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Überwiegendes Verschulden bei Scheidung Österreich

Startseite  •  Aktuelles  •  28.10.2026
Überwiegendes Verschulden bei Scheidung Österreich

Gewalt, Eifersucht, Medikamentenentzug: Wie viel eigenes Fehlverhalten wiegt bei der Scheidung?

Eine Ehefrau drängt die Söhne ihres Mannes aus der gemeinsamen Wohnung, bedroht ihren Ehemann und nimmt ihm notwendige Medikamente weg. Der Mann reagiert ebenfalls falsch – und trotzdem trägt am Ende nicht er das überwiegende Verschulden an der Scheidung.

Der Fall zeigt, wann ein Überwiegendes Verschulden bei Scheidung Österreich trotz eigener Fehler möglich ist.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1988 zeigt, wie Gerichte bei einer Verschuldensscheidung die gesamte Beziehung bewerten. Nicht jede Eheverfehlung zählt gleich schwer. Entscheidend ist, welches Verhalten die Ehe besonders nachhaltig zerstört hat und wer dadurch wesentlich stärker zum endgültigen Scheitern beigetragen hat.

Wenn der Streit nicht mehr nur zwischen den Ehegatten bleibt

Das Ehepaar lebte über Jahre in einer Beziehung, die immer weiter eskalierte. Die Ehefrau richtete ihre Aggressionen nicht nur gegen ihren Mann, sondern auch gegen dessen erwachsene Söhne. Sie ging früh gegen sie vor und verschärfte dadurch die Spannungen innerhalb der Familie. Teilweise zogen die Söhne deshalb aus der Wohnung aus.

Danach kam es wiederholt zu körperlichen Angriffen, Beschimpfungen, Drohungen und Sachbeschädigungen. Besonders schwer wog, dass die Ehefrau ihrem Mann notwendige Medikamente wegnahm. In einer weiteren Situation stand sogar ein Messer im Raum. Dazu kamen massive Eifersuchtsvorwürfe und eine andauernde Atmosphäre der Kontrolle und Aggression.

Der Ehemann war allerdings nicht völlig unbeteiligt. Er verletzte seine Frau bei einer Auseinandersetzung, zahlte zeitweise keinen Unterhalt und nahm Gegenstände aus der Wohnung mit. Außerdem verschwieg er eine Bürgschaft für eine andere Frau. Eine behauptete außereheliche Beziehung ließ sich hingegen nicht feststellen; die Geschichte von einer Freundin war erfunden.

Der Mann beantragte schließlich die Scheidung. Beide Seiten warfen einander vor, das Ende der Ehe verursacht zu haben. Die Gerichte mussten deshalb nicht nur einzelne Vorfälle prüfen, sondern die Entwicklung der gesamten Beziehung einordnen.

Warum nicht jeder Fehler dasselbe Gewicht hat

Bei einer Verschuldensscheidung wird das Verhalten der Ehegatten nicht wie eine einfache Liste abgehakt. Das Gericht betrachtet die Ehe als Gesamtentwicklung: Wann begannen die schweren Konflikte? Wer setzte welche Handlungen? Wie lange dauerte das Verhalten an? Und welches Fehlverhalten führte letztlich dazu, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zumutbar war?

Ein einmaliger Streit kann daher anders zu beurteilen sein als jahrelange Gewalt oder wiederholte Drohungen. Auch eine eigene Eheverfehlung des anderen Ehegatten beseitigt nicht automatisch das überwiegende Verschulden jener Person, deren Verhalten deutlich schwerer und nachhaltiger war.

Für die Beurteilung kommt es außerdem auf die Ursache-Wirkung-Kette an. Wenn ein Ehegatte zuerst schwere Spannungen erzeugt und der andere später mit einer eigenen Pflichtverletzung reagiert, sind beide Handlungen rechtlich relevant. Sie müssen aber nicht dasselbe Gewicht haben. Für das Überwiegende Verschulden bei Scheidung Österreich kommt es daher auf die Gesamtentwicklung und nicht nur auf einen einzelnen Vorfall an.

Was der OGH in dieser alten Entscheidung bestätigte

Das Erstgericht und das Berufungsgericht sahen das überwiegende Verschulden bei der Ehefrau. Der OGH hielt diese Beurteilung für vertretbar und gab dem Rechtsmittel keine Folge. Die Entscheidung lautet: OGH 07.07.1988, 6 Ob 619/88. Als Vorinstanzen sind das Oberlandesgericht Wien und das Landesgericht für ZRS Wien angeführt. Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Das Kernargument lag in der Dauer und Schwere des Verhaltens der Ehefrau. Die wiederholten körperlichen Angriffe, die Drohungen, die Aggressionen gegenüber den Söhnen, die Sachbeschädigungen und insbesondere das Wegnehmen notwendiger Medikamente bildeten kein isoliertes Fehlverhalten. Sie waren Teil einer länger andauernden Eskalation.

Die Verfehlungen des Ehemanns wurden nicht übergangen. Das Gericht bewertete sie jedoch als wesentlich weniger schwer. Seine körperliche Reaktion, die zeitweise unterlassene Unterhaltszahlung, das Mitnehmen von Gegenständen und die verschwiegene Bürgschaft führten deshalb nicht zu einem gleichteiligen oder überwiegenden Verschulden seinerseits.

Auch die psychische Erkrankung des Mannes änderte an dieser Beurteilung nichts. Nach der gerichtlichen Einschätzung konnte sie allenfalls gegen einen Schuldvorwurf gegenüber ihm sprechen. Sie verschaffte der Ehefrau aber keinen Vorteil bei der Bewertung ihres eigenen Verhaltens.

Gewalt bleibt auch dann relevant, wenn beide Seiten Fehler machen

Die Entscheidung macht deutlich: Wer sich gegen einen Angriff wehrt, ist nicht automatisch ohne jede Verantwortung. Eine Gegenreaktion kann als eigene Eheverfehlung bewertet werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie mit dem ursprünglichen Angriff gleichgesetzt werden muss.

Besonders ernst sind Handlungen, die Leib, Gesundheit oder die persönliche Sicherheit gefährden. Dazu gehören körperliche Gewalt, Drohungen mit Waffen, der Entzug notwendiger Medikamente und wiederholte Übergriffe gegen Angehörige. Solche Vorfälle können die eheliche Lebensgemeinschaft weit stärker erschüttern als eine einzelne finanzielle Pflichtverletzung oder ein Streit über Gegenstände aus der Wohnung.

Auch erwachsene Kinder aus früheren Beziehungen können in die Beurteilung einbezogen werden. Nicht deshalb, weil jeder Konflikt mit ihnen automatisch eine Eheverfehlung wäre. Entscheidend ist vielmehr, ob die Auseinandersetzungen das eheliche Zusammenleben nachhaltig belasten und ob ein Ehegatte die familiäre Eskalation gezielt oder wiederholt vorantreibt.

In diesen Situationen wird die Frage des Verschuldens praktisch wichtig

  • Bei wiederholter Gewalt: Wenn es nicht bei einem einmaligen Streit bleibt, sondern Angriffe, Drohungen oder Sachbeschädigungen über längere Zeit vorkommen, ist die Entwicklung der gesamten Beziehung zu dokumentieren.
  • Bei gegenseitigen Vorwürfen: Beide Ehegatten können Fehler gemacht haben. Für das Scheidungsverfahren ist trotzdem entscheidend, welche Pflichtverletzungen nach Schwere, Dauer und Auswirkungen überwiegen.
  • Bei Konflikten mit Angehörigen: Werden erwachsene Kinder oder andere nahe Angehörige wiederholt beschimpft, bedroht oder aus der Wohnung gedrängt, kann das die Ehe zusätzlich belasten.
  • Bei Geld- und Unterhaltsfragen: Eigenmächtig eingestellte Unterhaltszahlungen, verschwiegene Bürgschaften oder das Mitnehmen von Haushaltsgegenständen können ebenfalls in die Gesamtbewertung einfließen.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht versuchen, die Eheverfehlungen des anderen durch eigene Eskalation „auszugleichen“. Eine aggressive Antwort, eine Drohung oder das eigenmächtige Wegnehmen von Gegenständen kann später als selbstständiger Vorwurf gegen Sie verwendet werden. Weitere Informationen zur Scheidung können helfen, die nächsten rechtlichen Schritte einzuordnen.

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen können

  • Führen Sie eine chronologische Liste der Vorfälle mit Datum, Ort und beteiligten Personen.
  • Bewahren Sie ärztliche Befunde, Fotos von Verletzungen und Nachrichten mit Drohungen auf.
  • Notieren Sie, wer einzelne Vorfälle wahrgenommen hat, etwa Angehörige oder Nachbarn.
  • Sichern Sie Polizeiberichte und Unterlagen aus allfälligen Strafverfahren.
  • Dokumentieren Sie Unterhaltszahlungen, offene Beträge und größere Geldbewegungen.
  • Legen Sie Bürgschaften und andere finanzielle Verpflichtungen vollständig offen.

Bei akuter Gefahr muss die Sicherheit Vorrang haben. Betroffene sollten sich und gefährdete Angehörige in Sicherheit bringen und erforderlichenfalls sofort die Polizei oder medizinische Hilfe verständigen. Von einer eigenen körperlichen Gegenwehr, die über die notwendige Abwehr hinausgeht, ist abzusehen.

Vor einer Scheidungsklage, einem Mitschuldantrag oder einer Stellungnahme zu schweren Vorwürfen sollte die persönliche Situation rechtlich geordnet werden. Das gilt besonders, wenn Gewalt, Drohungen, Medikamente, Waffen, Strafanzeigen oder die Gefährdung von Kindern und Angehörigen eine Rolle spielen.

Rechtsanwalt Wien: Wie wird überwiegendes Verschulden bewertet?

Bei der rechtlichen Einordnung des Überwiegendes Verschulden bei Scheidung Österreich sollten sämtliche Vorfälle, Reaktionen und Auswirkungen auf das eheliche Zusammenleben berücksichtigt werden. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt Wien kann dabei helfen, die eigene Darstellung zu ordnen und relevante Unterlagen zusammenzustellen.

Was Betroffene häufig wissen möchten

Kann ich überwiegendes Verschulden bekommen, obwohl ich mich auch falsch verhalten habe?

Ja. Beide Ehegatten können Eheverfehlungen begangen haben, ohne dass deshalb automatisch ein gleichteiliges Verschulden vorliegt. Das Gericht vergleicht Schwere, Dauer und Bedeutung der jeweiligen Handlungen für das Scheitern der Ehe. In der Entscheidung OGH 07.07.1988, 6 Ob 619/88, wogen die eigenen Fehler des Ehemanns deutlich weniger schwer als die jahrelangen Angriffe und Drohungen der Ehefrau.

Wird eine Ohrfeige genauso bewertet wie jahrelange Gewalt?

Nicht zwingend. Eine einzelne körperliche Auseinandersetzung kann eine Eheverfehlung sein und darf nicht verharmlost werden. Für die Verschuldensfrage kommt aber zusätzlich darauf an, ob ihr eine jahrelange Serie von Angriffen, Drohungen oder gefährlichen Handlungen gegenübersteht. Das Gericht nimmt eine Gesamtbetrachtung vor und bewertet nicht jede Handlung unabhängig von ihrer Vorgeschichte.

Spielen erwachsene Kinder bei der Scheidung meiner Eltern eine Rolle?

Ja, wenn Konflikte mit ihnen das eheliche Zusammenleben erheblich belasten. Das gilt insbesondere bei wiederholten Angriffen, Drohungen oder dem gezielten Verdrängen aus der gemeinsamen Wohnung. Erwachsene Kinder sind zwar keine minderjährigen Kinder im Obsorgeverfahren, ihre Behandlung kann aber für die Beurteilung der ehelichen Beziehung relevant sein.

Was soll ich tun, wenn mein Ehepartner mich bedroht und ich selbst schon zurückgeschlagen habe?

Bringen Sie sich zunächst in Sicherheit und lassen Sie Verletzungen medizinisch dokumentieren. Sammeln Sie Nachrichten, Fotos, ärztliche Unterlagen und Angaben zu Zeugen, ohne die Situation weiter anzuheizen. Auch Ihr eigenes Verhalten sollte vollständig und wahrheitsgemäß aufgearbeitet werden, weil eine Gegenreaktion rechtlich eigenständig bewertet werden kann. Eine frühe rechtliche Beratung hilft, die nächsten Schritte bei Scheidung, Schutzmaßnahmen und Beweissicherung zu ordnen.


Stehen Sie vor einer Scheidung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien berät Mandantinnen und Mandanten bei einvernehmlicher und strittiger Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung von Ehewohnung und ehelichem Vermögen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.

Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Familienrecht und Scheidungsrecht

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren, bei Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens.

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