Scheidungsunterhalt in Österreich trotz langer Ehe

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Trennung kein Anspruch bleibt

Scheidungsunterhalt in Österreich trotz langer Ehe: 30 Jahre Ehe, gemeinsame Kinder, ein Leben lang Haushalt und Betreuung – und am Ende trotzdem kein oder nur ein geringer Scheidungsunterhalt? Genau diese Frage beschäftigt viele Menschen erst dann, wenn die Trennung bereits ausgesprochen ist. Gerade im österreichischen Scheidungsrecht hängt der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung nicht allein von der Ehedauer oder der früheren Rollenverteilung ab, sondern vor allem davon, aus welchem Grund geschieden wurde und wen das Gericht als überwiegend oder allein schuldtragend ansieht.

Nicht jede lange Ehe führt automatisch zu Unterhalt

Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach einer langen Ehe jedenfalls ein finanzieller Ausgleich zusteht. Das stimmt so nicht. Das österreichische Scheidungsrecht folgt beim nachehelichen Unterhalt in vielen Fällen dem Verschuldensprinzip. Entscheidend ist also oft nicht nur, wer weniger verdient, sondern auch, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat.

Das führt in der Praxis zu harten Ergebnissen: Eine Ehefrau oder ein Mann kann über Jahre wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung beruflich zurückgesteckt haben und nach der Scheidung dennoch keinen vollen Unterhaltsanspruch durchsetzen, wenn das Gericht ein eigenes erhebliches Verschulden an der Scheidung feststellt. Umgekehrt kann ein allein oder überwiegend schuldiger Ehepartner sehr wohl zur Zahlung verpflichtet sein, auch wenn die Ehe schon lange konfliktbelastet war.

Wovon der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung wirklich abhängt

Für den Scheidungsunterhalt sind vor allem die Bestimmungen des Ehegesetzes maßgeblich. § 66 EheG regelt den Unterhalt nach einer Scheidung aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden. Vereinfacht bedeutet das: Der schuldlose oder erheblich weniger schuldige Ehepartner kann vom anderen grundsätzlich angemessenen Unterhalt verlangen.

§ 67 EheG betrifft Konstellationen, in denen beide Ehegatten ein Verschulden trifft, aber kein überwiegendes Verschulden eines Teils ausgesprochen wird. Dann besteht in der Regel nur ein eingeschränkter Unterhaltsanspruch, der sich stärker am Bedarf und an besonderen Umständen orientiert. Es geht also nicht automatisch um die Fortführung des bisherigen Lebensstandards.

§ 68 EheG erfasst bestimmte Härtefälle nach der Scheidung. Diese Bestimmung kann relevant werden, wenn ein Ehegatte wegen Alter, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeiten besonders schutzwürdig ist. Der Anspruch ist aber enger als viele erwarten und ersetzt nicht das Fehlen eines klaren Unterhaltstitels nach den allgemeinen Regeln.

Daneben spielt auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch eine Rolle. § 94 ABGB regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe. Diese Norm ist wichtig, weil viele Betroffene die Maßstäbe aus der Ehezeit mit jenen nach der Scheidung verwechseln. Während aufrechter Ehe gilt ein anderes System als nach rechtskräftiger Scheidung.

Der häufige Irrtum: Kinderbetreuung allein sichert keinen Unterhalt nach der Scheidung

Wer jahrelang die Kinder betreut, Termine organisiert, den Haushalt führt und dem anderen den beruflichen Rücken freihält, leistet ohne Zweifel einen wesentlichen Beitrag zur Ehe. Diese Leistung wird auch rechtlich anerkannt. Trotzdem entsteht daraus nicht automatisch ein unbegrenzter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Das Problem liegt oft im Schnittpunkt zwischen Lebensrealität und Gesetz. Die Ehefrau, die wegen der Kinder nur Teilzeit gearbeitet hat, hat nach der Trennung häufig deutlich schlechtere Einkommenschancen. Der Mann, der über Jahrzehnte das Haupteinkommen erzielt hat, verweist dann nicht selten auf eigenes Fehlverhalten der Ehefrau oder auf eine einvernehmliche Entfremdung. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, welche Unterhaltsnorm überhaupt anwendbar ist.

Auch bei einer sehr traditionellen Rollenverteilung prüft das Gericht daher genau, ob ein alleiniges oder überwiegendes Verschulden eines Ehepartners vorliegt, wie die Einkommensverhältnisse aussehen und ob eine eigene Erwerbstätigkeit zumutbar ist. Die bloße Dauer der Ehe ist nur ein Puzzleteil. Gerade beim Unterhalt zeigt sich beim Scheidungsunterhalt in Österreich trotz langer Ehe, dass jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss.

Scheidungsunterhalt in Österreich trotz langer Ehe: Vier Situationen, in denen das Thema besonders brisant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die Frage des Scheidungsunterhalts besonders relevant in folgenden Konstellationen:

  • Lange Ehe mit Teilzeit oder Berufsunterbrechung: Ein Ehepartner hat wegen Kindererziehung oder Pflege auf Karriere und Einkommen verzichtet.
  • Scheidung wegen Verschuldensvorwürfen: Es stehen Vorwürfe wie Untreue, beharrliche Vernachlässigung, Gewalt oder schwere Kränkungen im Raum.
  • Einvernehmliche Scheidung mit unklarer Unterhaltsregelung: Vor der Unterschrift wird oft unterschätzt, wie stark eine unpräzise Vereinbarung später nachwirkt.
  • Geringes Eigeneinkommen nach der Trennung: Der wirtschaftlich schwächere Ehepartner kann Miete, Fixkosten und Lebenshaltung nicht aus eigener Kraft decken.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

  • Scheidungsgrund klären: Entscheidend ist, ob eine einvernehmliche Scheidung oder eine Scheidung aus Verschulden angestrebt wird.
  • Einkommen vollständig erfassen: Lohn, Sonderzahlungen, Prämien, Mieteinnahmen und sonstige Leistungen sollten sauber dokumentiert werden.
  • Rollenverteilung belegen: Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Pflegeleistungen und berufliche Einschränkungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
  • Gesundheit und Erwerbsfähigkeit prüfen: Krankheit, Alter oder lange Berufsunterbrechungen können für Unterhaltsfragen entscheidend sein.
  • Vereinbarungen nicht vorschnell unterschreiben: Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen können unklare Formulierungen später teuer werden.
  • Unterhalt und Aufteilung getrennt denken: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind rechtlich verschiedene Themen.

Warum die Weichen oft schon vor dem Scheidungstermin gestellt werden – Rechtsanwalt Wien

Viele Unterhaltsstreitigkeiten werden nicht erst im Gerichtssaal entschieden, sondern Wochen oder Monate davor. Wer Belege sammelt, den tatsächlichen Lebenszuschnitt dokumentiert und sich früh mit der Frage des Verschuldens auseinandersetzt, startet mit einer völlig anderen Position in Vergleichsgespräche oder Verfahren.

Besonders heikel sind emotionale Nachrichten, unüberlegte Zugeständnisse und informelle Abmachungen über Geld. Was anfangs nach einer pragmatischen Zwischenlösung aussieht, wird später oft als Argument gegen einen weitergehenden Anspruch verwendet. Deshalb ist es sinnvoll, schon vor der Scheidung sauber zwischen freiwilligen Zahlungen, vorläufigen Lösungen und verbindlichen Unterhaltsvereinbarungen zu unterscheiden.

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH begleitet Betroffene mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien bei Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Aufteilung. Gerade beim nachehelichen Unterhalt zeigt sich immer wieder: Kleine Unterschiede im Sachverhalt führen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Beim Scheidungsunterhalt in Österreich trotz langer Ehe kommt es daher immer auf eine präzise rechtliche Einordnung an.

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FAQ: Was viele zum Scheidungsunterhalt in Österreich googeln

Bekomme ich nach 20 oder 30 Jahren Ehe automatisch Unterhalt?

Nein. Die Ehedauer allein reicht nicht aus. Entscheidend sind vor allem die Art der Scheidung, das Verschulden an der Zerrüttung, die Einkommensverhältnisse und die Frage, ob eine eigene Erwerbstätigkeit möglich oder zumutbar ist. Eine lange Ehe kann den Anspruch stärken, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt während der Ehe und nach der Scheidung?

Während aufrechter Ehe richtet sich der Unterhalt grundsätzlich nach § 94 ABGB. Nach der Scheidung gelten andere Regeln, vor allem jene des Ehegesetzes. Der wichtigste Unterschied: Nach der Scheidung spielt das Verschulden oft eine viel größere Rolle. Deshalb kann ein Anspruch nach der Trennung deutlich anders aussehen als davor.

Ich habe wegen der Kinder nur Teilzeit gearbeitet – muss mein Ex trotzdem zahlen?

Oft ja, aber nicht automatisch in jedem Ausmaß. Kinderbetreuung und Haushaltsführung sind rechtlich relevante Beiträge zur Ehe. Trotzdem prüft das Gericht zusätzlich, welche Scheidungsform vorliegt, wer die eheliche Zerrüttung verursacht hat und ob heute eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit zumutbar ist. Ohne genaue Prüfung des Einzelfalls lässt sich die Höhe nicht seriös einschätzen.

Kann ich bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichten und später doch noch etwas verlangen?

Das hängt von der Formulierung der Vereinbarung ab. Ein klarer und wirksamer Unterhaltsverzicht kann spätere Ansprüche ausschließen. Gerade deshalb sollten solche Vereinbarungen vor der Unterfertigung genau geprüft werden. Viele Konflikte entstehen, weil Formulierungen zu allgemein gehalten oder die wirtschaftlichen Folgen unterschätzt wurden.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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