
FUNDSTELLE: OGH vom 18.03.2009, 7 Ob 284/08b
17 Jahre alte Affäre, ein Auszug und eine neue Beziehung: Wann trifft einen Ehepartner das überwiegende Verschulden?
Das überwiegende Verschulden bei der Scheidung kann eine wichtige Rolle spielen: Ein Ehepaar spricht noch über den Kauf eines gemeinsamen Hauses – kurz danach zieht der Mann aus und beginnt eine Beziehung mit einer früheren Geliebten. Für den OGH war das der Moment, in dem die Ehe endgültig zerbrach.
Die Ehe war schwierig – aber noch nicht endgültig vorbei
Die Ehefrau und der Ehemann waren seit 1984 verheiratet. Sie hatten einen gemeinsamen Sohn und blickten zunächst auf mehrere harmonische Ehejahre zurück. Mit der Zeit wuchs jedoch die Distanz zwischen ihnen.
Die Konflikte drehten sich um den Haushalt, die Freizeitgestaltung und unterschiedliche Vorstellungen vom gemeinsamen Leben. Gespräche über die eigentlichen Probleme fanden kaum noch statt. Beide Ehepartner trugen dazu bei, dass sich die Ehe zunehmend verschlechterte.
Der Mann litt schließlich unter gesundheitlichen Beschwerden und zog im Frühjahr 2004 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Bemerkenswert war allerdings: Kurz vor seinem Auszug hatten die Eheleute noch über den Kauf eines gemeinsamen Hauses nachgedacht. Die Ehefrau sah die Beziehung daher zwar als belastet, aber noch nicht als endgültig gescheitert an.
Nach dem Auszug nahm der Mann wieder Kontakt zu einer Frau auf, mit der er bereits 17 Jahre zuvor eine kurze Affäre gehabt hatte. Aus dem Kontakt entwickelte sich später eine feste Beziehung und schließlich eine Lebensgemeinschaft. Die Ehefrau wollte deshalb im Scheidungsurteil festhalten lassen, dass der Ehemann überwiegend für das Scheitern der Ehe verantwortlich war.
Überwiegendes Verschulden bei der Scheidung: Nicht jeder Ehekonflikt führt dazu
Das österreichische Verschuldensprinzip fragt nicht nur danach, ob es in einer Ehe Streit, Entfremdung oder Kommunikationsprobleme gegeben hat. Entscheidend ist vielmehr, welcher Ehepartner durch sein Verhalten in höherem Maß dazu beigetragen hat, dass die Ehe endgültig und unwiederbringlich zerbrochen ist.
§ 61 Abs 3 EheG ermöglicht einen Ausspruch über das überwiegende Verschulden: Das Gericht kann im Scheidungsurteil feststellen, dass ein Ehepartner überwiegend für die Zerrüttung verantwortlich ist. Dieser Ausspruch kann später bei Fragen zum Unterhalt zwischen geschiedenen Ehepartnern eine wichtige Rolle spielen.
Ein bestimmtes Verhalten muss dabei nicht isoliert betrachtet werden. Das Gericht beurteilt die gesamte Entwicklung der Ehe. Dazu gehören etwa jahrelange Konflikte, mangelnde Rücksichtnahme, ein Auszug, eine neue Beziehung und die Frage, wann die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich endgültig beendet wurde.
Der bloße Umstand, dass eine Ehe schon lange schlecht funktioniert, reicht deshalb nicht automatisch aus. Auch unterschiedliche Charaktere oder wiederkehrende Streitigkeiten machen einen Ehepartner nicht ohne Weiteres zum überwiegend Schuldigen.
Warum die neue Beziehung den Ausschlag gab
In seiner Entscheidung vom OGH vom 18.03.2009, 7 Ob 284/08b, stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass den Ehemann das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung traf. Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Der OGH erkannte ausdrücklich an, dass beide Eheleute zur jahrelangen Verschlechterung der Ehe beigetragen hatten. Sie hatten sich zu wenig bemüht, die Bedürfnisse des jeweils anderen zu verstehen und ihre Konflikte offen zu bearbeiten. Diese gemeinsame Verantwortung führte aber nicht dazu, dass dem Mann kein überwiegendes Verschulden zugerechnet werden konnte.
Entscheidend war die Entwicklung rund um den Auszug. Der Ehemann war zunächst selbst nicht sicher, ob die Trennung endgültig sein würde. Die Ehefrau hielt die Ehe trotz der Schwierigkeiten noch nicht für endgültig beendet. Dafür sprach auch, dass ein gemeinsamer Hauskauf kurz zuvor noch im Raum gestanden hatte.
Erst die Kombination mehrerer Schritte machte die Trennung nach Ansicht des OGH endgültig:
- Der Ehemann zog aus der Ehewohnung aus.
- Er nahm danach wieder Kontakt zu seiner früheren Geliebten auf.
- Aus diesem Kontakt entstand eine neue feste Beziehung.
- Schließlich begründete er mit dieser Frau eine Lebensgemeinschaft.
Nicht die 17 Jahre zurückliegende Affäre allein war ausschlaggebend. Diese lag lange zurück und war von der Ehefrau offenbar verziehen worden. Rechtlich entscheidend wurde vielmehr, dass der Mann gerade in der unsicheren Phase rund um den Auszug eine neue Beziehung aufnahm und dadurch die bisher noch nicht endgültige Trennung besiegelte.
Was der Ausspruch für Unterhalt bedeuten kann
Ein Ausspruch über das überwiegende Verschulden ist nicht mit einer automatischen Unterhaltsentscheidung gleichzusetzen. Er führt also nicht zwangsläufig dazu, dass der überwiegend schuldige Ehepartner keinen Unterhalt zahlen muss oder der andere jedenfalls Unterhalt erhält.
Für den Ehegattenunterhalt kann die Verschuldensfrage aber erhebliches Gewicht haben. Daneben spielen weitere Faktoren eine Rolle, etwa die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehepartners, dessen eigene Einkünfte, die Leistungsfähigkeit des anderen und die konkrete Art der Scheidung.
Auch das Verhalten nach der Trennung kann die rechtliche Bewertung beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur den Zeitpunkt der Scheidung zu betrachten, sondern die Entwicklung von der ersten ernsthaften Krise bis zur endgültigen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Vier Situationen, in denen die Entscheidung praktisch wichtig wird
1. Der Auszug ist geplant, aber die Ehe noch nicht eindeutig beendet
Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchten, kann später die Frage entstehen, ob dieser Schritt nur eine vorübergehende Entlastung oder bereits die endgültige Trennung war. Gemeinsame Zukunftspläne, gemeinsame Anschaffungen und die weitere Haushaltsführung können dabei eine Rolle spielen.
2. Eine neue Beziehung beginnt rund um die Trennung
Eine neue Partnerschaft unmittelbar vor oder nach dem Auszug kann im Scheidungsverfahren besonders sensibel sein. Nicht jede neue Beziehung führt automatisch zu einem Verschuldensausspruch. Entscheidend sind Zeitpunkt, Intensität und die Frage, ob sie zur endgültigen Zerrüttung beigetragen hat.
3. Beide Ehepartner haben Fehler gemacht
Jahrelange Streitigkeiten, fehlende Gespräche oder eine emotionale Entfremdung können beiden Ehepartnern zugerechnet werden. Trotzdem kann einer von ihnen überwiegend verantwortlich sein, wenn sein späteres Verhalten den entscheidenden Schritt zur endgültigen Trennung gesetzt hat.
4. Ein späterer Unterhaltsstreit ist absehbar
Wenn ein Ehepartner finanziell vom anderen abhängig ist oder nach der Scheidung nur geringe eigene Einkünfte erzielen kann, sollte die Verschuldensfrage frühzeitig bedacht werden. Der spätere Unterhalt hängt jedoch nicht allein vom Scheidungsurteil ab.
Vor dem Auszug sollten Sie diese Punkte klären
- Trennungszeitpunkt festhalten: Notieren Sie, wann die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde und welche konkreten Veränderungen damit verbunden waren.
- Wohn- und Haushaltsführung dokumentieren: Getrennte Schlafzimmer, getrennte Einkäufe, eigene Haushaltsbereiche und getrennte finanzielle Verpflichtungen können für die Beurteilung relevant sein.
- Absprachen schriftlich bestätigen: Vereinbarungen über Kinder, Wohnkosten, Konten und laufende Zahlungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
- Neue Beziehung nicht verschleiern: Widersprüchliche Angaben zum Beginn einer Beziehung können die Glaubwürdigkeit im Verfahren beeinträchtigen.
- Beweise sichern: Nachrichten, Kalenderaufzeichnungen, Zahlungsbelege und nachvollziehbare Angaben von Zeugen können den Ablauf der Trennung belegen.
- Rechtzeitig beraten lassen: Vor dem Auszug, dem Beginn einer neuen Lebensgemeinschaft oder einem Antrag auf Verschuldensausspruch sollte die konkrete Situation rechtlich geprüft werden.
Überwiegendes Verschulden bei der Scheidung: Beratung durch einen Rechtsanwalt Wien
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Trennung, Scheidung, Verschuldensausspruch und Ehegattenunterhalt. Besonders wichtig ist dabei eine genaue zeitliche Rekonstruktion: Wann begann die Krise? Wann wurde die Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet? Und welcher Schritt machte die Trennung endgültig?
Häufige Fragen zum überwiegenden Verschulden bei der Scheidung
Kann eine alte Affäre nach vielen Jahren noch zur Scheidungsschuld führen?
Eine lange zurückliegende Affäre ist nicht automatisch entscheidend. Wurde sie verziehen und hat die Ehe danach noch viele Jahre bestanden, verliert sie regelmäßig an Bedeutung. Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn später erneut eine Beziehung mit derselben Person aufgenommen wird und diese Beziehung die endgültige Trennung auslöst.
Ist derjenige automatisch schuld, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht?
Nein. Ein Auszug allein führt nicht automatisch zu einem überwiegenden Verschulden. Das Gericht prüft, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig zerrüttet war, aus welchem Grund der Auszug erfolgte und welche weiteren Umstände danach eintraten.
Bekomme ich Unterhalt, wenn mein Ehepartner überwiegend schuld ist?
Der Ausspruch des überwiegenden Verschuldens kann für spätere Unterhaltsfragen bedeutsam sein, begründet aber nicht automatisch einen Unterhaltsanspruch. Zusätzlich werden unter anderem die Einkommensverhältnisse, die Bedürftigkeit und die konkreten Voraussetzungen des Unterhalts geprüft.
Was zählt vor Gericht mehr: jahrelange Eheprobleme oder eine neue Beziehung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gericht betrachtet die gesamte Entwicklung der Ehe. Auch wenn beide Ehepartner jahrelang zur Verschlechterung beigetragen haben, kann eine neue Beziehung zusammen mit dem Auszug und einer anschließenden Lebensgemeinschaft den entscheidenden Beitrag zur endgültigen Zerrüttung darstellen.
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