Überwiegendes Verschulden trotz beidseitiger Gewalt

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Beide schlugen zu – warum trotzdem ein Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Scheidung tragen kann

Überwiegendes Verschulden trotz beidseitiger Gewalt: Wenn in einer Ehe am Ende beide Seiten Vorwürfe erheben, klingt das oft nach einem Patt. Gerade bei wechselseitigen körperlichen Angriffen glauben viele Betroffene, das Gericht werde automatisch von „beidseitiger Schuld“ ausgehen. Genau das ist aber nicht zwingend der Fall.

Für viele Scheidungsverfahren in Österreich ist das ein heikler Punkt. Denn die Frage, ob ein Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung trägt, wird nicht mit einem simplen Abzählen von Fehlern beantwortet. Das Gericht schaut tiefer: Wer hat die Eskalation ausgelöst? Wer hat die Ehe nachhaltig zerstört? Und wessen Fehlverhalten wiegt insgesamt deutlich schwerer?

Aus Streit wurde Gewalt – und aus Gewalt ein zentraler Punkt im Scheidungsverfahren

Die Ehe war von schweren Konflikten geprägt. Nicht nur Worte fielen, sondern auch körperliche Angriffe. Der Mann wollte die Einstufung als überwiegend schuldiger Ehepartner nicht akzeptieren. Sein Einwand war naheliegend: Auch die Frau sei körperlich übergriffig gewesen, auch ihr seien Eheverfehlungen vorzuwerfen.

Auf den ersten Blick wirkt dieses Argument für viele nachvollziehbar. Wenn beide etwas falsch gemacht haben, müsste doch auch die Schuld ungefähr gleich verteilt sein. Genau an dieser Stelle setzt die rechtliche Beurteilung aber anders an als das Alltagsgefühl.

Die Gerichte sahen nämlich nicht nur einzelne Szenen, sondern das Gesamtbild der Beziehung. Nach ihrer Beurteilung war ausschlaggebend, dass der Mann mit der Gewalt begonnen und den entscheidenden Beitrag zur Eskalation geleistet hatte. Dass auch die Frau nicht fehlerfrei gehandelt hatte, änderte an dieser Gewichtung nichts mehr entscheidend.

Überwiegendes Verschulden trotz beidseitiger Gewalt: Warum das Gericht keine Strichliste führt

Bei der Scheidung aus Verschulden geht es nicht darum, welcher Ehepartner öfter laut wurde, öfter gekränkt hat oder wie viele einzelne Vorfälle jeder für sich verursachte. Das Gericht rechnet nicht mechanisch. Es bewertet.

Maßgeblich ist dabei, ob das Fehlverhalten eines Ehepartners deutlich schwerer wiegt als jenes des anderen. Für ein überwiegendes Verschulden reicht es gerade nicht, dass jemand nur „etwas mehr“ beigetragen hat. Der Unterschied muss klar hervortreten. Das geringere Verschulden des anderen muss demgegenüber beinahe in den Hintergrund treten.

Das ist für Betroffene oft überraschend. Besonders dann, wenn sie sich auf den Standpunkt stellen: „Der andere war doch auch nicht unschuldig.“ Dieser Satz allein schützt vor einem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens nicht.

Was das österreichische Scheidungsrecht dazu sagt

§ 49 EheG regelt die Scheidung wegen Verschuldens. Vereinfacht gesagt kann eine Ehe geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses bzw. unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.

§ 60 EheG betrifft den Schuldausspruch. Diese Bestimmung ist für die Praxis besonders wichtig, weil das Gericht festhalten kann, ob einen Ehepartner das alleinige oder das überwiegende Verschulden trifft. Genau an dieser Stelle wird gewichtet, wer die Zerrüttung hauptsächlich verursacht hat.

Für spätere Unterhaltsfragen kann dieser Ausspruch erhebliche Bedeutung haben. Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung spielt das Verschuldensprinzip in bestimmten Konstellationen weiterhin eine Rolle. Wer als überwiegend schuldiger Teil geschieden wird, kann dadurch rechtlich deutlich schlechter dastehen als der andere Ehepartner. Mehr dazu auch beim Thema Unterhalt.

Nicht jeder Gegenschlag macht die Schuld gleich groß

Der besonders lehrreiche Punkt an dieser Entscheidung liegt in der Dynamik von Gewalt. Auch wenn am Ende beide Seiten körperlich übergriffig waren, heißt das noch lange nicht, dass das Gericht beide als gleich verantwortlich ansehen muss.

Entscheidend war hier, wer die Spirale in Gang gesetzt hat. Wenn ein Ehepartner die Gewalt beginnt und die Beziehung dadurch maßgeblich in eine Eskalation treibt, kann sein Verhalten rechtlich schwerer wiegen als spätere Reaktionen des anderen. Das bedeutet nicht, dass Gegenangriffe belanglos wären. Es bedeutet aber, dass sie nicht automatisch den ursprünglichen Hauptbeitrag zur Zerstörung der Ehe aufheben.

Gerade bei lang andauernden Konflikten ist diese Unterscheidung zentral. Das Gericht fragt: Was war Auslöser, was war Reaktion, und wer hat die eheliche Gemeinschaft im Kern zerstört?

Rechtsanwalt Wien: Was Betroffene aus dieser Entscheidung mitnehmen sollten

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist ein Gedanke besonders wichtig: Das Fehlverhalten des anderen relativiert Ihr eigenes nicht automatisch. Wer zuerst Gewalt gesetzt oder die Eskalation maßgeblich vorangetrieben hat, läuft trotz Gegenvorwürfen Gefahr, als überwiegend schuldiger Teil geschieden zu werden.

Ebenso wichtig ist die Beweislage. Gerade bei Gewalt und massiven Konflikten entscheidet oft nicht nur, was passiert ist, sondern was später nachvollziehbar bewiesen werden kann. Nachrichten, Fotos von Verletzungen, ärztliche Befunde, Polizeiprotokolle und Zeugenaussagen können im Verfahren den Unterschied machen.

Auch bei Unterhalt und strategischer Verfahrensführung ist Vorsicht geboten. Wer die Verschuldensfrage unterschätzt, erlebt oft erst spät, welche finanziellen Folgen ein entsprechender Schuldausspruch haben kann. Gerade bei Überwiegendes Verschulden trotz beidseitiger Gewalt ist eine frühe rechtliche Einordnung besonders wichtig.

Vier typische Situationen, in denen diese Rechtsfrage plötzlich brisant wird

  • Wechselseitige Vorwürfe nach einer Trennung: Beide Seiten behaupten, der andere habe die Ehe zerstört. Dann kommt es stark auf die Gewichtung des Gesamtverhaltens an.
  • Gewalt in mehreren Eskalationsstufen: Erst ein Angriff, später Gegenreaktionen. Hier wird genau geprüft, wer die Gewaltbeziehung eingeleitet und verschärft hat.
  • Unterhaltsstreit nach der Scheidung: Sobald Ehegattenunterhalt im Raum steht, wird der Schuldausspruch oft besonders wichtig.
  • Der Irrtum „Dann sind halt beide schuld“: Viele verlassen sich auf diese Annahme und bereiten das Verfahren deshalb zu wenig sorgfältig vor.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Dokumentieren Sie Vorfälle so früh wie möglich und so genau wie möglich.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails, Fotos, Arztunterlagen und Polizeimeldungen.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ablauf und mögliche Zeugen jedes relevanten Vorfalls.
  • Vermeiden Sie neue Eskalationen, auch schriftlich. Beleidigende Nachrichten werden im Verfahren oft zum Problem.
  • Lassen Sie früh prüfen, ob die Verschuldensfrage auch Ihre Unterhaltsposition beeinflusst.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Nicht der lauteste Vorwurf gewinnt, sondern die schlüssige Darstellung des Gesamtgeschehens.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So suchen Betroffene wirklich nach Antworten

Wenn beide in der Ehe gewalttätig waren, sind dann automatisch beide gleich schuld?

Nein. Das Gericht prüft nicht nur, ob beide etwas falsch gemacht haben, sondern wessen Verhalten insgesamt schwerer wiegt. Besonders relevant ist, wer die Gewalt begonnen oder die Eskalation entscheidend geprägt hat. Deshalb kann trotz Übergriffen auf beiden Seiten ein Ehepartner als überwiegend schuldiger Teil gelten.

Was bedeutet „überwiegendes Verschulden“ bei der Scheidung genau?

Überwiegendes Verschulden bedeutet, dass ein Ehepartner die Zerrüttung der Ehe deutlich stärker verursacht hat als der andere. Ein bloß kleiner Unterschied reicht dafür nicht aus. Das geringere Verschulden des anderen muss im Gesamtbild deutlich zurücktreten.

Spielt das für den Unterhalt nach der Scheidung überhaupt eine Rolle?

Ja, oft sehr deutlich. Der Schuldausspruch kann Einfluss auf Ansprüche beim Ehegattenunterhalt haben. Gerade deshalb sollte die Verschuldensfrage nicht als bloße Formalität behandelt werden.

Wie beweise ich vor Gericht, wer die Eskalation begonnen hat?

Wichtig sind objektive Beweismittel. Dazu zählen etwa ärztliche Befunde, Fotos, Chatverläufe, Polizeieinsätze und Zeugenaussagen. Je früher diese Unterlagen gesichert werden, desto besser lässt sich der Ablauf später nachvollziehen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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