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Schulzeugnis für nicht obsorgeberechtigte Eltern: Rechte

Startseite  •  Aktuelles  •  05.10.2026
Schulzeugnis für nicht obsorgeberechtigte Eltern: Rechte

Kein Schulzeugnis trotz regelmäßigem Kontakt? Was getrennte Eltern verlangen dürfen

Die Frage nach dem Schulzeugnis für nicht obsorgeberechtigte Eltern stellt sich, wenn die Mutter ihren Sohn mehrmals pro Woche sieht, jedes zweite Wochenende mit ihm verbringt – und trotzdem nicht automatisch erfährt, wie sein letztes Schuljahr gelaufen ist. Genau diese Situation beschäftigte den Obersten Gerichtshof bereits vor vielen Jahren. Die Entscheidung zeigt eine Grenze, die für getrennte Eltern bis heute wichtig ist: Kontakt zum Kind bedeutet nicht automatisch ein Recht auf laufende Kontrolle der gesamten Erziehung.

Eine Mutter wollte wissen, wie es ihrem Sohn in der Schule geht

Michael war noch minderjährig, als sich seine Eltern scheiden ließen. Die Obsorge lag beim Vater. Die Mutter blieb ihrem Sohn jedoch eng verbunden: Sie sah ihn an mehreren Tagen pro Woche und verbrachte jedes zweite Wochenende mit ihm.

Trotz dieses regelmäßigen Kontakts erhielt sie vom Vater keine Schulzeugnisse. Für die Mutter war das nicht bloß eine Formalität. Sie wollte wissen, ob Michael gut zurechtkam, ob es schulische Probleme gab und wie sich seine Leistungen entwickelten. Deshalb beantragte sie beim Gericht, der Vater müsse ihr künftig die Halbjahres- und Jahreszeugnisse übermitteln.

Die ersten Gerichte hielten dieses Verlangen für zumutbar. Der Oberste Gerichtshof bewertete die Situation jedoch anders. Ausschlaggebend war, dass die Mutter keine konkreten Anzeichen für schulische Schwierigkeiten oder eine Gefährdung ihres Sohnes genannt hatte.

Was der OGH 1998 tatsächlich entschieden hat

Der Oberste Gerichtshof entschied in seiner bereits aus dem Jahr 1998 stammenden Entscheidung OGH vom 19.05.1998, 7 Ob 91/98b, dass der obsorgeberechtigte Elternteil dem anderen Elternteil nicht ohne besonderen Anlass regelmäßig jedes Schulzeugnis übermitteln muss.

Die Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Der OGH unterschied dabei zwischen zwei Bereichen:

  • Kontakt zum Kind: Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil soll eine persönliche Beziehung zu seinem Kind pflegen können.
  • Kontrolle der Erziehung: Daraus folgt nicht, dass dieser Elternteil laufend einzelne Erziehungsentscheidungen überprüfen oder sämtliche Unterlagen anfordern darf.

Die Mutter hatte also ein nachvollziehbares Interesse an der Entwicklung ihres Sohnes. Dieses Interesse allein begründete nach der damaligen Beurteilung aber keinen Anspruch darauf, den Vater zur regelmäßigen Vorlage aller Schulzeugnisse zu verpflichten.

Der Gerichtshof wollte verhindern, dass der obsorgeberechtigte Elternteil wegen jeder schulischen oder erzieherischen Einzelentscheidung rechtfertigungspflichtig wird. Eine umfassende Informationspflicht hätte dazu führen können, dass alltägliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern regelmäßig vor Gericht ausgetragen werden.

Die heutige Rechtslage setzt andere Akzente

Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 1998. Das österreichische Kindschaftsrecht wurde seither weiterentwickelt. Für heutige Fälle ist daher nicht nur die damalige Judikatur, sondern vor allem die aktuelle gesetzliche Regelung maßgeblich.

§ 189 ABGB regelt die Informations- und Äußerungsrechte des Elternteils, der nicht mit der Obsorge betraut ist. Dieser Elternteil ist über wichtige Angelegenheiten des Kindes rechtzeitig zu informieren und kann sich zu bestimmten Maßnahmen äußern. Das betrifft nicht jede Alltagssituation, sondern insbesondere wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen.

§ 187 ABGB schützt das Recht des Kindes auf persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen. Der regelmäßige Kontakt soll die Beziehung erhalten und dem Kind ermöglichen, am Leben beider Eltern teilzunehmen.

§ 138 ABGB stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Bei Streitigkeiten über Schule, Gesundheit, Betreuung oder Erziehung ist daher entscheidend, was dem Kind dient – nicht, welcher Elternteil seine Position besser durchsetzen kann.

Aus diesen Bestimmungen folgt kein allgemeiner Anspruch auf jede interne Kommunikation des anderen Elternteils. Ebenso wenig darf der obsorgeberechtigte Elternteil wichtige Informationen einfach zurückhalten, nur weil die Eltern miteinander zerstritten sind. Entscheidend ist, ob es um eine wesentliche Angelegenheit oder um eine laufende Kontrolle des Erziehungsalltags geht. Gerade beim Thema Schulzeugnis für nicht obsorgeberechtigte Eltern kommt es deshalb auf den konkreten Anlass an.

Weitere Informationen zur Obsorge finden Sie in unserem Überblick zum österreichischen Kindschaftsrecht.

Schulzeugnis, Schulwechsel und Mobbing sind nicht dasselbe

Ein einzelnes Jahreszeugnis ist rechtlich anders zu beurteilen als ein bevorstehender Schulwechsel oder ein ernstes Problem in der Schule. Je gewichtiger die Angelegenheit, desto eher besteht ein Informationsbedarf des anderen Elternteils.

Eine Information kann etwa besonders bedeutsam sein, wenn:

  • ein Schulwechsel oder ein Wechsel in eine andere Ausbildungsform geplant ist;
  • das Kind dauerhaft erhebliche Lernschwierigkeiten hat;
  • Hinweise auf Mobbing, Gewalt oder eine psychische Belastung bestehen;
  • eine besondere Begabung oder ein besonderer Förderbedarf nicht berücksichtigt wird;
  • eine längerfristige Änderung der Betreuung oder des gewöhnlichen Aufenthalts bevorsteht.

Anders kann die Lage aussehen, wenn ein Elternteil ohne konkreten Anlass monatlich sämtliche Notizen, Nachrichten der Lehrkräfte und schulischen Unterlagen verlangt. Ein solches Verlangen kann den Charakter einer Kontrolle annehmen. Der Elternteil mit Obsorge muss dann nicht jede alltägliche Entscheidung ausführlich rechtfertigen.

Warum regelmäßiger Kontakt allein nicht genügt

Die Geschichte der Mutter wirkt zunächst überraschend: Sie war keine entfernte Bezugsperson, sondern verbrachte viel Zeit mit ihrem Sohn. Trotzdem erhielt sie nicht automatisch ein Recht auf jedes Schulzeugnis.

Der Grund liegt in der unterschiedlichen Funktion von Kontakt und Information. Während der persönliche Kontakt die Beziehung zwischen Kind und Elternteil stärkt, soll das Informationsrecht wichtige Entscheidungen transparent machen. Es soll aber nicht dazu führen, dass zwei getrennt lebende Eltern den gesamten Erziehungsalltag gemeinsam verwalten müssen, obwohl nur einer von ihnen die Obsorge ausübt.

Für das Kind kann ein ständiger Streit über Berichte, Zeugnisse und Mitteilungen belastend sein. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte daher nicht darum geführt werden, welcher Elternteil moralisch „mehr Recht“ hat, sondern welche Information für das Kind tatsächlich erforderlich ist.

Diese Situationen führen in der Praxis besonders oft zum Streit

Wenn Sie nicht obsorgeberechtigt sind: Verlangen Sie nicht nur pauschal „alle Unterlagen“. Beschreiben Sie konkret, welche Entwicklung Sie beunruhigt und weshalb Sie eine bestimmte Information benötigen. Ein Hinweis auf schlechte Noten allein kann zu wenig sein; zusammen mit Anzeichen von Überforderung, Mobbing oder einer verweigerten Förderung kann er jedoch erheblich an Gewicht gewinnen.

Wenn Sie die Obsorge haben: Eine angespannte Beziehung zum anderen Elternteil rechtfertigt nicht, wichtige Entwicklungen zu verschweigen. Informieren Sie über wesentliche Ereignisse möglichst sachlich und nachvollziehbar. Sie müssen aber nicht jede Alltagssituation in einen ausführlichen Bericht verwandeln.

Wenn ein Schulwechsel bevorsteht: Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit von größerer Bedeutung. Eine frühzeitige Information kann Streit vermeiden und dem anderen Elternteil ermöglichen, seine Sichtweise einzubringen.

Wenn die Schule selbst betroffen ist: Klären Sie, welche Auskünfte direkt von der Schule erteilt werden können und welche Informationen über den obsorgeberechtigten Elternteil laufen müssen. Nicht jede gewünschte Unterlage darf ohne Weiteres herausgegeben werden.

Was Eltern jetzt konkret dokumentieren sollten

  • Halten Sie fest, welche Information Sie wann verlangt haben.
  • Begründen Sie Ihr Anliegen mit konkreten Tatsachen und nicht nur mit allgemeinem Misstrauen.
  • Sammeln Sie Nachrichten, Schreiben der Schule und sonstige Hinweise auf eine problematische Entwicklung.
  • Trennen Sie wichtige Entscheidungen von alltäglichen Erziehungsfragen.
  • Vermeiden Sie es, das Kind als Überbringer von Nachrichten zwischen den Eltern einzusetzen.
  • Versuchen Sie zunächst eine klare, sachliche Kommunikationsform, etwa per E-Mail oder über eine Beratungsstelle.

Wenn der andere Elternteil jede Information verweigert oder umgekehrt ständig neue Unterlagen fordert, kann eine rechtliche Prüfung klären, ob ein durchsetzbarer Informationsanspruch besteht. Das gilt besonders bei Schulwechsel, längerer Erkrankung, psychischer Belastung oder konkreten Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindes. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien berät mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zu Fragen des Kindschaftsrechts, der Obsorge und der elterlichen Informationsrechte.

Schulzeugnis für nicht obsorgeberechtigte Eltern: Rechtsanwalt Wien erklärt die wichtigsten Fragen

Muss der Vater der Mutter jedes Schulzeugnis schicken?

Nicht automatisch. Ein regelmäßiger Kontakt zum Kind begründet für sich allein nicht zwingend den Anspruch auf laufende Übermittlung jedes Zeugnisses. Nach der heutigen Rechtslage kommt es darauf an, ob eine wesentliche Angelegenheit oder ein konkreter Informationsbedarf vorliegt. Bei besonderen Problemen kann die Beurteilung anders ausfallen.

Darf ich als nicht obsorgeberechtigter Elternteil direkt bei der Schule nachfragen?

Das hängt von den Umständen und der konkreten gesetzlichen Stellung des Elternteils ab. Das Informationsrecht kann auch gegenüber Einrichtungen eine Rolle spielen, ersetzt aber nicht jede Abstimmung mit dem obsorgeberechtigten Elternteil. Vor einer direkten Anfrage sollte geklärt werden, welche Auskunft die Schule geben darf und ob ein konkreter Anlass besteht.

Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil wichtige Informationen zurückhält?

Fordern Sie die Information zunächst schriftlich und konkret an. Beschreiben Sie, warum es um eine wesentliche Angelegenheit des Kindes geht, und bewahren Sie die Kommunikation auf. Wenn weiterhin keine Auskunft erfolgt, kommen je nach Situation eine Beratung, ein Antrag beim zuständigen Gericht oder weitere kinderschutzrechtliche Schritte in Betracht.

Darf der andere Elternteil mit den Schulnoten meine Erziehung kontrollieren?

Ein Informationsrecht ist kein allgemeines Kontrollrecht. Es soll dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, wichtige Entwicklungen des Kindes wahrzunehmen und sich dazu zu äußern. Eine laufende Überprüfung jeder Hausaufgabe, Lehrernachricht oder täglichen Entscheidung kann darüber hinausgehen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
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