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Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung: OGH-Fall

Startseite  •  Aktuelles  •  09.10.2026
Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung: OGH-Fall

Neue Beziehung nach jahrelanger Demütigung: Wann trifft die Ehefrau trotzdem nicht das überwiegende Scheidungsverschulden?

Sie hatte den Kinderwunsch aufgegeben, die Hoffnung auf eine Veränderung ihres Mannes verloren und erst danach eine neue Beziehung begonnen – trotzdem sollte am Ende die Ehefrau für das Scheitern der Ehe verantwortlich sein. Das Beispiel zeigt, wann ein Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung nicht automatisch überwiegend ausfällt.

Dass eine außereheliche Beziehung eine Ehepflicht verletzen kann, steht grundsätzlich außer Frage. Für die Beurteilung des Verschuldens genügt es aber nicht, den letzten belastenden Vorfall isoliert zu betrachten. Entscheidend ist die gesamte Entwicklung der Ehe: Wer hat die Krise ausgelöst? Wann war die Ehe bereits tiefgreifend zerrüttet? Und wie schwer wiegen die jeweiligen Eheverfehlungen im Vergleich?

Eine Ehe, die über Jahre zerfiel

Die Ehefrau und ihr niederländischer Ehemann lebten in Salzburg und führten gemeinsam einen Hotelbetrieb. Kinder hatten sie nicht. Nach außen bestand damit weiterhin eine gemeinsame wirtschaftliche und private Lebensführung. Hinter den Türen war die Beziehung jedoch schon lange belastet.

Der Mann trank über Jahre hinweg zu viel Alkohol. Er setzte seine Frau auch vor Gästen herab und behandelte sie wiederholt respektlos. In alkoholisiertem Zustand verlangte er außerdem Geschlechtsverkehr. Die Ehefrau musste daher nicht nur mit dem Alkoholmissbrauch leben, sondern auch mit Beschämungen und erheblichem persönlichem Druck.

Zusätzlich blieb die Frage einer möglichen Behandlung seiner Zeugungsunfähigkeit ungeklärt. Die Frau hatte zunächst einen Kinderwunsch. Ihr Mann vertröstete sie jedoch immer wieder, ohne eine ernsthafte Veränderung einzuleiten. Mit der Zeit gab sie die Hoffnung auf ein gemeinsames Kind auf.

Die Ehefrau dachte bereits relativ früh an eine Scheidung. Sie blieb dennoch zunächst in der Ehe, weil sie hoffte, ihr Mann könnte sein Verhalten grundlegend ändern. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Erst später begann sie eine Beziehung zu einem anderen Mann und zog schließlich aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung: Warum die neue Beziehung nicht automatisch das Hauptverschulden bedeutet

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit diesem Sachverhalt in der Entscheidung OGH vom 18.09.1995, 4 Ob 563/95. Die Entscheidung ist damit bereits mehrere Jahrzehnte alt, ihre Grundgedanken zur Bewertung einer Ehekrise sind für Scheidungsverfahren weiterhin anschaulich. Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Der OGH sprach die Scheidung aus gleichteiligem Verschulden beider Ehegatten aus. Die außereheliche Beziehung der Frau war zwar eine Eheverfehlung. Sie entstand jedoch erst zu einem Zeitpunkt, als die Ehe durch das jahrelange Verhalten des Mannes bereits schwer belastet und weitgehend zerrüttet war.

Die unteren Instanzen hatten die neue Beziehung der Frau stärker gewichtet. Der OGH stellte demgegenüber auf die gesamte Vorgeschichte ab. Der Mann hatte die Ehe durch Alkoholmissbrauch, Demütigungen und sein Verhalten bei der gemeinsamen Lebens- und Familienplanung bereits über längere Zeit beeinträchtigt.

Besonders wichtig war dabei: Die Ehefrau wäre theoretisch noch bereit gewesen, in der Ehe zu bleiben, wenn sich ihr Mann tatsächlich grundlegend verändert hätte. Daraus folgte aber nicht, dass die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch intakt war. Maßgeblich war, dass die erhoffte Veränderung ausblieb und die Ehefrau innerlich bereits wesentliche gemeinsame Lebensziele aufgegeben hatte.

Was das österreichische Scheidungsrecht dabei prüft

§ 49 Ehegesetz regelt die Scheidung wegen Verschuldens. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn ein Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder ein ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Als Eheverfehlungen kommen je nach Einzelfall etwa fortgesetzter Alkoholmissbrauch, schwere Beschimpfungen, Demütigungen, Gewalt, beharrliche Untreue oder die nachhaltige Verletzung gemeinsamer Pflichten in Betracht. Nicht jeder Streit und nicht jedes Fehlverhalten reicht aus. Entscheidend sind Dauer, Intensität, Auswirkungen und die konkrete Beziehungsgeschichte.

§ 60 Ehegesetz betrifft den Ausspruch des Verschuldens. Das Gericht bewertet dabei, welcher Ehegatte durch sein Verhalten zur Zerrüttung beigetragen hat. Es wird also nicht nur gefragt, wer den letzten Vorfall gesetzt hat.

Für ein überwiegendes Verschulden genügt es nicht, dass eine Person eine besonders anstößige Handlung begangen hat. Das Verhalten dieser Person muss im Verhältnis zu den Eheverfehlungen des anderen deutlich schwerer wiegen. Der OGH beschreibt die erforderliche Überlegenheit des Verschuldens als nahezu erdrückend.

Das Verschuldensprinzip kann außerdem für den Ehegattenunterhalt Bedeutung haben. Ein Verschuldensausspruch ist zwar nicht der einzige Faktor. Auch Bedürftigkeit, Einkommen, Leistungsfähigkeit und weitere Umstände werden geprüft. Das Ergebnis des Scheidungsverfahrens kann die unterhaltsrechtliche Ausgangslage aber wesentlich beeinflussen.

Der zeitliche Ablauf kann wichtiger sein als der letzte Skandal

Die Entscheidung zeigt einen Punkt, der in emotionalen Trennungssituationen leicht verloren geht: Eine neue Beziehung fällt oft besonders auf, muss aber nicht der eigentliche Ursprung der Ehekrise sein.

Wenn ein Ehepartner über Jahre betrunken nach Hause kommt, den anderen vor Bekannten bloßstellt oder gemeinsame Zukunftspläne wiederholt blockiert, entsteht die Zerrüttung möglicherweise lange vor einer späteren Beziehung. Die neue Partnerschaft kann dann zwar eine zusätzliche Eheverfehlung darstellen. Sie erklärt aber nicht automatisch, warum die Ehe bereits vorher nicht mehr tragfähig war. Gerade beim Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung bleibt daher die zeitliche Reihenfolge entscheidend.

Auch die innere Entwicklung kann eine Rolle spielen. Der aufgegebene Kinderwunsch wurde in diesem Verfahren als Hinweis darauf gewertet, dass die gemeinsame Lebensplanung bereits tiefgreifend beschädigt war. Das bedeutet nicht, dass jeder unerfüllte Kinderwunsch ein Verschulden begründet. Entscheidend war die Verbindung mit dem Verhalten des Mannes und der jahrelangen erfolglosen Hoffnung auf eine Änderung.

Wann diese Überlegung für Betroffene wichtig wird

  • Nach einer langen Alkoholproblematik: Wenn der Ehepartner über Jahre hinweg regelmäßig betrunken war und dadurch das gemeinsame Leben belastete, sollte der gesamte Verlauf dokumentiert werden – nicht nur der letzte Vorfall.
  • Bei wiederholten Demütigungen: Beschimpfungen oder Herabsetzungen vor Gästen, Freunden oder Familienmitgliedern können für die Beurteilung der Eheverfehlungen relevant sein, wenn sie sich wiederholen und die Beziehung nachhaltig prägen.
  • Nach einer neuen Beziehung: Wer nach einer langen Krisenphase einen neuen Partner kennenlernt, sollte nicht automatisch davon ausgehen, allein für das Scheitern der Ehe verantwortlich zu sein. Die zeitliche Reihenfolge bleibt entscheidend.
  • Bei Unterhaltsstreitigkeiten: Wenn ein Ehegatte Unterhalt fordert oder abwehren möchte, kann die Frage des Verschuldens eine wichtige Rolle spielen. Sie ist aber stets gemeinsam mit den wirtschaftlichen Verhältnissen zu prüfen.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur erklären, dass Ihr Ehepartner „immer schwierig“ gewesen sei. Für ein Gerichtsverfahren braucht es möglichst konkrete Angaben: Was ist wann passiert? Wer war anwesend? Welche Auswirkungen hatte das Verhalten? Gab es Gespräche, Therapieversuche oder wiederholte Versprechen, die nicht eingehalten wurden?

Diese Unterlagen können den Eheverlauf nachvollziehbar machen

  • Führen Sie eine chronologische Übersicht über wesentliche Vorfälle, Trennungsversuche und Gespräche.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und andere Unterlagen, die Beschimpfungen, Drohungen, Alkoholprobleme oder wiederholte Versprechen dokumentieren.
  • Notieren Sie Namen von Personen, die konkrete Vorfälle selbst wahrgenommen haben.
  • Bewahren Sie ärztliche oder therapeutische Unterlagen auf, soweit diese rechtmäßig zugänglich sind und den behaupteten Verlauf belegen können.
  • Geben Sie eine neue Beziehung wahrheitsgemäß an. Widersprüchliche oder beschönigende Aussagen können die Glaubwürdigkeit stärker beeinträchtigen als die Beziehung selbst.
  • Unterschreiben Sie keine Vereinbarung über Unterhalt oder sonstige Scheidungsfolgen, ohne die rechtlichen Auswirkungen prüfen zu lassen.

Scheidungsverschulden trotz neuer Beziehung: Rechtsanwalt Wien erklärt die nächsten Schritte

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Aufarbeitung komplexer Eheverläufe, bei Verschuldensfragen und bei der Beurteilung möglicher Unterhaltsfolgen. Gerade wenn die Ehe schon viele Jahre belastet war, sollte die rechtliche Bewertung nicht an einem einzelnen späteren Ereignis hängen.

Häufige Fragen zur neuen Beziehung im Scheidungsverfahren

Ist eine neue Beziehung während der Ehe automatisch eine Eheverfehlung?

Eine außereheliche Beziehung kann eine Verletzung der ehelichen Treuepflicht und damit eine Eheverfehlung sein. Sie führt aber nicht automatisch zum überwiegenden oder alleinigen Verschulden. Das Gericht muss den gesamten Verlauf der Ehe und die Beiträge beider Ehegatten zur Zerrüttung prüfen.

Kann mein Ehepartner trotz jahrelanger Demütigungen die Scheidung allein mir anlasten?

Er kann einen entsprechenden Verschuldensantrag stellen. Ob dieser erfolgreich ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen und den Beweisen ab. Jahrelanger Alkoholmissbrauch, wiederholte Herabsetzungen oder andere schwere Eheverfehlungen können das Verhalten des anderen Ehegatten deutlich relativieren.

Wie wichtig ist, wann die Ehe tatsächlich zerrüttet war?

Der Zeitpunkt der Zerrüttung kann entscheidend sein. Wenn die Ehe bereits durch jahrelange Belastungen tiefgreifend zerstört war, wird eine spätere neue Beziehung anders bewertet, als wenn sie die erste Ursache der Krise war. Deshalb sollte die Entwicklung der Ehe chronologisch dargestellt werden.

Bekomme ich bei gleichteiligem Verschulden automatisch Ehegattenunterhalt?

Nein. Das Verschulden ist nur ein Teil der Prüfung. Zusätzlich kommt es unter anderem auf Bedürftigkeit, Einkommen, Erwerbsmöglichkeiten und die Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten an. Ein gleichteiliges Verschulden kann die unterhaltsrechtliche Situation beeinflussen, ersetzt aber keine eigenständige Unterhaltsprüfung.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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