Überwiegendes Verschulden bei Scheidung trotz Betrug und Schulden?

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Überwiegendes Verschulden bei Scheidung trotz Betrug und Schulden: Warum am Ende beide schuld waren

Ein versteckter Stapel Mahnungen, Bürgschaften für immer neue Schulden und schließlich eine Haftstrafe: Viel mehr Vertrauensbruch scheint kaum möglich. Trotzdem verlor die Ehefrau am Ende genau bei jener Frage an Boden, die für Unterhalt und Strategie oft entscheidend ist – wer an der Zerrüttung „mehr schuld“ trägt.

Gerade im Scheidungsrecht überrascht viele Betroffene, dass nicht jede massive Eheverfehlung automatisch dazu führt, dass der andere Ehepartner als überwiegend schuldig gilt. Entscheidend ist oft ein viel engerer Punkt: Wann war die Ehe tatsächlich unheilbar zerstört – und was ist danach noch passiert?

Wie aus Schulden, Täuschung und Haft ein jahrelanger Ehezusammenbruch wurde

Die Geschichte beginnt nicht mit einem einzelnen Fehltritt, sondern mit einer Kette von Belastungen. Der Mann machte immer neue Schulden, versteckte Rechnungen und hielt seine finanzielle Lage vor seiner Ehefrau geheim. Die Familie lebte damit nicht nur in Unsicherheit, sondern auch in einem Zustand ständiger wirtschaftlicher Gefahr.

Die Ehefrau arbeitete, trug den Alltag mit und unterschrieb wiederholt Bürgschaften. Viele Betroffene kennen genau diese Dynamik: Man hofft, die Situation noch einmal zu stabilisieren, auch wegen der Kinder. Hier gab es zwei Kinder, und die Ehefrau blieb lange in der Beziehung, obwohl sich die Probleme zuspitzten.

Dann eskalierte alles. Der Mann ging in Konkurs und wurde wegen schweren Betrugs zu 20 Monaten Haft verurteilt. Spätestens an diesem Punkt lag nicht bloß ein ehelicher Konflikt vor, sondern ein massiver Vertrauensbruch mit strafrechtlicher Dimension.

Während der Haft begann die Ehefrau eine Beziehung zu einem Jugendfreund. Sie übernachtete mit ihm und fuhr mit ihm auf Urlaub. Nach der Entlassung zahlte der Mann den Kinderunterhalt nur schleppend, obwohl er Einkommen hatte. Die Ehefrau erhob schließlich die Scheidungsklage und wollte die Scheidung aus seinem Verschulden erreichen.

Schwere Eheverfehlung heißt noch nicht automatisch: der andere ist „hauptschuld“

Nach österreichischem Scheidungsrecht kommt es bei der Verschuldensscheidung auf schwere Eheverfehlungen oder ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten an, wenn dadurch die Ehe tief zerrüttet ist. Maßgeblich ist hier vor allem § 49 EheG: Die Bestimmung erlaubt die Scheidung, wenn ein Ehepartner durch schwere Verfehlungen die Ehe so belastet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.

Dass fortgesetzte Täuschung über Schulden, wirtschaftliche Gefährdung der Familie und strafbares Verhalten schwere Eheverfehlungen sein können, liegt auf der Hand. Ehe bedeutet rechtlich nicht nur Zusammenleben, sondern auch Loyalität, Offenheit und wirtschaftliche Rücksichtnahme. Wer den anderen über die eigene finanzielle Katastrophe systematisch im Unklaren lässt, verletzt dieses Fundament.

Für viele überraschend ist aber der zweite Schritt: Das Gericht fragt nicht nur, ob Eheverfehlungen vorliegen, sondern auch, wie sie im Verhältnis zueinander zu gewichten sind. Genau dort wurde der Fall für die Ehefrau schwieriger.

Alte Vorfälle können trotzdem noch zählen – wenn das Täuschen nie wirklich aufgehört hat

In Verschuldensverfahren spielt die Frist eine große Rolle. § 57 EheG regelt, dass bestimmte Scheidungsgründe innerhalb einer Frist geltend gemacht werden müssen. Dahinter steht der Gedanke, dass nicht jahrelang „auf Vorrat“ gesammelt werden soll.

Hier war aber entscheidend, dass das Verhalten des Mannes nicht aus einzelnen, längst abgeschlossenen Episoden bestand. Er hatte seine finanzielle Schieflage fortlaufend verschleiert. Genau das macht rechtlich einen Unterschied: Bei einem andauernden Fehlverhalten beginnt die Frist für frühere Teilakte nicht einfach isoliert zu laufen, sondern erst mit der letzten Handlung der fortgesetzten Verfehlung.

Dazu kam noch ein weiterer Punkt: Wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist – etwa wegen einer Haft – läuft die Frist nicht in gleicher Weise weiter. Für Betroffene ist das wichtig, weil ältere Geschehnisse nicht automatisch „weg“ sind, nur weil sie schon länger zurückliegen. Wer über Jahre getäuscht wurde, kann sich oft noch darauf stützen, wenn die Täuschung Teil eines einheitlichen Gesamtverhaltens war.

Warum „Ich bin nur wegen der Kinder geblieben“ keine Verzeihung ist

Ein häufiger Einwand in Scheidungsverfahren lautet: Der andere hat ja alles längst verziehen, weil die Ehe trotz der Vorfälle weitergeführt wurde. So einfach ist es nicht. § 56 EheG schließt die Scheidung aus bestimmten Gründen aus, wenn eine Verzeihung vorliegt. Verzeihung bedeutet aber mehr als bloßes Aushalten.

Wenn ein Ehepartner trotz massiver Probleme vorerst bleibt, weil Kinder da sind, weil wirtschaftliche Abhängigkeiten bestehen oder weil man auf Besserung hofft, ist das noch keine rechtliche Verzeihung. Wer sich auf Verzeihung beruft, muss sie auch beweisen. Das gelang dem Mann hier nicht.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis enorm wichtig. Viele Menschen bleiben aus Verantwortung, Angst oder Hoffnung länger in einer belasteten Ehe. Daraus darf nicht automatisch der Schluss gezogen werden, dass frühere schwere Verfehlungen rechtlich bedeutungslos geworden sind.

Der Wendepunkt war nicht der Betrug – sondern der neue Partner der Ehefrau

Der eigentliche Kern der Entscheidung lag bei der Frage des überwiegenden Verschuldens. Der Oberste Gerichtshof bejahte zwar die Scheidung, sah aber kein überwiegendes Verschulden des Mannes. Die Ehe wurde aus beiderseitigem Verschulden geschieden.

Das mag auf den ersten Blick irritieren. Immerhin standen beim Mann versteckte Schulden, Konkurs, schwerer Betrug und eine Haftstrafe im Raum. Ausschlaggebend war jedoch, wann die Ehe endgültig zerbrach. Nach Ansicht des Gerichts war die Beziehung bis zum Haftantritt noch nicht unheilbar zerstört. Die Ehegatten lebten zusammen, und es gab noch persönliche Nähe.

Dass die Ehefrau während der Haft eine neue Beziehung begann, Übernachtungen stattfanden und gemeinsame Urlaube unternommen wurden, wertete das Gericht als jenen Schritt, der die Zerrüttung endgültig machte. Dadurch verschob sich die Gewichtung. Die schweren Verfehlungen des Mannes blieben zwar bestehen, reichten aber nicht mehr dafür, ihn als überwiegend schuldig einzustufen.

Gerade dieser Punkt zeigt, wie hart Verschuldensverfahren sein können: Nicht nur das frühere Fehlverhalten zählt, sondern auch, wer den letzten Bruch der ehelichen Lebensgemeinschaft setzt.

Was das für Unterhalt, Taktik und Timing bedeutet

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die Schuldfrage mehr als nur ein emotionales Thema. Sie kann Auswirkungen auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt haben. Wer die Scheidung aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden des anderen erreicht, hat häufig eine deutlich bessere Ausgangsposition als bei beiderseitigem Verschulden.

Besonders heikel wird es in vier typischen Konstellationen:

  • Versteckte Schulden: Wenn Ihr Ehepartner Kreditverträge, Mahnungen oder Exekutionen vor Ihnen verheimlicht, sollten diese Unterlagen sofort gesichert werden.
  • Bürgschaften und Mitschulden: Wer aus familiärer Loyalität unterschreibt, trägt oft jahrelang das finanzielle Risiko weiter.
  • Haft oder Strafverfahren: Straffälligkeit kann eine schwere Eheverfehlung sein, ändert aber nichts daran, dass auch Ihr eigenes Verhalten später geprüft wird.
  • Neue Beziehung vor Abschluss der Scheidung: Genau das kann Ihre Position bei der Verschuldensfrage empfindlich schwächen.

Als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien zeigt unsere Beratungspraxis: Viele Mandantinnen und Mandanten unterschätzen weniger die ersten Eheverfehlungen als vielmehr die letzten Wochen vor der Trennung. Gerade dort werden strategisch die größten Fehler gemacht.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Beweise sichern: Mahnungen, Kontoauszüge, Nachrichten, Bürgschaftserklärungen, Unterlagen zu Strafverfahren und Nachweise über nicht bezahlten Unterhalt.
  • Keine neuen Verpflichtungen unterschreiben: Weder Bürgschaften noch Ratenvereinbarungen, bevor die rechtliche Lage geprüft ist.
  • Neue Beziehung nicht vorschnell offen leben: Wenn eine Verschuldensscheidung geplant ist, kann das Ihre Argumentation erheblich schwächen.
  • Kinderunterhalt absichern: Offene Ansprüche sollten rasch tituliert und bei Bedarf konsequent vollstreckt werden.
  • Fristen im Blick behalten: Auch wenn bei fortgesetztem Fehlverhalten ältere Vorfälle noch relevant sein können, sollte man nicht unnötig zuwarten.

FAQ: Das googeln Betroffene in solchen Situationen wirklich

Mein Mann hat Schulden versteckt und mich in Bürgschaften hineingezogen – ist das ein Scheidungsgrund?

Ja, das kann eine schwere Eheverfehlung sein. Entscheidend ist, ob die wirtschaftliche Täuschung systematisch war und die Ehe dadurch tief zerrüttet wurde. Wer den anderen über existenzielle finanzielle Probleme im Unklaren lässt, verletzt das eheliche Vertrauensverhältnis massiv.

Zählt altes Fehlverhalten überhaupt noch, wenn es schon Jahre her ist?

Oft ja. Wenn es sich nicht um einen einmaligen Vorfall handelt, sondern um ein fortgesetztes Verhalten, können auch ältere Teilakte noch berücksichtigt werden. Gerade bei dauernder Täuschung über Schulden oder Einkommen beginnt die Frist nicht einfach für jedes Einzelereignis getrennt zu laufen.

Ich bin nur wegen der Kinder geblieben – habe ich damit alles verziehen?

Nein. Das bloße Weiterführen der Ehe aus Rücksicht auf die Kinder, aus Hoffnung auf Besserung oder aus wirtschaftlicher Not bedeutet noch keine rechtliche Verzeihung. Verzeihung muss klar erkennbar sein, und wer sich darauf beruft, muss sie beweisen.

Darf ich während der Trennung schon einen neuen Partner haben?

Rechtlich möglich ist vieles, taktisch aber nicht immer klug. Wenn die Verschuldensfrage noch offen ist und Sie die Scheidung aus dem Verschulden des anderen anstreben, kann eine neue Beziehung Ihre Position verschlechtern. Vor allem dann, wenn das Gericht darin den endgültigen Bruch der Ehe sieht.

Der Fall zeigt eine unbequeme Wahrheit des österreichischen Scheidungsrechts: Selbst gravierende Verfehlungen wie Betrug, Konkursverschleierung und wirtschaftliche Täuschung garantieren noch keinen Sieg bei der Frage des überwiegenden Verschuldens. Wer eine Verschuldensscheidung führen will, muss nicht nur die Fehler des anderen beweisen, sondern auch das eigene Verhalten ab dem Zeitpunkt der Zerrüttung sehr genau im Blick behalten.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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