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Überwiegendes Verschulden Scheidung Österreich: OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  17.09.2026
Überwiegendes Verschulden Scheidung Österreich: OGH

Kein eindeutiger Schuldiger trotz jahrelanger Eskalation? Was der OGH zum Verschulden bei der Scheidung sagt

Eine Ehe kann lange vor dem Scheidungsantrag zerbrechen – und trotzdem kann es rechtlich unmöglich sein, einem Ehepartner das Überwiegende Verschulden Scheidung Österreich anzulasten. Genau diese Erfahrung machte eine Ehefrau, deren Beziehung bereits vor der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes schwer belastet war.

Die Ehe war früh zerrüttet – doch die Konflikte gingen weiter

Schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt entsprach die Ehe nach den gerichtlichen Feststellungen nicht mehr einer normalen Lebensgemeinschaft. Zwischen den Ehepartnern kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen. Die Ehefrau zog zeitweise nach Spanien. Später kehrte sie zurück, obwohl der Ehemann ihre Rückkehr nicht mehr wollte.

Die Rückkehr führte nicht zu einer Stabilisierung. Die Streitigkeiten verschärften sich. Ein normales Eheleben fand kaum mehr statt; der letzte sexuelle Kontakt lag bereits viele Jahre zurück. Dennoch blieben die Ehepartner in einer konfliktreichen Beziehung miteinander verbunden.

Bei den Auseinandersetzungen verhielt sich die Ehefrau nach den Feststellungen häufig besonders impulsiv. In einzelnen Situationen kratzte sie den Ehemann sogar. Gleichzeitig wurde auch dem Ehemann problematisches Verhalten vorgeworfen. Die Ehefrau wollte dennoch erreichen, dass ihm das überwiegende Verschulden an der Scheidung angelastet wird.

Warum ein einzelner Streit für die Schuldfrage nicht reicht

Nach § 49 EheG können schwere Eheverfehlungen eine Scheidung wegen Verschuldens begründen; darunter fallen etwa Verletzungen der ehelichen Beistands- und Treuepflichten oder ein Verhalten, das die Ehe unzumutbar macht.

§ 60 EheG regelt, wie das Verschulden der Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe beurteilt wird. Das Gericht muss dabei nicht nur den letzten Streit oder den unmittelbaren Anlass der Trennung betrachten, sondern die Entwicklung der gesamten Ehe.

Für ein überwiegendes Verschulden genügt es nicht, dass ein Ehepartner ebenfalls Fehler gemacht hat. Das Verhalten des anderen muss deutlich schwerer wiegen. Sein Beitrag zur Zerrüttung muss so wesentlich sein, dass das eigene Fehlverhalten des betroffenen Ehepartners nahezu in den Hintergrund tritt. Gerade beim Überwiegenden Verschulden Scheidung Österreich kommt es daher auf eine umfassende Betrachtung der Ehe an.

Das Gericht stellt daher mehrere Fragen:

  • Wer hat mit dem Verhalten begonnen, das die Ehe nachhaltig belastete?
  • Wer leistete den entscheidenden Beitrag zum Scheitern der Beziehung?
  • Wie verhielten sich beide Ehepartner über einen längeren Zeitraum?
  • Waren die Konflikte einseitig oder von gegenseitigen Vorwürfen geprägt?
  • Ist das Verhalten eines Partners tatsächlich deutlich schwerwiegender als jenes des anderen?

Der OGH verlangte keinen „perfekten“ Ehepartner

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Sichtweise in seiner Entscheidung OGH vom 28.02.2012, 8 Ob 9/12z. Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 2012 und ist daher keine aktuelle Entscheidung. Ihre Aussage zur Beurteilung eines überwiegenden Verschuldens bleibt für vergleichbare Scheidungsverfahren jedoch relevant.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Die Vorinstanzen hatten zwar auch ein problematisches Verhalten des Ehemanns festgestellt. Nach ihrer Beurteilung war aber nicht bewiesen, dass sein Verhalten erheblich schwerer wog als jenes der Ehefrau. Die Auseinandersetzungen wurden vielmehr als wechselseitig angesehen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Ehefrau Konflikte häufig besonders emotional austrug und es zu körperlichen Übergriffen gekommen war.

Der OGH wies die außerordentliche Revision zurück. Er sah keinen groben Fehler in der Beurteilung der Vorinstanzen. Ob ein Ehepartner überwiegend für das Scheitern verantwortlich ist, hängt regelmäßig von zahlreichen Einzelheiten ab: vom Beginn der Konflikte, von ihrer Dauer, von der Reaktion beider Seiten und von der Frage, ob sich das Verhalten über Jahre hinweg gegenseitig verstärkte.

Was der Verschuldensausspruch mit Unterhalt zu tun hat

Ein Verschuldensausspruch kann für den nachehelichen Ehegattenunterhalt bedeutsam sein. Nach § 66 EheG kann ein schuldlos geschiedener Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt vom schuldigen Ehepartner verlangen, wenn er sich nicht selbst ausreichend erhalten kann und der andere leistungsfähig ist.

Das bedeutet aber nicht, dass ein überwiegendes Verschulden automatisch zu Unterhalt führt. Zusätzlich werden unter anderem die Bedürftigkeit, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die Dauer der Ehe, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die konkrete Lebenssituation geprüft. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.

Umgekehrt führt ein fehlender überwiegender Schuldvorwurf nicht automatisch dazu, dass jeder Unterhaltsanspruch ausgeschlossen ist. Unterhaltsfragen können auch nach anderen gesetzlichen Grundlagen und anhand besonderer Umstände zu beurteilen sein.

Vier Situationen, in denen die Entscheidung praktisch wichtig wird

1. Beide Ehepartner werfen einander jahrelange Eheverfehlungen vor

Wenn Beschimpfungen, Trennungen, Untreuevorwürfe oder heftige Auseinandersetzungen auf beiden Seiten vorkommen, ist ein klarer überwiegender Schuldvorwurf schwerer nachzuweisen. Das Gericht wird die gesamte Konfliktgeschichte untersuchen. Für das Überwiegende Verschulden Scheidung Österreich ist deshalb entscheidend, ob das Verhalten eines Ehepartners deutlich schwerer wiegt.

2. Ein einzelner Vorfall soll die ganze Ehe erklären

Ein besonders belastender Streit kann emotional im Mittelpunkt stehen. Für die rechtliche Bewertung reicht er allein aber nicht immer aus. Entscheidend ist, ob dieser Vorfall der maßgebliche Grund für das Scheitern war oder nur Teil einer schon lange zerrütteten Beziehung.

3. Die Ehe bestand formal weiter, obwohl keine Lebensgemeinschaft mehr stattfand

Getrennte Wohnsitze, jahrelange sexuelle Enthaltsamkeit oder ein vollständig getrennter Alltag können wichtige Indizien sein. Sie beantworten aber nicht automatisch die Frage, welcher Ehepartner die Zerrüttung überwiegend verursacht hat.

4. Ein späterer Unterhaltsanspruch hängt vom Verschulden ab

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur die Scheidung, sondern auch mögliche Unterhaltsfolgen im Blick behalten. Ein unklarer oder wechselseitiger Verschuldensverlauf kann die rechtliche Position beider Seiten erheblich beeinflussen.

Welche Unterlagen die eigene Darstellung stärken können

Wer ein überwiegendes Verschulden behauptet, sollte die Ehegeschichte chronologisch aufbereiten. Nicht nur der letzte Streit zählt. Hilfreich können insbesondere folgende Unterlagen sein:

  • Nachrichten, E-Mails und Briefe mit konkreten Angaben zu Konflikten;
  • Nachweise über getrennte Wohnsitze oder längere Trennungszeiten;
  • Zeugen, die den Verlauf der Ehe aus eigener Wahrnehmung kennen;
  • medizinische Unterlagen nach körperlichen Übergriffen;
  • Dokumente zur Kinderbetreuung, Haushaltsführung und finanziellen Versorgung;
  • Unterlagen über Auslandsaufenthalte oder die Aufgabe der gemeinsamen Lebensführung.

Wichtig ist eine ausgewogene Darstellung. Wer ausschließlich das Fehlverhalten des anderen hervorhebt und das eigene Verhalten verschweigt, riskiert, dass die Glaubwürdigkeit leidet. Das Gericht betrachtet auch Provokationen, Gegenreaktionen und wiederkehrende Eskalationsmuster.

Häufige Fragen zum Verschulden bei der Scheidung

Kann ich bei der Scheidung beweisen, dass mein Ehepartner allein schuld ist?

Das ist möglich, aber in der Praxis oft schwierig. Das Gericht prüft die gesamte Ehe und nicht nur den Anlass der Trennung. Je stärker beide Ehepartner zur Eskalation beigetragen haben, desto schwerer ist ein alleiniger oder überwiegender Schuldvorwurf.

Was bedeutet „überwiegendes Verschulden“ bei einer Scheidung?

Das Verhalten eines Ehepartners muss deutlich schwerer wiegen als das Verhalten des anderen. Der eigene Beitrag zur Zerrüttung darf dabei nicht annähernd gleich bedeutend sein. Einzelne Fehler reichen daher nicht automatisch für einen überwiegenden Verschuldensausspruch.

Bekomme ich automatisch Unterhalt, wenn mein Ehepartner schuldig geschieden wird?

Nein. Der Verschuldensausspruch ist nur ein Teil der Prüfung. Zusätzlich müssen etwa Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen. Auch die Dauer der Ehe, Kinderbetreuung und weitere persönliche sowie wirtschaftliche Umstände können eine Rolle spielen.

Was soll ich tun, wenn mein Ehepartner mir die Schuld an der Scheidung gibt?

Sichern Sie frühzeitig relevante Nachrichten, Unterlagen und Namen möglicher Zeugen. Erstellen Sie eine chronologische Übersicht der Ehe, einschließlich eigener Reaktionen und längerer Trennungsphasen. Bevor Sie umfangreiche Vorwürfe in einem Verfahren erheben, sollten Sie die Beweislage und die möglichen unterhaltsrechtlichen Folgen mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Überwiegendes Verschulden Scheidung Österreich: Beratung durch Rechtsanwalt Wien

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Verschuldensfragen, Unterhaltsansprüchen und den weiteren Folgen einer Scheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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