Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Ehe kein Anspruch bleibt

Drei Jahrzehnte Ehe, gemeinsame Kinder, ein gemeinsamer Alltag – und am Ende steht trotzdem die Frage: Muss der frühere Ehepartner nach der Scheidung überhaupt zahlen, obwohl beim Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch bleiben kann?

Gerade beim Scheidungsunterhalt gehen viele Betroffene von einer einfachen Logik aus: Wer lange verheiratet war und wirtschaftlich schwächer dasteht, bekommt Geld. So einfach ist es aber nicht. Im österreichischen Scheidungsrecht kommt es nicht nur auf Einkommen und Bedürftigkeit an, sondern oft entscheidend auf das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe. Wer diese Weichenstellung unterschätzt, erlebt nach dem Scheidungsverfahren häufig eine unangenehme Überraschung.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht erleben wir in der Praxis immer wieder, dass Unterhaltsfragen zu spät strategisch bedacht werden. Dabei hängt der spätere Anspruch oft an Details, die schon Monate vor der eigentlichen Scheidung entstanden sind: Wer ist ausgezogen? Gab es eine neue Beziehung? Wurden Kränkungen, Beschimpfungen oder Kontaktabbrüche dokumentiert? Und wie wurde der Haushalt über Jahre organisiert?

Warum der Scheidungsunterhalt oft an einer einzigen Frage hängt

Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist in Österreich das Verschuldensprinzip besonders wichtig. Nicht jede geschiedene Ehefrau und nicht jeder geschiedene Ehemann hat automatisch Anspruch auf laufende Zahlungen. Entscheidend ist häufig, wem das Gericht das überwiegende oder alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zuordnet.

Das führt in der Praxis zu harten Ergebnissen. Selbst eine lange Ehedauer schützt nicht automatisch. Auch Kindererziehung, Haushaltsführung oder ein deutlich geringeres Einkommen garantieren noch keinen vollen Unterhaltsanspruch. Wer die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann trotz jahrelanger gemeinsamer Lebensgestaltung leer ausgehen oder nur einen eingeschränkten Anspruch haben.

Die typische Situation: Ein Partner verdient, der andere organisiert das Familienleben

Viele Ehen funktionieren über Jahre nach einem klaren Modell: Ein Ehepartner arbeitet Vollzeit und erzielt das Haupteinkommen, der andere kümmert sich stärker um Kinder, Haushalt oder arbeitet nur eingeschränkt. Solange die Ehe aufrecht ist, wird diese Rollenverteilung selten hinterfragt. Bei der Trennung wird sie plötzlich zum zentralen rechtlichen Thema.

Die wirtschaftlich schwächere Person geht oft davon aus, dass die frühere Lebensgestaltung automatisch zu Unterhalt führt. Tatsächlich prüft das Gericht aber viel genauer: Wie kam es zur Zerrüttung? Wer hat schwere Eheverfehlungen gesetzt? Gab es wechselseitiges Fehlverhalten? Wurde die Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden oder trifft einen Ehepartner das überwiegende Verschulden?

Genau an dieser Stelle unterscheiden sich moralisches Empfinden und rechtliche Beurteilung oft deutlich. Dass jemand während der Ehe weniger verdient hat, bedeutet noch nicht, dass nach der Scheidung ein voller Unterhaltsanspruch entsteht.

Diese Paragrafen entscheiden über Geld nach der Scheidung

§ 66 Ehegesetz regelt den Unterhalt nach Scheidung bei Verschulden. Vereinfacht bedeutet das: Trifft einen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden, muss er dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen den nach den Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt leisten.

§ 67 Ehegesetz betrifft den Unterhalt bei gleichteiligem Verschulden. Das heißt: Wenn beide an der Zerrüttung ähnlich stark beteiligt waren, gibt es keinen vollen Unterhalt wie bei überwiegendem Verschulden, sondern nur unter engeren Voraussetzungen einen sogenannten Billigkeitsunterhalt.

§ 68 Ehegesetz behandelt ebenfalls Unterhaltsfragen nach der Scheidung und zeigt, dass der Anspruch nicht grenzenlos ist. Gerichte prüfen immer, ob Bedürftigkeit vorliegt und welche Eigenversorgung zumutbar ist.

§ 94 ABGB regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe. Dieser Paragraf ist wichtig, weil viele Betroffene Unterhalt während der Trennung mit dem Unterhalt nach der Scheidung verwechseln. Während der Ehe gelten andere Maßstäbe als danach.

Für Laien ist vor allem eines wichtig: Der Unterhalt nach der Scheidung ist kein automatischer Verlängerungsmechanismus des ehelichen Lebensstandards. Er setzt rechtliche Voraussetzungen voraus, die genau geprüft werden.

Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch: Wann das Gericht streng prüft

Eine lange Ehedauer spielt selbstverständlich eine Rolle. Sie kann bei der Beurteilung von Bedürftigkeit, Lebensverhältnissen und Zumutbarkeit der Selbsterhaltung relevant sein. Vor allem wenn jemand über viele Jahre wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung auf eine eigene Karriere verzichtet hat, wird dieser Umstand rechtlich berücksichtigt.

Aber: Die Ehedauer ersetzt nicht das fehlende Verschulden des anderen Ehepartners. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass beide Ehegatten die Zerrüttung mitverursacht haben oder der unterhaltswerbende Teil selbst ein erhebliches Fehlverhalten gesetzt hat, kann der Anspruch massiv schrumpfen. In manchen Fällen bleibt nur ein eingeschränkter Billigkeitsunterhalt, in anderen gar nichts. Genau hier zeigt sich, warum beim Unterhalt häufig die Frage im Raum steht, ob beim Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch besteht.

Gerade dieser Punkt sorgt nach langen Ehen für Enttäuschung. Viele Betroffene sehen die gemeinsame Lebensleistung – das Gericht prüft zusätzlich die juristische Verantwortlichkeit für das Scheitern der Ehe.

Vier Situationen, in denen Betroffene besonders aufpassen sollten

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind diese Konstellationen besonders heikel:

  • Sie haben wegen der Kinder jahrelang nicht oder nur Teilzeit gearbeitet: Dann muss früh geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß Ihnen nach der Scheidung Selbsterhaltung zugemutet wird.
  • Es gab auf beiden Seiten Vorwürfe: Gegenseitige Beschimpfungen, Affären, Kontaktabbrüche oder psychische Belastungen können zu einer Scheidung aus beiderseitigem Verschulden führen – mit direkten Folgen für den Unterhalt.
  • Der besser verdienende Ehepartner drängt auf eine einvernehmliche Lösung: Das kann sinnvoll sein, sollte aber erst nach Prüfung aller Unterhaltsfolgen geschehen. Ein rascher Abschluss ist nicht immer wirtschaftlich klug.
  • Sie leben schon länger getrennt, sind aber noch nicht geschieden: Unterhalt während der Trennung und Unterhalt nach der Scheidung sind rechtlich zwei verschiedene Themen. Wer hier unsauber trennt, verliert schnell den Überblick über seine Ansprüche.

Was Sie vor dem Scheidungsverfahren vorbereiten sollten

  • Sichern Sie Einkommensunterlagen beider Ehepartner, soweit diese zugänglich sind.
  • Dokumentieren Sie die bisherige Rollenverteilung in der Ehe: Kinderbetreuung, Haushalt, Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Einschränkungen.
  • Halten Sie belastende Vorfälle chronologisch fest, wenn sie für die Verschuldensfrage relevant sein könnten.
  • Prüfen Sie, ob derzeit ein Anspruch auf Unterhalt während aufrechter Ehe besteht.
  • Unterschreiben Sie keine vorschnellen Vereinbarungen über Scheidung, Unterhalt oder Aufteilung ohne rechtliche Prüfung.
  • Denken Sie Unterhalt und Vermögensaufteilung gemeinsam. Beides beeinflusst die wirtschaftliche Zukunft nach der Trennung.

Was viele bei der Scheidung verwechseln

Ein häufiger Irrtum betrifft die Begriffe. Der nacheheliche Ehegattenunterhalt ist nicht dasselbe wie Kindesunterhalt. Auch die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist ein eigener Themenblock. Wer etwa die Ehewohnung, Ersparnisse oder Kredite verhandelt, sollte nicht glauben, dass damit automatisch auch die Unterhaltsfrage erledigt ist.

Ebenso wichtig: Nicht jede emotionale Verletzung ist automatisch eine rechtlich relevante Eheverfehlung. Umgekehrt können Verhaltensweisen, die im Alltag lange toleriert wurden, im Verfahren plötzlich erhebliches Gewicht bekommen. Gerade deshalb ist eine nüchterne rechtliche Einschätzung so wichtig. Wer vermeiden will, dass beim Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch herauskommt, sollte die Verschuldensfrage rechtzeitig prüfen lassen.

Rechtsanwalt Wien: Warum strategische Vorbereitung beim Scheidungsunterhalt zählt

Gerade in Verfahren, in denen es um Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe kein Anspruch geht, entscheidet oft nicht nur die emotionale Geschichte der Ehe, sondern die präzise rechtliche Aufarbeitung. Eine frühzeitige Analyse von Einkommen, Rollenverteilung, Eheverfehlungen und Zumutbarkeit der Selbsterhaltung kann den Unterschied machen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So wird nach Scheidungsunterhalt wirklich gesucht

Bekomme ich nach 20 oder 30 Jahren Ehe automatisch Unterhalt?

Nein. Die Ehedauer allein reicht nicht aus. Entscheidend sind vor allem die Verschuldensfrage, Ihre Bedürftigkeit und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten. Eine lange Ehe kann Ihren Standpunkt stärken, ersetzt aber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt während der Trennung und nach der Scheidung?

Während aufrechter Ehe gilt grundsätzlich § 94 ABGB. Nach der Scheidung greifen die Regeln des Ehegesetzes, vor allem abhängig vom Verschulden. Deshalb kann ein Anspruch während der Trennung bestehen, nach der Scheidung aber deutlich geringer sein oder wegfallen.

Was passiert, wenn beide an der Scheidung schuld sind?

Dann gibt es meist keinen vollen Unterhaltsanspruch wie bei überwiegendem Verschulden eines Ehepartners. Unter Umständen kommt nur ein Billigkeitsunterhalt in Betracht. Dieser ist enger begrenzt und hängt stark von Bedürftigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab.

Muss ich nach der Scheidung sofort Vollzeit arbeiten gehen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Gerichte prüfen, was Ihnen nach Alter, Gesundheit, Ausbildung, bisheriger Lebensgestaltung und Betreuungspflichten zumutbar ist. Wer jahrelang wegen Kindern oder Haushalt nicht voll erwerbstätig war, hat nicht automatisch von heute auf morgen dieselben Erwerbsmöglichkeiten wie jemand mit durchgehender Berufslaufbahn.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei der rechtlichen Einordnung von Unterhaltsansprüchen, Verschuldensfragen und der strategischen Vorbereitung von Scheidungsverfahren.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.