Unterhalt & Burnout: Bildungskarenz & Einkommensberechnung

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Unterhalt trotz Burnout: Darf das Gericht bei Bildungskarenz einfach das alte Gehalt annehmen?

Unterhalt und Burnout: Was zählt mehr – ein ärztlich begründeter Rückzug aus dem Job oder das frühere, sichere Einkommen? Genau diese Frage stellt sich, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil wegen psychischer Überlastung in Bildungskarenz geht und plötzlich deutlich weniger Geld zur Verfügung hat.

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie schnell Unterhaltsverfahren an einem heiklen Punkt landen: zwischen echter gesundheitlicher Krise, beruflicher Neuorientierung und dem berechtigten Interesse des Kindes an verlässlichem Unterhalt. Der Oberste Gerichtshof hat dabei einen wichtigen Akzent gesetzt. Nicht die moralische Frage „selbst schuld oder nicht?“ steht im Mittelpunkt, sondern etwas viel Konkreteres: War die Einkommensreduktion medizinisch notwendig, und welches Einkommen wäre tatsächlich noch erreichbar gewesen?

Vom Lehrerberuf ins Minusgeschäft – und dann in die Erschöpfung

Der Vater, Herr M., arbeitete jahrzehntelang als Lehrer. Nebenbei führte er ein eigenes Unternehmen, das allerdings über lange Zeit keine Gewinne abwarf. Seine Ehefrau, Frau M., war dort als einzige Angestellte beschäftigt. Nach außen wirkte das nach Doppelgleisigkeit und Einsatzwillen. Tatsächlich wurde diese Kombination zur Dauerbelastung. Vermögensaufteilung bei Scheidung kann eine zusätzliche Belastung darstellen.

Ende 2022 wurde bei ihm eine Anpassungsstörung festgestellt, also ein psychischer Zustand im Bereich massiver Überlastung mit Burnout-Nähe. Ab September 2023 ging er für ein Jahr in Bildungskarenz. Statt seines früheren Einkommens bezog er nur noch rund 1.769 Euro Weiterbildungsgeld monatlich.

Weil er nun deutlich weniger hatte, beantragte er, den Unterhalt für seine minderjährige Tochter zu reduzieren. Das Erstgericht gab ihm teilweise recht und senkte den Unterhalt in gewissem Umfang. Das Rekursgericht sah die Sache strenger: Der Vater hätte seine Lehrertätigkeit weiter ausüben müssen. Dass er sich durch das defizitäre Nebenunternehmen zusätzlich belastet habe, sei letztlich sein eigenes Risiko gewesen.

Damit war die Sache aber noch nicht zu Ende. Der Vater wandte sich an den OGH – mit Erfolg.

Rechtsanwalt Wien klärt auf: Nicht „selbst schuld“, sondern: Was war gesundheitlich und beruflich noch realistisch?

Der OGH hat die Entscheidung des Rekursgerichts aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Prüfung zurückverwiesen. Der entscheidende Gedanke bei Unterhalt und Burnout: Für die Frage einer fiktiven Einkommensanrechnung ist nicht ausschlaggebend, ob jemand seine Überlastung in gewisser Weise selbst mitverursacht hat.

Viel wichtiger ist, ob die Bildungskarenz aus medizinischer Sicht gerechtfertigt und notwendig war. Und ebenso wichtig ist, ob der Vater in seiner damaligen Situation überhaupt realistisch ein höheres Einkommen erzielen konnte. Genau diese Tatsachen waren nicht ausreichend geklärt.

Das ist der eigentliche Kern der Entscheidung. Unterhaltsrecht arbeitet zwar streng mit der Pflicht, die eigene Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Diese Pflicht endet aber dort nicht automatisch, wo jemand krank wird, und sie darf auch nicht mit bloßen Annahmen überspannt werden.

Die gesetzliche Grundlage: Wann Gerichte ein höheres Einkommen „fiktiv“ anrechnen dürfen

Beim Kindesunterhalt gilt in Österreich ein klarer Grundsatz: Eltern müssen ihre Arbeitskraft so einsetzen, dass der Unterhalt des Kindes gesichert wird. Verdient ein Elternteil weniger, als er bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte, kann das Gericht ein höheres Einkommen annehmen. Diese sogenannte Anspannung bedeutet: Unterhalt wird nicht nur nach dem tatsächlichen, sondern nach dem zumutbar erzielbaren Einkommen berechnet.

Wichtig ist aber, dass diese Anspannung nicht auf Theorie aufgebaut sein darf. Ein Gericht darf nicht einfach sagen: „Früher waren 3.000 Euro möglich, also rechnen wir auch jetzt damit.“ Es muss geprüft werden, ob dieses Einkommen unter den aktuellen Umständen wirklich erreichbar war.

Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das heikel. Jemand, der an Erschöpfung, Burnout-Symptomen oder einer Anpassungsstörung leidet, ist oft nicht schlicht „arbeitsunwillig“, sondern vorübergehend nur eingeschränkt belastbar. Ob jemand trotzdem weiter im bisherigen Beruf arbeiten könnte, in Teilzeit arbeiten müsste oder eine Auszeit medizinisch braucht, ist keine Bauchentscheidung, sondern eine Beweisfrage.

Die Rechtslage zur Unterhaltszahlung: Welche Paragrafen dahinterstehen – einfach erklärt

§ 231 ABGB regelt den Unterhalt minderjähriger Kinder. Vereinfacht gesagt: Beide Eltern müssen nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beitragen.

Aus dieser Bestimmung leitet die Rechtsprechung die sogenannte Anspannungstheorie ab. Sie bedeutet, dass nicht nur das tatsächlich erzielte Einkommen zählt, sondern auch jenes, das bei zumutbarem Einsatz der Arbeitskraft erreichbar wäre.

Für gerichtliche Verfahren ist außerdem entscheidend, dass Tatsachen vollständig festgestellt werden müssen. Gerade wenn medizinische Gründe behauptet werden, braucht es eine saubere Grundlage: ärztliche Unterlagen, Befunde, allenfalls Sachverständigengutachten und konkrete Feststellungen zur Arbeitsfähigkeit.

Der OGH hat hier klargestellt: Die Frage des „Selbstverschuldens“ ersetzt diese Prüfung nicht. Auch wer sich durch Überarbeitung in eine gesundheitliche Krise gebracht hat, kann nicht automatisch so behandelt werden, als wäre er weiterhin voll leistungsfähig.

Bedingungen der Unterhaltszahlung bei Burnout: Warum die Entscheidung für viele Trennungsfamilien relevant ist

Unterhalt und Burnout: Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist dieser Punkt oft entscheidend: Eine Einkommensreduktion wird im Unterhaltsrecht nicht allein deshalb akzeptiert, weil jemand weniger verdient. Es kommt darauf an, warum das so ist und ob die Veränderung nachvollziehbar, notwendig und ausreichend belegt ist.

Besonders relevant ist das bei Burnout, Depression, längeren Krankenständen, Bildungskarenz, Umschulungen oder beruflicher Neuorientierung nach einer Trennung. Ebenso bei Selbstständigen, die neben einer sicheren Haupttätigkeit ein Projekt weiterführen, das wirtschaftlich kaum trägt.

Auch für den anderen Elternteil ist die Entscheidung wichtig. Wer Unterhalt für ein Kind geltend macht, muss eine Reduktion nicht einfach hinnehmen, nur weil sich der Unterhaltspflichtige auf Erschöpfung oder Weiterbildung beruft. Entscheidend ist, ob weiterhin ein höheres Einkommen erzielbar gewesen wäre – etwa im bisherigen Beruf, in reduzierter Form oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit.

  • Sie zahlen Unterhalt und denken über Bildungskarenz oder längeren Krankenstand nach.
  • Ihr Ex-Partner will den Kindesunterhalt senken, weil er psychisch belastet ist oder beruflich „neu starten“ möchte.
  • Ein bisher sicheres Einkommen wurde zugunsten einer verlustbringenden Selbstständigkeit aufgegeben.
  • Es gibt Streit darüber, ob eine Erkrankung echt einschränkt oder nur vorgeschoben wird.

Was Betroffene im Falle von Burnout bei Unterhaltsstreitigkeiten jetzt konkret vorbereiten sollten

Wer Unterhalt zahlt und sich auf gesundheitliche Gründe berufen will, sollte medizinische Unterlagen lückenlos sammeln. Dazu gehören Diagnose, Behandlungsverlauf, Empfehlungen zur Arbeitsreduktion, Therapiepläne und möglichst eine Einschätzung, welche Tätigkeiten aktuell noch zumutbar sind.

Ebenso wichtig ist die Verbindung zwischen Gesundheit und beruflicher Entscheidung. Eine Bildungskarenz wirkt vor Gericht deutlich nachvollziehbarer, wenn dokumentiert ist, warum gerade diese Maßnahme nötig war und wie sie zur Stabilisierung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen soll.

Wer Unterhalt für ein Kind fordert, sollte sich nicht mit pauschalen Angaben zufriedengeben. Hilfreich sind frühere Einkommensnachweise, Informationen über die bisherige Tätigkeit, Hinweise auf konkrete Jobmöglichkeiten oder die Frage, ob zumindest eine teilweise Weiterarbeit möglich gewesen wäre.

  • Ärztliche Befunde und Bestätigungen vollständig sichern
  • Einkommensunterlagen der letzten Jahre bereithalten
  • Bildungskarenz, Umschulung oder Berufswechsel nachvollziehbar begründen
  • Prüfen, welche Tätigkeiten gesundheitlich noch möglich sind
  • Frühzeitig rechtlich abklären, ob eine Unterhaltsanpassung Aussicht auf Erfolg hat

FAQ: Was Menschen zu „Unterhalt und Burnout“ tatsächlich googlen

Kann ich in Bildungskarenz den Kindesunterhalt einfach reduzieren?

Nein, automatisch geht das nicht. Das Gericht prüft, ob die Einkommensreduktion sachlich gerechtfertigt ist und ob Sie trotzdem ein höheres Einkommen erzielen könnten. Bei medizinischen Gründen kann eine Reduktion möglich sein, wenn diese gut belegt sind. Ohne ausreichende Nachweise droht eine Anrechnung des früheren Einkommens.

Zählt Burnout oder psychische Überlastung beim Unterhalt überhaupt?

Ja, psychische Erkrankungen können im Unterhaltsrecht sehr wohl relevant sein. Entscheidend ist aber nicht die bloße Behauptung, sondern die nachweisbare Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Das Gericht will sehen, welche Tätigkeit noch zumutbar ist und ob eine Auszeit oder Umstellung medizinisch notwendig war.

Was bedeutet „fiktives Einkommen“ beim Kindesunterhalt in Österreich?

Damit ist ein Einkommen gemeint, das jemand nach Ansicht des Gerichts eigentlich erzielen könnte, auch wenn er es aktuell nicht verdient. Dieses Einkommen wird dann der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt. Voraussetzung ist aber, dass es tatsächlich erreichbar und zumutbar wäre. Reine Vermutungen reichen nicht.

Mein Ex sagt, er ist krank und kann weniger zahlen – muss ich das akzeptieren?

Nein. Sie können verlangen, dass die behauptete Einschränkung nachvollziehbar belegt wird. Gerade bei längeren Einkommensverlusten ist zu prüfen, ob der bisherige Beruf wirklich nicht mehr ausgeübt werden kann oder ob andere Tätigkeiten infrage kommen. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien bei der richtigen rechtlichen und beweisrechtlichen Einordnung solcher Fälle. Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.