
Mit den Kindern nach Köln ziehen – darf ein Elternteil den Kontakt zum anderen einfach erschweren?
Der Vater fürchtete, seine Kinder durch einen Umzug mit Kindern nach Deutschland Schritt für Schritt zu verlieren. Die Mutter wollte mit ihnen nach Köln übersiedeln – in die Stadt, in der sie seit ihrer Kindheit verwurzelt war und bessere berufliche Perspektiven sah.
Eine Mutter wollte neu anfangen – der Vater sah die Kinder in Gefahr
Nach der Trennung lebten die Mutter und die beiden Kinder in Österreich. Die Mutter plante, mit den Kindern nach Köln zu ziehen. Dort hatte sie ihr soziales Umfeld, bessere Chancen auf Arbeit sowie Möglichkeiten für eine Umschulung oder Weiterbildung.
Der Vater lehnte den Umzug ab. Er verwies auf eine frühere Alkoholabhängigkeit und psychische Probleme der Mutter. Aus seiner Sicht bestand die Gefahr eines Rückfalls. Zusätzlich befürchtete er, dass die Entfernung nach Deutschland sein Besuchsrecht praktisch aushöhlen würde.
Die Kinder standen dabei nicht nur zwischen den Fronten. Sie akzeptierten den geplanten Umzug. Die Gerichte stellten außerdem fest, dass die Mutter über längere Zeit stabil geblieben war und es keinen Rückfall gegeben hatte. Auch der Vater hatte seine Besuchswochenenden zuletzt regelmäßig in Deutschland verbracht.
Damit stellte sich eine schwierige Frage: Wie viel Gewicht hat der Wunsch eines Elternteils nach einem neuen Lebensmittelpunkt, wenn dadurch der Kontakt des anderen Elternteils aufwendiger wird?
Umzug mit Kindern nach Deutschland: Was der OGH sagte
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in der Entscheidung OGH vom 25.02.2004, 9 Ob 12/04m. Die Entscheidung stammt damit aus dem Jahr 2004 und ist nicht neu. Ihre rechtlichen Überlegungen sind für vergleichbare Konflikte über Wohnort, Obsorge und Kontaktrecht weiterhin aufschlussreich.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung: Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Der OGH bestätigte, dass der Umzug der Mutter mit den Kindern nach Köln keine gegenwärtige Gefährdung des Kindeswohls darstellte. Die größere Entfernung zum Vater allein reichte nicht aus, um der Mutter die Obsorge zu entziehen oder den Wohnortwechsel zu verhindern.
Entscheidend war die tatsächliche Situation der Familie. Eine frühere Alkoholabhängigkeit und psychische Probleme durften nicht automatisch zu einer dauerhaften negativen Beurteilung führen. Das Gericht musste prüfen, ob aktuell konkrete Anzeichen für eine Gefährdung bestanden.
Die bloße Möglichkeit eines Rückfalls genügte dafür nicht. Die Mutter war über einen längeren Zeitraum stabil geblieben. Ein Gericht darf vergangene Probleme nicht einfach mit einer gegenwärtigen Gefahr gleichsetzen, wenn sich die Lebensumstände inzwischen verlässlich verbessert haben.
Kindeswohl bedeutet nicht automatisch: Die Kinder müssen am bisherigen Ort bleiben
Nach § 138 ABGB ist das Kindeswohl anhand mehrerer Faktoren zu beurteilen. Dazu gehören unter anderem die Sicherheit und Gesundheit des Kindes, seine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen, seine Entwicklungsmöglichkeiten und – abhängig von Alter und Reife – auch seine eigenen Wünsche.
Ein Umzug kann deshalb sowohl Nachteile als auch Vorteile haben. Eine neue Schule, ein anderer Freundeskreis und die Entfernung zum anderen Elternteil können belastend sein. Gleichzeitig können ein stabiles Zuhause, familiäre Unterstützung, bessere berufliche Aussichten und eine psychisch ausgeglichene Betreuungsperson positiv für die Kinder wirken.
Die Mutter wollte nicht aus einer Laune heraus weg. Sie hatte in Köln ihr vertrautes Umfeld und realistische berufliche Perspektiven. Das durfte bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Ein für die Mutter tragfähiges und stabiles Leben kann auch den Kindern zugutekommen.
Wie stark darf ein Umzug das Kontaktrecht des anderen Elternteils belasten?
Die §§ 186 ff ABGB regeln das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen. Dieses Kontaktrecht dient nicht nur dem Vater oder der Mutter. Es soll vor allem die Beziehung des Kindes zu beiden Eltern aufrechterhalten.
Eine größere Entfernung macht regelmäßige Kontakte schwieriger. Fahrten müssen organisiert, Kosten verteilt und Ferienzeiten geplant werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Umzug unzulässig ist.
Im Verfahren war wichtig, dass der Vater seine Besuche bereits zuvor regelmäßig in Deutschland verbracht hatte. Außerdem verfügte er über ausreichende finanzielle Mittel, um die Kontakte weiterhin wahrzunehmen. Der Kontakt war daher nicht ausgeschlossen, sondern organisatorisch anspruchsvoller.
Das Gericht musste auch berücksichtigen, dass beide Kinder den Umzug akzeptierten. Wie stark ihre Meinung zählt, hängt von Alter und Reife ab. Ein älteres, einsichtsfähiges Kind wird anders gehört als ein Kleinkind, das die Folgen eines Umzugs noch nicht einschätzen kann.
Die deutsche Staatsangehörigkeit der Kinder war hingegen nicht ausschlaggebend. Maßgeblich war ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Deshalb wandten die österreichischen Gerichte österreichisches Obsorgerecht an.
Was diese Entscheidung für verschiedene Familiensituationen bedeutet
- Sie möchten mit Ihrem Kind übersiedeln: Berufliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe können für einen Umzug sprechen. Sie müssen dennoch zeigen können, wie der Kontakt zum anderen Elternteil künftig praktisch funktionieren soll.
- Der andere Elternteil plant einen Umzug: Allgemeine Einwände wie „Die Kinder werden entwurzelt“ reichen meist nicht. Entscheidend sind konkrete Auswirkungen auf Schule, Betreuung, Freundschaften und den Kontakt zu Ihnen.
- Es gab früher eine Sucht- oder psychische Erkrankung: Frühere Probleme sind relevant, aber nicht automatisch entscheidend. Aktuelle Rückfälle, konkrete Instabilität oder eine Gefährdung der Kinder wiegen deutlich schwerer als bloße Befürchtungen.
- Der Kontakt wird tatsächlich verhindert: Wenn vereinbarte Wochenenden ausfallen, Telefonkontakte blockiert oder Ferienaufenthalte dauerhaft vereitelt werden, kann eine gerichtliche Regelung oder Änderung des Kontaktrechts notwendig werden.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur über den geplanten Wohnort sprechen. Wichtig sind konkrete Fragen: Wie oft sehen die Kinder den anderen Elternteil? Wer organisiert die Fahrten? Wer bezahlt Reise- und Übernachtungskosten? Wie werden Ferien, Feiertage und digitale Kontakte gestaltet?
Vor dem Umzug: Rechtsanwalt Wien und wichtige Punkte
- Rechtliche Ausgangslage prüfen: Klären Sie, wer obsorgeberechtigt ist und welche Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen bereits bestehen. Weitere Informationen zur Obsorge können bei der ersten Einordnung helfen.
- Umzugsgründe dokumentieren: Arbeitsangebote, Betreuungsmöglichkeiten, familiäre Unterstützung und Bildungsangebote sollten konkret dargestellt werden.
- Einen Kontaktplan ausarbeiten: Ein belastbarer Plan sollte Wochenenden, Ferien, Feiertage, Abholungen, Rückfahrten und Kosten enthalten.
- Aktuelle Gefahren von früheren Problemen unterscheiden: Wer sich auf eine Sucht oder psychische Erkrankung beruft, sollte konkrete aktuelle Anhaltspunkte vorlegen können.
- Die Kinder nicht unter Druck setzen: Ihre Meinung darf gehört werden. Sie sollten aber nicht entscheiden müssen, welcher Elternteil „gewinnt“.
- Keine eigenmächtigen Fakten schaffen: Ein unangekündigter Umzug ins Ausland kann das Obsorge- und Kontaktverfahren erheblich verschärfen.
- Rechtzeitig beraten lassen: Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Vorbereitung von Umzügen, Kontaktregelungen und Obsorgeverfahren.
Häufige Fragen zum Umzug mit Kindern nach einer Trennung
Darf ich mit meinem Kind nach Deutschland ziehen, wenn der andere Elternteil dagegen ist?
Das hängt von der Obsorgeregelung, den konkreten Umzugsgründen und den Auswirkungen auf das Kindeswohl ab. Ein Umzug ist nicht allein deshalb unzulässig, weil der andere Elternteil dagegen ist. Besonders wichtig sind ein nachvollziehbarer Grund für den Wohnortwechsel und ein realistischer Plan für den weiteren Kontakt.
Kann eine frühere Alkoholabhängigkeit die Obsorge gefährden?
Eine frühere Abhängigkeit kann bei der Beurteilung eine Rolle spielen. Sie führt aber nicht automatisch zum Entzug der Obsorge. Entscheidend sind aktuelle Umstände: Gibt es einen Rückfall, eine instabile Lebensführung oder konkrete Anzeichen für eine Gefährdung? Eine langanhaltende Stabilität kann gegen eine aktuelle Kindeswohlgefährdung sprechen.
Was kann ich tun, wenn der Umzug mein Besuchsrecht praktisch unmöglich macht?
Sie sollten konkrete Nachteile dokumentieren und einen umsetzbaren Kontaktplan verlangen. Dazu gehören etwa Ferienregelungen, Abhol- und Bringpflichten sowie die Aufteilung der Reisekosten. Wenn keine Einigung möglich ist oder Kontakte bereits vereitelt werden, kann eine gerichtliche Regelung des Kontaktrechts beantragt werden.
Müssen die Kinder gefragt werden, ob sie mitziehen wollen?
Die Wünsche der Kinder sind abhängig von ihrem Alter und ihrer Reife zu berücksichtigen. Sie entscheiden aber nicht allein über den Wohnort. Das Gericht beurteilt ihre Meinung gemeinsam mit den übrigen Umständen, etwa der Bindung zu beiden Elternteilen, der Schul- und Betreuungssituation sowie der Stabilität des geplanten neuen Lebensumfelds.
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.