Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren

Affäre, Auszug, kein Beistand: Wann der Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit ganz verloren geht
Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren: Jahrzehntelang Hausfrau, kaum eigenes Einkommen, nach der Scheidung finanziell schwach – und trotzdem kein Unterhalt. Genau diese Konstellation überrascht viele Betroffene. Denn im österreichischen Scheidungsrecht entscheidet nicht allein, wer Geld braucht, sondern auch, wie die Ehe gescheitert ist.
Gerade bei langen Ehen ist die Erwartung oft klar: Wer wegen Haushalt und Kinderbetreuung aus dem Berufsleben draußen war, muss nach der Scheidung irgendwie abgesichert sein. Das stimmt häufig auch. Es gibt aber Grenzen. Und diese Grenzen werden dort sichtbar, wo ein Ehepartner die eheliche Beziehung über längere Zeit massiv verletzt und sich vom anderen nicht nur emotional, sondern auch praktisch abwendet.
Viele Jahre Ehe – und dann ein Leben neben der Ehe
Die Geschichte begann nicht mit einem einmaligen Fehltritt, sondern mit einer schrittweisen Abkehr. Die Ehefrau hatte während der Ehe nicht gearbeitet. Sie führte den Haushalt und betreute die gemeinsame Tochter. Der Mann geriet später selbst in eine schwierige Lage: Wegen einer schweren Erkrankung musste er früh in Pension gehen, zudem war er psychisch stark belastet.
Schon Jahre vor der endgültigen Trennung führte die Frau eine längere Beziehung mit einem anderen Mann. Sie verbrachte mit ihm Freizeit, unternahm Reisen und lebte immer deutlicher außerhalb der Ehe. Währenddessen blieb der Ehemann, krank und belastet, weitgehend auf sich gestellt.
Am Ende zog die Frau aus der Ehewohnung aus und wohnte zeitweise sogar in der Wohnung ihres neuen Partners. Nach der Scheidung forderte sie dennoch Unterhalt vom Ex-Mann. Ihr Argument lag nahe: Sie war wirtschaftlich schwächer, lange nicht berufstätig und daher auf Unterstützung angewiesen.
Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren: Bedürftig sein reicht nicht immer
Wer nach einer Scheidung Unterhalt verlangt, blickt oft zuerst auf die finanzielle Lage. Das ist verständlich, aber zu kurz gedacht. Im österreichischen Recht spielt beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung auch das Verschulden eine zentrale Rolle.
§ 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch des schuldlosen oder weniger schuldigen Ehepartners. Vereinfacht gesagt: Wer an der Scheidung kein oder nur das geringere Verschulden trägt und sich nicht selbst erhalten kann, kann Unterhalt verlangen.
§ 68 EheG eröffnet daneben einen Billigkeitsunterhalt. Diese Bestimmung greift in Härtefällen. Auch ein Ehepartner, der überwiegend oder sogar allein schuld an der Scheidung ist, kann ausnahmsweise einen Unterhaltsanspruch haben, wenn es die Umstände aus Gerechtigkeitsgründen verlangen und die wirtschaftliche Notlage sonst zu hart wäre.
Genau dieser Punkt wird oft missverstanden. Billigkeitsunterhalt bedeutet nicht: Wer bedürftig ist, bekommt jedenfalls etwas. Die Gerichte prüfen vielmehr, ob ein Unterhaltsanspruch nach dem Gesamtbild überhaupt noch gerechtfertigt ist. Genau dort kann man den Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren.
Warum das Gericht hier die rote Linie gezogen hat
Der entscheidende Gedanke war nicht bloß: Es gab eine Affäre. Ein Seitensprung allein führt nicht automatisch dazu, dass nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen ist. Das Gericht sah vielmehr eine besonders schwere Gesamtsituation.
Mehrere Elemente kamen zusammen: eine langjährige außereheliche Beziehung, die innere Abkehr von der Ehe, der Auszug, das zeitweise Wohnen beim neuen Partner und vor allem das fehlende Beistehen gegenüber dem schwer kranken und psychisch belasteten Ehemann. Aus Sicht des Gerichts war das keine bloße eheliche Krise mehr, sondern eine einseitige, besonders schwere Verletzung ehelicher Pflichten.
§ 90 ABGB beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft. Dazu gehören Beistand, anständige Begegnung und gegenseitige Rücksichtnahme. Diese Pflichten enden nicht erst dann, wenn die Beziehung emotional erkaltet. Gerade in Krankheitsphasen wiegt es rechtlich besonders schwer, wenn ein Ehepartner den anderen bewusst allein lässt und das gemeinsame Leben faktisch bereits anderswo führt.
Die Folge war drastisch: Obwohl die Frau wirtschaftlich schutzbedürftig war, wurde ihr Unterhaltsanspruch vollständig verneint. Nicht gekürzt. Nicht symbolisch zugesprochen. Sondern ganz ausgeschlossen. In solchen Fällen kann man den Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren.
Kein Automatismus: Affäre heißt nicht immer Unterhaltsverlust
Für Betroffene ist ein Punkt besonders wichtig: Das Urteil bedeutet nicht, dass jedes Fehlverhalten den Unterhalt vernichtet. Das österreichische Familienrecht arbeitet gerade beim nachehelichen Unterhalt nicht mit einfachen Schwarz-Weiß-Regeln.
Entscheidend ist die Schwere des Verhaltens. War es ein einmaliger Vorfall oder eine jahrelange Doppelbeziehung? Ging es nur um Untreue oder zusätzlich um eine vollständige Abwendung vom Familienleben? Bestand beim anderen Ehepartner eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychische Krise? Wurden frühere Feststellungen in einem Scheidungsverfahren bereits getroffen?
Erst das Gesamtbild kann dazu führen, dass ein Billigkeitsunterhalt als unbillig angesehen wird. Genau deshalb lohnt sich in Unterhaltsverfahren ein genauer Blick auf den zeitlichen Ablauf der Ehekrise und nicht nur auf die aktuelle Einkommenslage. Wer die Umstände falsch einschätzt, kann den Scheidungsunterhalt trotz Bedürftigkeit verlieren.
Wann diese Rechtsprechung für Sie besonders relevant ist – Rechtsanwalt Wien
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie vor allem in vier Konstellationen genau hinschauen:
- Sie wollen nach der Scheidung Ehegattenunterhalt verlangen, obwohl Ihnen Untreue, Auszug oder eine länger andauernde Abwendung von der Ehe vorgeworfen wird.
- Ihr Ex-Partner fordert Unterhalt, obwohl während der Ehe eine Affäre, ein paralleles Leben oder mangelnder Beistand in einer Krankheitsphase im Raum steht.
- Bereits im Scheidungsverfahren wurden Feststellungen zu schweren Eheverfehlungen getroffen, die jetzt im Unterhaltsverfahren nachwirken können.
- Ein Ehepartner war gesundheitlich stark angeschlagen, und der andere hat sich gerade in dieser Phase aus der Beziehung zurückgezogen.
Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht sieht Dr. Pichler immer wieder, dass Unterhaltsfragen zu spät vorbereitet werden. Viele konzentrieren sich auf Lohnzettel und Pensionen, obwohl das frühere Verhalten in der Ehe den Anspruch bereits kippen kann.
Was Betroffene jetzt konkret sichern sollten
- Chronologie erstellen: Halten Sie fest, wann die Beziehungskrise begann, wann ein Auszug erfolgte und seit wann eine neue Partnerschaft bestand.
- Beweise sammeln: Nachrichten, Reiseunterlagen, Meldeadressen, Zeugenaussagen und frühere Gerichtsakten können entscheidend sein.
- Krankheitsphase dokumentieren: Wenn ein Ehepartner krank, depressiv oder pflegebedürftig war, sollten Arztunterlagen und die tatsächliche Betreuungssituation nachvollziehbar sein.
- Unterhaltsforderung rechtlich prüfen lassen: Wer trotz problematischer Ausgangslage vorschnell Forderungen stellt, riskiert unnötige Prozesskosten.
- Frühere Urteile nicht ignorieren: Feststellungen aus dem Scheidungsverfahren sind oft auch für den späteren Unterhalt von großer Bedeutung.
FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten
Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt, obwohl ich fremdgegangen bin?
Nicht automatisch nein, aber auch keineswegs automatisch ja. Eine Affäre allein schließt Unterhalt nicht in jedem Fall aus. Wenn das Verhalten jedoch besonders schwer wiegt und etwa mit Auszug, jahrelanger Doppelbeziehung oder fehlendem Beistand verbunden war, kann der Anspruch ganz verloren gehen.
Kann meine Ex-Frau trotz langer Hausfrauen-Ehe leer ausgehen?
Ja. Eine lange Ehe, Haushaltsführung und wirtschaftliche Schwäche sprechen zwar oft für Schutzbedürftigkeit. Wenn aber besonders schwere Eheverfehlungen festgestellt werden, kann selbst ein Billigkeitsunterhalt verneint werden.
Zählt es rechtlich, wenn mich mein Ehepartner in einer Krankheit allein gelassen hat?
Ja, das kann erheblich sein. Ehegatten schulden einander Beistand und Rücksichtnahme. Wenn ein Partner den anderen gerade in einer schweren Krankheits- oder Belastungsphase bewusst im Stich lässt, kann das bei Unterhalt und Verschulden stark ins Gewicht fallen.
Was ist Billigkeitsunterhalt in Österreich einfach erklärt?
Billigkeitsunterhalt ist ein möglicher Unterhaltsanspruch trotz eigenen Verschuldens an der Scheidung. Er soll Härtefälle abfedern, wenn sonst eine unzumutbare Notlage entsteht. Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn er nach den gesamten Umständen noch gerecht erscheint.
Wer seinen schwer kranken Ehepartner über Jahre emotional und praktisch zurücklässt und gleichzeitig eine neue Beziehung lebt, kann sich am Ende nicht darauf verlassen, dass Bedürftigkeit allein den Unterhalt rettet. Gerade das macht diese Entscheidung für viele Scheidungsverfahren in Österreich so relevant.
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