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Überwiegendes Verschulden bei Gewalt in der Ehe?

Startseite  •  Aktuelles  •  20.10.2026
Überwiegendes Verschulden bei Gewalt in der Ehe?

Scheidung wegen Untreue? Warum jahrelange Gewalt beim Verschulden schwerer wiegen kann

Überwiegendes Verschulden bei Gewalt in der Ehe kann trotz eines früheren Vertrauenskonflikts entscheidend werden: Ein paar aufbewahrte Liebesbriefe lösten in einer Ehe zunächst Misstrauen aus – doch am Ende waren es nicht die Briefe, sondern jahrelange Beschimpfungen, Zurückweisung und körperliche Übergriffe, die für die Beurteilung des Eheverschuldens entscheidend wurden.

Aus einem Verdacht wurde ein jahrelanger Kreislauf

Die Ehefrau hatte Briefe eines früheren Bekannten aufbewahrt. Mit diesem Mann hatte sie eine gemeinsame Tochter. Die Briefe klangen liebevoll und konnten den Eindruck erwecken, dass zwischen den beiden mehr als bloßer Kontakt bestand. Eine tatsächliche Beziehung gab es jedoch nicht.

Der Ehemann sah in den Briefen zunächst einen Hinweis auf Untreue. Nach einem Gespräch akzeptierte er jedoch, dass die Ehe fortgesetzt wurde. Damals brachte er keine Scheidungsklage ein. Der Konflikt war damit aber nicht beendet.

In den folgenden Jahren entfernte sich der Mann immer stärker von seiner Ehefrau. Er verweigerte ihr sogar Essen und Wäsche, beschimpfte sie wiederholt und wurde zweimal körperlich gewalttätig. Zu den Vorfällen gehörten unter anderem Ohrfeigen, das Verdrehen eines Arms und weitere Schläge.

Die Ehefrau reagierte gelegentlich ebenfalls mit Beschimpfungen. Einmal stand außerdem der Vorwurf im Raum, sie habe dem Mann zurückgespuckt. Insgesamt blieb sie nach der festgestellten Beurteilung jedoch überwiegend passiv, während sich das aggressive Verhalten des Ehemanns über längere Zeit fortsetzte.

Schließlich wollten beide die Scheidung. Beide versuchten, dem jeweils anderen die Hauptverantwortung für das Scheitern der Ehe zuzuschreiben. Damit stellte sich eine zentrale Frage des österreichischen Scheidungsrechts: Wie werden ein früherer Vertrauenskonflikt, spätere Beschimpfungen und körperliche Gewalt gegeneinander abgewogen?

Überwiegendes Verschulden bei Gewalt in der Ehe: Nicht der erste Streit entscheidet

Bei einer Scheidung aus Verschulden wird nicht bloß danach gefragt, wer den ersten Streit ausgelöst oder den ersten Fehler gemacht hat. Entscheidend ist vielmehr, welches Verhalten zur tiefgreifenden und unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Ein Fehlverhalten kann dabei unterschiedlich schwer wiegen. Das Aufbewahren von Liebesbriefen durfte in diesem Fall zwar als eheliche Verfehlung beurteilt werden, weil dadurch der Verdacht einer außerehelichen Beziehung entstehen konnte. Nach der Einschätzung des Obersten Gerichtshofs handelte es sich aber nur um eine geringfügige Verfehlung.

Anders wurden die jahrelange Abweisung, die wiederholten Beschimpfungen und die körperlichen Angriffe bewertet. Körperliche Gewalt innerhalb der Ehe hat ein erhebliches Gewicht. Das gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner zuvor Anlass für Misstrauen oder Streit gegeben haben mag.

Für das sogenannte überwiegende Verschulden bei Gewalt in der Ehe reicht es nicht, dass eine Person überhaupt mehr beigetragen hat als die andere. Der Unterschied muss deutlich sein. Die Gerichte vergleichen daher das Verhalten beider Ehepartner in seiner Gesamtheit: Art, Dauer, Häufigkeit, Folgen und zeitlicher Zusammenhang der einzelnen Vorfälle spielen eine Rolle.

Was das Gericht aus dem Verhalten nach dem Vertrauensbruch ableitete

Der OGH hielt in der Entscheidung OGH 14.03.1989, 4 Ob 511/89 die Beurteilung der Vorinstanzen für vertretbar und gab dem Rechtsmittel nicht Folge. Das Oberlandesgericht Wien hatte dem Ehemann das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zugerechnet.

Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar: Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Das Kernargument lag nicht darin, dass die Briefe völlig bedeutungslos gewesen wären. Sie konnten als eheliches Fehlverhalten berücksichtigt werden. Ausschlaggebend war aber das spätere Verhalten des Ehemanns: Aus dem ursprünglichen Misstrauen entwickelte sich keine einmalige Auseinandersetzung, sondern eine über Jahre andauernde Behandlung mit Zurückweisung, Erniedrigungen und körperlicher Gewalt.

Die Reaktionen der Ehefrau – insbesondere gelegentliche Beschimpfungen und der nicht eindeutig festgestellte Vorwurf des Zurückspuckens – traten gegenüber den wiederholten Übergriffen deutlich in den Hintergrund. Nach der gerichtlichen Gewichtung waren diese Reaktionen nicht geeignet, das Verhalten des Mannes gleich schwer erscheinen zu lassen.

Bemerkenswert ist außerdem der Umgang mit dem früheren Fehlverhalten. Der Ehemann hatte nach dem Gespräch die Ehe fortgesetzt und zunächst keine Scheidungsklage eingebracht. Daraus folgte jedoch nicht automatisch, dass die Briefe für jede spätere Verschuldensabwägung vollständig außer Betracht bleiben mussten.

Eine Verzeihung kann zwar bedeuten, dass ein früherer Vorfall später nicht mehr ohne Weiteres als alleiniger Grund für eine Scheidung herangezogen werden kann. Das frühere Verhalten wird dadurch aber nicht zwingend aus der gesamten Entwicklung der Ehe gelöscht. Für die Bewertung des Gesamtverlaufs kann es weiterhin eine Rolle spielen.

Wann diese Rechtsprechung im Alltag wichtig werden kann – Rechtsanwalt Wien

  • Ein alter Verdacht wird zum Dauervorwurf: Wenn private Nachrichten, frühere Bekanntschaften oder ein möglicher Vertrauensbruch über Jahre als Begründung für Kontrolle, Demütigungen oder Aggressionen verwendet werden, zählt nicht nur der ursprüngliche Anlass.
  • Beide Ehepartner haben sich beschimpft: Gegenseitige verbale Auseinandersetzungen führen nicht automatisch zu gleichteiligem Verschulden. Entscheidend ist, wie schwer und wie regelmäßig die jeweiligen Verhaltensweisen waren.
  • Gewalt wird mit einem früheren Fehlverhalten gerechtfertigt: Ein Vertrauenskonflikt rechtfertigt keine körperlichen Übergriffe. Gewalt kann bei der Verschuldensabwägung erheblich schwerer wiegen als ein einmaliger oder geringfügiger Verstoß gegen eheliche Pflichten.
  • Ein Streit wurde scheinbar beigelegt: Wenn ein Ehepartner erklärt hat, eine Angelegenheit sei erledigt oder verziehen, sollte die spätere Bedeutung dieser Erklärung genau geprüft werden. Ihre Wirkung hängt vom Zusammenhang und vom weiteren Verlauf der Ehe ab.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie den gesamten Verlauf betrachten und nicht nur den Vorfall, mit dem der Streit begonnen hat. Für die rechtliche Beurteilung können auch Monate oder Jahre später liegende Ereignisse maßgeblich sein. Informationen zur Scheidung können dabei eine erste Orientierung bieten.

Diese Unterlagen können später entscheidend sein

  • Führen Sie eine chronologische Übersicht über Beschimpfungen, Drohungen, körperliche Übergriffe und wichtige Gespräche.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und andere Unterlagen im unveränderten Zusammenhang. Inhalte sollten nicht nachträglich bearbeitet oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.
  • Bewahren Sie ärztliche Unterlagen, Fotos, Polizeiberichte und sonstige Dokumente zu Verletzungen oder Gewalttaten auf.
  • Notieren Sie Namen von Personen, die Vorfälle selbst wahrgenommen haben oder denen Sie zeitnah davon berichtet haben.
  • Vermeiden Sie eigene Gewalt und möglichst auch eskalierende Gegenreaktionen. Auch nachvollziehbare Reaktionen können später bei der Verschuldensabwägung eine Rolle spielen.
  • Geben Sie nicht vorschnell schriftlich an, alle Vorwürfe seien endgültig verziehen oder erledigt, ohne die möglichen Folgen zu prüfen.

Bei akuter Gefahr sollten Sie unverzüglich die Polizei, eine Gewaltschutzeinrichtung oder eine geeignete Beratungsstelle kontaktieren. Eine rechtliche Beratung sollte möglichst vor einer Scheidungsklage, einem Verschuldensantrag oder einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme zu den gegenseitigen Vorwürfen erfolgen. Die Entscheidung aus dem Jahr 1989 ist zudem im Zusammenhang mit der heutigen Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung zu beurteilen.

Häufige Fragen zum Verschulden bei einer Scheidung

Kann ein früherer Vertrauensbruch trotz Verzeihung noch berücksichtigt werden?

Ja, eine frühere Verfehlung verschwindet nicht automatisch aus der Gesamtbewertung der Ehe. Eine Verzeihung kann zwar die Möglichkeit beeinflussen, den Vorfall später selbstständig als Scheidungsgrund geltend zu machen. Für die Beurteilung des gesamten Eheverlaufs kann das Verhalten dennoch relevant bleiben. Maßgeblich sind der Inhalt der Erklärung, der zeitliche Abstand und das weitere Verhalten beider Ehepartner.

Wie wird überwiegendes Verschulden bei Gewalt in der Ehe bewertet?

Körperliche Gewalt wiegt grundsätzlich schwer. Wiederholte Übergriffe können deutlich stärker ins Gewicht fallen als ein einmaliger Vertrauenskonflikt oder gelegentliche verbale Gegenreaktionen. Entscheidend sind unter anderem Häufigkeit, Intensität und Dauer der Vorfälle. Auch die Auswirkungen auf das eheliche Zusammenleben werden berücksichtigt.

Führt gegenseitiges Beschimpfen automatisch zu einer gleichmäßigen Schuld?

Nein. Gerichte vergleichen die Beiträge beider Ehepartner und deren Gewicht. Gelegentliche Beschimpfungen können gegenüber jahrelanger aggressiver Behandlung deutlich zurücktreten. Eine gleichmäßige Zurechnung setzt voraus, dass die Verhaltensweisen in ihrer Bedeutung annähernd vergleichbar sind.

Was zählt bei einer Scheidung mehr: der erste Fehler oder das spätere Verhalten?

Der erste Fehler ist nicht automatisch entscheidend. Bei der Verschuldensabwägung kommt es darauf an, wie sich die Ehe danach weiterentwickelt hat und wer zur endgültigen Zerrüttung wesentlich beigetragen hat. Ein zunächst begrenzter Konflikt kann durch jahrelange Zurückweisung, Beschimpfungen oder Gewalt in den Hintergrund treten. Deshalb sollte immer der gesamte Verlauf der Ehe dokumentiert und rechtlich eingeordnet werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien berät Mandantinnen und Mandanten bei einvernehmlicher und strittiger Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung von Ehewohnung und ehelichem Vermögen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.

Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Familienrecht und Scheidungsrecht

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren, bei Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens.

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