Schwerarbeit in der Pflege und deren Einfluss auf den Unterhalt nach Scheidung

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Palliativpflege ist nicht automatisch Schwerarbeit: Wie dies den Unterhalt nach Scheidung beeinflussen kann

Wenn ein Ehepartner täglich Sterbende begleitet, Krisengespräche führt und Angehörige stützt, ist das zweifellos eine anspruchsvolle Arbeit. Allerdings ist nicht jede schwere Arbeit rechtlich auch als „Schwerarbeit“ anerkannt. Diese Unterscheidung kann nach einer Scheidung hohe Kosten verursachen, insbesondere wenn Argumente wie frühere Pension, geringere Erwerbsobliegenheit oder niedrigeres Einkommen zur Unterstützung des Unterhalts nach Scheidung herangezogen werden.

Seelische Belastung allein reicht nicht aus

In einem Fall arbeitete eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin seit Jahren im Palliativbereich eines Landesklinikums. Sie wollte erreichen, dass ihre Beitragsmonate als Schwerarbeitszeiten anerkannt werden, was Vorteile für ihre Pension gebracht hätte. Aber die Pensionsversicherung lehnte ab und auch der Oberste Gerichtshof hielt an dieser Entscheidung fest.

Was zählt als „Schwerarbeit“ im Pflegebereich?

Überraschend für viele ist, dass die Tätigkeit im Palliativbereich psychisch extrem belastend sein kann. Dennoch wird sie nicht als Schwerarbeit anerkannt, wenn sie nicht überwiegend aus unmittelbarer Pflege am Patienten besteht.

Gespräche, psychosoziale Begleitung, Krisenintervention und die Unterstützung von Angehörigen sind fraglos wertvoll und oft emotional besonders fordernd. Aber sie zählen in diesem Kontext nicht als „Pflege“ im Sinne der Schwerarbeitsregeln. Das ist die entscheidende Grenze.

Die Auswirkungen von „Schwerarbeit“ auf den Unterhalt nach Scheidung

Dieses Urteil ist für Rechtsanwälte interessant, weil es auch Auswirkungen auf den Unterhalt und die finanzielle Leistungsfähigkeit nach der Trennung hat. Tatsächlich können Faktoren wie die Möglichkeit einer früheren Pension oder die Notwendigkeit, aufgrund von gesundheitlichen oder beruflichen Belastungen weniger zu arbeiten, die Höhe des Ehegattenunterhalts beeinflussen.

Die Scheidung wird dadurch komplexer: Wenn jemand behauptet, wegen anerkannter Schwerarbeit früher in den Ruhestand treten zu können oder nur eingeschränkt erwerbsfähig zu sein, muss diese Behauptung tragfähig sein. Andernfalls könnte im Unterhaltsverfahren ein höheres zu erzielendes Einkommen im Raum stehen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Unterhalt nach Scheidung: Was noch zu beachten ist

Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es wichtig, diesen Begriff nicht pauschal zu verwenden. Gerade in Unterhaltsverfahren wird oft mit gesundheitlicher Belastung, früheren Pensionsmöglichkeiten oder verminderter Erwerbsbelastbarkeit argumentiert. Aber ob dies rechtlich hält, hängt nicht von der Berufsbezeichnung, sondern vom tatsächlichen Tätigkeitsprofil ab.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.