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Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich: OGH

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Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich: OGH

FUNDSTELLE: OGH vom 22.10.1997, 9 Ob 247/97g – Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Dritte Ehe, alte Konflikte, zu wenig Geld? Was beim Scheidungsunterhalt wirklich zählt

Nach zwei einvernehmlichen Scheidungen heirateten sie ein drittes Mal – und standen bald wieder vor getrennten Schlafzimmern, heftigen Streitigkeiten und finanziellen Vorwürfen.

Die Frau warf ihrem Mann vor, sie zu provozieren, im Haushalt nicht zu helfen und ihr zu wenig Geld zu geben. Der Mann wiederum behauptete, seine Ehefrau sei streitsüchtig, habe Medikamente missbräuchlich eingenommen und ihn sogar aus der gemeinsamen Wohnung ausgesperrt. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten und einer zunehmenden Entfremdung musste schließlich geklärt werden, wer für das Scheitern dieser dritten Ehe überwiegend verantwortlich war.

Warum die dritte Ehe rechtlich nicht einfach mit den ersten beiden vermischt werden darf

Der ungewöhnliche Sachverhalt stand im Mittelpunkt der Entscheidung OGH vom 22.10.1997, 9 Ob 247/97g. Die beiden Ehepartner waren bereits zweimal verheiratet gewesen. Beide früheren Ehen waren einvernehmlich geschieden worden. Nach der neuerlichen Hochzeit verschärften sich die Konflikte jedoch wieder.

Es kam zu Beschimpfungen, finanziellen Auseinandersetzungen und einer räumlichen Trennung innerhalb der Wohnung. Die Frau musste mehrmals wegen einer übermäßigen Einnahme von Medikamenten im Krankenhaus behandelt werden. Gleichzeitig stritten die Ehepartner darüber, ob der Mann ausreichend zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitrug.

Das Erstgericht sah das überwiegende Verschulden beim Mann. Das Berufungsgericht bewertete die Verantwortung hingegen als gleich verteilt. Der Oberste Gerichtshof hob diese Beurteilung zum Verschulden auf. Die bisherigen Feststellungen reichten nicht aus, um die entscheidenden Fragen zuverlässig zu beantworten.

Bei einer Verschuldensscheidung zählt nicht die längste Liste an Vorwürfen

Nach § 49 EheG kann eine Ehe geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Dazu können je nach Situation etwa schwere Beschimpfungen, nachhaltige Vernachlässigung, Verletzungen der Beistandspflicht oder andere gravierende Pflichtverletzungen zählen.

Entscheidend ist nicht automatisch, wer öfter gestritten oder sich im Alltag schlechter benommen hat. Das Gericht muss beurteilen, welches Verhalten die Ehe nachhaltig zerstört hat und welches Gewicht die einzelnen Eheverfehlungen hatten.

Bei beiderseitigem Fehlverhalten kommt es außerdem darauf an, wer die Zerrüttung der Ehe eingeleitet oder entscheidend vorangetrieben hat. Ein späteres Fehlverhalten kann anders zu bewerten sein, wenn es durch eine bereits vorher entstandene, schwere Belastung der Ehe ausgelöst wurde. Eine bloße Rechtfertigung für jedes Verhalten ist das allerdings nicht.

Für die Verschuldensfrage zählt grundsätzlich das Verhalten während der aktuellen Ehe. Dass sich die Ehepartner in ihren beiden früheren Ehen möglicherweise bereits problematisch verhalten hatten, durfte daher nicht ohne Weiteres zulasten einer Partei berücksichtigt werden.

Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich: Was wirklich zählt

Der finanzielle Streit war für die Entscheidung besonders wichtig. Der Mann hatte seiner Frau monatlich zumindest einen bestimmten Betrag als „Wirtschaftsgeld“ überlassen. Daraus durfte aber nicht automatisch geschlossen werden, dass er seine gesamte Unterhaltspflicht erfüllt hatte.

§ 94 ABGB regelt die gegenseitige eheliche Beistands- und Unterhaltspflicht. Wie hoch der Anspruch ist, hängt unter anderem von den Lebensverhältnissen, den Einkommen, der Haushaltsführung, der Betreuung gemeinsamer Kinder und den konkreten Bedürfnissen ab.

„Wirtschaftsgeld“ kann Geld für Lebensmittel, Miete, Strom oder andere gemeinsame Haushaltskosten enthalten. Persönlicher Ehegattenunterhalt ist damit nicht zwingend identisch. Zusätzlich kann Unterhalt auch durch sogenannte Naturalleistungen erbracht werden – etwa durch die Bereitstellung der Wohnung, die Bezahlung von Rechnungen oder die Übernahme von Lebenshaltungskosten.

Der OGH verlangte deshalb genauere Feststellungen: Wie viel verdiente der Mann? Welche Ausgaben wurden mit dem Wirtschaftsgeld bezahlt? Welche weiteren Leistungen übernahm er? Und welchen konkreten Bedarf hatte die Frau?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf eines unzureichenden Unterhalts berechtigt war. Dieser Vorwurf konnte wiederum das Gewicht der übrigen Eheverfehlungen beeinflussen. Gerade deshalb ist die Frage des Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich im Einzelfall anhand konkreter Zahlungen und Sachleistungen zu prüfen.

Was die Gerichte nach dem OGH noch klären mussten

Der Oberste Gerichtshof entschied nicht endgültig, dass der Mann oder die Frau überwiegend schuld an der Scheidung war. Er hielt die Sachverhaltsgrundlage für unzureichend und verlangte weitere Ermittlungen.

Das Erstgericht hatte dem Mann die größere Verantwortung zugerechnet. Das Berufungsgericht war von einem gleichteiligen Verschulden ausgegangen. Nach Ansicht des OGH konnte diese Gleichbewertung aber nicht bestehen bleiben, solange weder die tatsächliche Unterhaltssituation noch der Beginn der ehelichen Zerrüttung ausreichend geklärt waren.

Gerade bei gegenseitigen Vorwürfen reicht es nicht, einzelne Ereignisse isoliert aufzuzählen. Das Gericht muss die Entwicklung der Ehe nachvollziehen: Wann begannen die Konflikte? Welche Ereignisse verschärften die Situation? Wurde ein Ehepartner dauerhaft vernachlässigt? War ein späteres Verhalten möglicherweise eine Reaktion auf frühere Belastungen?

In diesen Situationen wird die Entscheidung für Betroffene wichtig

  • Monatliches Haushaltsgeld: Wenn Ihr Ehepartner behauptet, mit einem fixen Betrag sämtliche Unterhaltspflichten erfüllt zu haben, muss geprüft werden, wofür dieses Geld tatsächlich verwendet wurde.
  • Unterhalt und Haushaltskosten: Wenn Sie Geld für Lebensmittel und Miete erhalten, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr persönlicher Ehegattenunterhalt vollständig gedeckt ist. Umgekehrt können übernommene Sachleistungen bei der Gesamtberechnung eine Rolle spielen.
  • Gegenseitige Eheverfehlungen: Beschimpfungen, Rückzug, Suchtprobleme oder finanzielle Auseinandersetzungen dürfen nicht unabhängig von ihrer Vorgeschichte bewertet werden.
  • Frühere Ehen: Auch wenn ein Paar schon einmal oder mehrmals verheiratet war, ist grundsätzlich die konkrete aktuelle Ehe zu beurteilen. Frühere Konflikte dürfen nicht einfach als Beweis für ein Verschulden in der neuen Ehe verwendet werden.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur festhalten, was Ihr Ehepartner getan hat. Ebenso wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Wer setzte den ersten nachhaltigen Konflikt in Gang? Welche Reaktionen folgten? Und welche finanziellen Leistungen wurden tatsächlich erbracht?

Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt sowie zur Scheidung.

Diese Unterlagen können später entscheidend sein

  • Kontoauszüge, Überweisungsbelege und schriftliche Vereinbarungen über Zahlungen;
  • Nachrichten oder E-Mails, in denen Unterhalt, Haushaltsgeld oder konkrete Ausgaben besprochen werden;
  • Belege für Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, Kleidung, Medikamente und sonstige Lebenshaltungskosten;
  • Nachweise über die Einkommen und regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen beider Ehepartner;
  • eine chronologische Liste wichtiger Streitigkeiten, Trennungsphasen und besonderer Vorkommnisse;
  • medizinische Unterlagen und Namen von Personen, die bestimmte Ereignisse unmittelbar wahrgenommen haben.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „Er hat nie etwas bezahlt“ oder „Sie hat mich immer provoziert“. Aussagekräftiger sind konkrete Angaben: Wie viel wurde wann überwiesen? Wofür war der Betrag bestimmt? Welche Rechnungen wurden zusätzlich bezahlt? Wer war bei einem Streit anwesend?

Die Frage des Verschuldens betrifft außerdem nicht automatisch die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Obsorge für gemeinsame Kinder. Für spätere Ehegattenunterhaltsansprüche kann der Verschuldensausspruch jedoch erhebliche Bedeutung haben. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Unterhaltszahlungen, Eheverfehlungen und Beweismitteln.

Rechtsanwalt Wien: Häufige Fragen zum Scheidungsunterhalt und Verschulden

Reicht es, wenn mein Mann mir jeden Monat Wirtschaftsgeld gibt?

Nicht zwingend. Entscheidend ist, welche Kosten mit diesem Betrag bezahlt werden und ob zusätzlich persönlicher Ehegattenunterhalt geschuldet ist. Auch Sachleistungen wie Wohnung, Verpflegung oder die Übernahme bestimmter Rechnungen können berücksichtigt werden. Eine genaue Zuordnung der Zahlungen ist daher wichtig.

Wer ist schuld, wenn wir uns beide ständig streiten?

Das Gericht zählt nicht bloß die Anzahl der Streitigkeiten. Es prüft, welches Verhalten die Ehe nachhaltig zerrüttet hat und wer die Eskalation ausgelöst oder wesentlich verstärkt hat. Auch eine Reaktion auf eine frühere schwere Eheverfehlung kann bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Werden die Fehler aus meiner früheren Ehe bei der neuen Scheidung berücksichtigt?

Grundsätzlich ist das Verhalten während der aktuellen Ehe maßgeblich. Frühere Ehen dürfen nicht automatisch herangezogen werden, um ein Verschulden in der späteren Ehe zu begründen. Anders können nur Umstände zu beurteilen sein, die für die aktuelle Ehe unmittelbar relevant sind und sich dort tatsächlich fortgesetzt haben.

Kann zu wenig Unterhalt das Verschulden an der Scheidung beeinflussen?

Ja, wenn die Unterhaltspflicht bestand und tatsächlich nicht ausreichend erfüllt wurde. Ob das so war, hängt von Einkommen, Bedarf, Lebensverhältnissen und den erbrachten Geld- und Sachleistungen ab. Ein bloßer Hinweis auf einen monatlichen Haushaltsbetrag beantwortet diese Frage noch nicht. Für die konkrete Bewertung von Scheidungsunterhalt bei Wirtschaftsgeld Österreich kommt es daher auf die vollständige finanzielle Situation an.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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