Scheidungsunterhalt Österreich trotz langer Ehe

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Ehe kein Anspruch bleibt

Scheidungsunterhalt Österreich trotz langer Ehe: 30 Jahre Ehe, gemeinsamer Alltag, oft auch gemeinsame Kinder – und am Ende trotzdem kein Geld vom früheren Ehepartner? Genau an dieser Frage entzünden sich viele der bittersten Streitpunkte nach einer Trennung. Wer nach der Scheidung Unterhalt bekommt, hängt in Österreich nicht bloß von der Ehedauer oder vom Einkommensunterschied ab. Entscheidend sind vor allem Verschulden, Bedürftigkeit und die konkrete Lebenssituation beider Seiten.

Scheidungsunterhalt Österreich trotz langer Ehe: Kein Automatismus

Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach einer langen Ehe fast automatisch ein Anspruch auf Scheidungsunterhalt besteht. Diese Vorstellung greift zu kurz. Das österreichische Scheidungsrecht knüpft den nachehelichen Unterhalt stark an das Verschuldensprinzip. Wer die Scheidung überwiegend oder allein verschuldet hat, kann in vielen Fällen gerade keinen oder nur einen stark eingeschränkten Anspruch haben.

Auch ein weiterer Irrtum hält sich hartnäckig: Dass der besser verdienende Ehepartner immer zahlen muss. Tatsächlich kommt es zunächst darauf an, aus welchem Grund die Ehe geschieden wurde. Erst danach stellt sich die Frage, ob überhaupt Unterhalt zusteht und in welcher Höhe.

Wenn die Trennung finanziell alles verändert

Typisch ist folgende Situation: Die Ehefrau hat viele Jahre Kinder betreut, Teilzeit gearbeitet oder den Haushalt geführt. Der Mann war durchgehend berufstätig und verfügt über das deutlich höhere Einkommen. Nach der Trennung fällt das gemeinsame Wirtschaften weg. Plötzlich reichen die eigenen Mittel nicht mehr, um Miete, Lebensmittel und laufende Kosten zu tragen.

Für Betroffene ist das nicht nur ein juristisches Thema, sondern eine akute Existenzfrage. Gerade nach langen Ehen treffen wirtschaftliche Abhängigkeit, emotionale Belastung und Unsicherheit über die Zukunft zusammen. Umso wichtiger ist die genaue Prüfung, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Unterhaltsanspruch überhaupt gestützt werden kann. Mehr zu Unterhalt und Scheidung finden Sie hier.

Welche Regeln das Ehegesetz und das ABGB wirklich aufstellen

Beim Scheidungsunterhalt sind vor allem mehrere Bestimmungen des Ehegesetzes maßgeblich.

§ 66 EheG regelt den Unterhalt nach einer Scheidung aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden eines Ehepartners. Vereinfacht bedeutet das: Der schuldlose oder erheblich weniger schuldige Ehepartner kann vom anderen Unterhalt nach den Lebensverhältnissen der Ehe verlangen.

§ 67 EheG betrifft Fälle, in denen beide Ehepartner ein Verschulden trifft. Dann besteht kein voller Unterhaltsanspruch wie bei klarem Alleinverschulden, sondern nur ein eingeschränkter Anspruch, wenn dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse angemessen ist.

§ 68 EheG betrifft Unterhaltsfragen bei bestimmten anderen Scheidungskonstellationen und zeigt, dass nicht jede Scheidung automatisch denselben Maßstab auslöst. Der Scheidungsgrund beeinflusst die wirtschaftlichen Folgen daher ganz erheblich.

Ergänzend spielt § 94 ABGB beim Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe eine wichtige Rolle. Diese Bestimmung erklärt, dass Ehegatten nach ihren Kräften zur Deckung der gemeinsamen Bedürfnisse beitragen müssen. Für die Zeit nach der Scheidung gilt diese Regel nicht unverändert weiter, sie zeigt aber, wie stark das Familienrecht an der konkreten Aufgabenverteilung während der Ehe anknüpft.

Der Knackpunkt ist oft das Verschulden – nicht nur das Einkommen

In der Praxis kreist ein Unterhaltsstreit häufig um dieselbe Frage: Wer hat die Zerrüttung der Ehe verursacht? Das kann durch schwere Kränkungen, Gewalt, beharrliche Vernachlässigung, langjährige außereheliche Beziehungen oder massive Verletzungen ehelicher Pflichten geprägt sein. Für das Gericht zählt nicht das subjektive Gerechtigkeitsempfinden, sondern welche Umstände bewiesen werden können.

Das hat direkte Auswirkungen auf den Unterhalt. Wird ein Ehepartner allein oder überwiegend schuldig geschieden, verbessert das die Position des anderen deutlich. Liegt hingegen ein Mitverschulden vor, fällt ein Anspruch oft wesentlich geringer aus. In manchen Konstellationen bleibt er ganz aus.

Hinzu kommt: Selbst bei grundsätzlich bestehendem Anspruch wird nicht schematisch ein fixer Betrag zugesprochen. Das Gericht prüft Einkommen, Sorgepflichten, Wohnkosten, Erwerbsmöglichkeiten und den bisherigen Lebensstandard. Auch die Frage, ob jemand arbeiten kann oder nach Jahren der Haushaltsführung erst wieder in den Beruf einsteigen muss, ist oft entscheidend.

Für wen das Thema Scheidungsunterhalt Österreich trotz langer Ehe besonders heikel ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die rechtliche Einordnung besonders wichtig, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie haben wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung jahrelang nur eingeschränkt gearbeitet.
  • Ihr Ehepartner verdient deutlich mehr und bestreitet bisher die Unterhaltspflicht.
  • Im Scheidungsverfahren wird über Alleinverschulden oder Mitverschulden gestritten.
  • Sie fürchten, dass Vermögen vorhanden ist, aber das laufende Einkommen künstlich klein gerechnet wird.

Gerade in diesen Fällen kann eine frühe strategische Einschätzung viel bewirken. Nicht selten entscheidet bereits die Aufbereitung des Sachverhalts darüber, ob aus einer bloßen Behauptung ein durchsetzbarer Anspruch wird.

Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten

  • Einkommensunterlagen sichern: Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge und Nachweise über Boni oder Nebeneinkünfte sind zentral.
  • Ehelichen Lebensstandard dokumentieren: Wohnsituation, Urlaube, laufende Kosten und gemeinsame finanzielle Gewohnheiten helfen bei der Beurteilung der Unterhaltshöhe.
  • Beitrag während der Ehe festhalten: Kinderbetreuung, Haushaltsführung und berufliche Zurückstellungen sollten nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Zum Verschulden Beweise sammeln: Nachrichten, Zeugenaussagen oder frühere Vorfälle können für das Scheidungsverfahren entscheidend sein.
  • Nicht nur den Unterhalt isoliert sehen: Häufig hängen Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eng zusammen.

Häufige Fragen zum Scheidungsunterhalt

Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt, wenn mein Ex viel mehr verdient?

Nein. Ein höheres Einkommen des früheren Ehepartners allein reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist vor allem, aus welchem Grund die Ehe geschieden wurde und ob Sie nach dem Ehegesetz überhaupt einen Anspruch haben. Erst danach wird geprüft, wie hoch ein allfälliger Unterhalt sein kann.

Wie wird Unterhalt nach einer Scheidung in Österreich berechnet?

Eine einzige starre Formel gibt es nicht für jede Konstellation. Maßgeblich sind Verschulden, Bedarf, Einkommen, Sorgepflichten und die bisherigen Lebensverhältnisse der Ehe. Je nach Scheidungsgrund kann der Anspruch voll, eingeschränkt oder gar nicht bestehen.

Was ist, wenn ich wegen der Kinder jahrelang nicht gearbeitet habe?

Das ist ein wesentlicher Umstand. Wer wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung die eigene Erwerbstätigkeit eingeschränkt hat, steht nach der Trennung oft wirtschaftlich deutlich schwächer da. Diese Rollenverteilung während der Ehe muss bei der Beurteilung des Unterhalts sorgfältig berücksichtigt werden.

Kann ich Unterhalt verlieren, wenn mich an der Scheidung ein Mitverschulden trifft?

Ja. Ein Mitverschulden kann den Anspruch deutlich reduzieren. Bei beiderseitigem Verschulden kommt meist nur ein eingeschränkter Unterhalt in Betracht, und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Genau deshalb ist die Frage des Verschuldensausspruchs in vielen Verfahren so umkämpft.

Scheidungsunterhalt Österreich trotz langer Ehe: Unterstützung durch Rechtsanwalt Wien

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Unterhaltsfragen nach der Scheidung mit klarem Blick auf die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen. Gerade dort, wo lange Ehen, ungleiche Einkommen und Vorwürfe zum Verschulden zusammentreffen, braucht es eine präzise rechtliche Aufarbeitung statt pauschaler Erwartungen.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.