Unterhaltsverpflichtungen haben.

Der Fall: Die Komplexität des Unterhalts für ein erwachsenes Kind mit Behinderung

Ein Fall aus der Praxis verdeutlicht die Situation: Eine Frau mit geistiger Beeinträchtigung lebte in einer Lebenshilfe-Einrichtung in Kärnten, die anfallenden Kosten wurden vom Land getragen. Dennoch verlangte sie von ihren Eltern Unterhalt.

Die Voraussetzungen für den Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Was das Gesetz sagt

Laut ABGB müssen die Eltern für den Unterhalt des Kindes sorgen, solange es nicht selbsterhaltungsfähig ist. Das kann bei einem Kind mit Behinderung auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus der Fall sein. Dazu zählen auch Taschengeld, Kleidung, Körperpflege und andere persönliche Bedürfnisse.

Unterhalt nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz

Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz regelt, welche Ausgaben von den Eltern und welche vom Land getragen werden. So sind Kosten für Wohnen, Verpflegung und Betreuung oft vom Land abgedeckt, während persönliche Bedürfnisse, wie Kleidung oder die Teilhabe am sozialen Leben, weiterhin von den Eltern bezahlt werden müssen.

Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Die Entscheidung des OGH

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes mit Behinderung gegenüber den Eltern grundsätzlich bestehen bleibt, auch wenn das Kind stationär betreut wird. Persönliche Bedürfnisse, die nicht von der Einrichtung gedeckt werden, fallen weiterhin in die Verantwortung der Eltern.

Praktische Konsequenzen des Urteils für den Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung

Wenn Ihr Kind in einer stationären Einrichtung lebt, sich aber trotzdem laufende Ausgaben ergeben, kann diese Entscheidung des OGH für Sie relevant sein. Auch wenn Sie dachten, dass mit der Finanzierung des Heimplatzes Ihre Unterhaltspflicht endet, sollten Sie das Urteil kennen. Das Urteil kann auch dann von Bedeutung sein, wenn das Land einen Kostenersatz verlangt oder wenn Unterhaltsansprüche auf das Land übertragen wurden.

Unterhalt für erwachsene Kinder mit Behinderung: Ihre Rechte mit Unterstützung eines Rechtsanwalts in Wien

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien, unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Unterhaltsfragen rund um erwachsene Kinder mit Behinderung, stationäre Betreuung und familienrechtliche Ansprüche an der Schnittstelle zum Sozialrecht.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.