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Scheidungsunterhalt neue Lebensgemeinschaft: OGH-Urteil

Startseite  •  Aktuelles  •  05.10.2026
Scheidungsunterhalt neue Lebensgemeinschaft: OGH-Urteil

FUNDSTELLE: OGH vom 27.01.1998, 7 Ob 344/97g

Scheidungsunterhalt trotz neuem Partner? Warum ein altes Urteil plötzlich entscheidend wird

Die geschiedene Ehefrau lebt seit Jahren mit einem anderen Mann unter einem Dach – trotzdem muss ihr Ex-Mann weiterhin Unterhalt zahlen. Entscheidend ist dabei nicht nur die neue Beziehung, sondern auch, was ein Gericht früher bereits verbindlich beurteilt hat. Der Fall zeigt, wann ein Scheidungsunterhalt neue Lebensgemeinschaft trotz neuer Partnerschaft weiterbestehen kann.

Scheidungsunterhalt neue Lebensgemeinschaft: Eine neue Beziehung, ein höheres Einkommen und ein alter Prozess

Mehrere Jahre waren die Ehefrau und ihr früherer Mann bereits geschieden. Der Mann zahlte seiner Ex-Frau laufend Unterhalt. Sie wohnte inzwischen in der Wohnung eines anderen Mannes, half ihm im Haushalt und teilte mit ihm den Alltag. Für ihren früheren Ehemann sah das eindeutig nach einer neuen Lebensgemeinschaft aus.

Er wollte deshalb erreichen, dass seine Unterhaltspflicht endet oder zumindest ruht. Mit diesem Vorbringen war er in einem früheren Gerichtsverfahren allerdings nicht erfolgreich. Das Gericht bestätigte damals, dass der Unterhaltsanspruch trotz der behaupteten Beziehung weiterbestand.

Später änderte sich die finanzielle Situation: Das Einkommen des geschiedenen Mannes war gestiegen. Die Frau verlangte deshalb eine Erhöhung ihres monatlichen Unterhalts von 4.500 auf 6.000 Schilling. Der Ex-Mann wandte sich erneut gegen ihre Forderung und verwies wiederum auf die Beziehung zu dem anderen Mann.

Der Streit hatte damit zwei Ebenen: Durfte die Frage der Lebensgemeinschaft nochmals aufgerollt werden? Und wie hoch war der Unterhalt angesichts der veränderten Einkommen tatsächlich?

Was der OGH am 27. Jänner 1998 klargestellt hat

Der Oberste Gerichtshof entschied mit Urteil OGH vom 27.01.1998, 7 Ob 344/97g, dass die frühere rechtskräftige Entscheidung für das spätere Verfahren bindend war. Das frühere Gericht hatte bereits beurteilt, dass der Unterhaltsanspruch durch die behauptete Lebensgemeinschaft nicht weggefallen war.

Diese Frage durfte daher nicht bei jeder späteren Unterhaltsforderung völlig neu bewertet werden. Solange sich die persönlichen Verhältnisse nicht wesentlich verändert hatten, konnte der Ex-Mann nicht zuerst erfolglos die Einstellung des Unterhalts verlangen und später nochmals dieselben Umstände vorbringen, um eine Unterhaltserhöhung zu verhindern.

Der OGH sprach der Frau deshalb grundsätzlich eine Erhöhung ab 1. Juli 1995 zu. Für die ersten sechs Monate des Jahres erhielt sie jedoch keinen höheren Betrag. Sie hatte zuvor erklärt, bis Ende Juni 1995 auf monatlich 2.500 Schilling des Unterhalts zu verzichten. An diese zeitlich begrenzte Erklärung war sie gebunden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Warum ein früheres Urteil mehr bewirken kann als ein neues Argument

Ein rechtskräftiges Urteil beendet nicht jede spätere Auseinandersetzung über Unterhalt. Ändern sich Einkommen, Bedürfnisse oder andere maßgebliche Umstände, kann eine Anpassung möglich sein. Bereits verbindlich geklärte Fragen dürfen aber nicht ohne Weiteres erneut entschieden werden.

Das verhindert widersprüchliche Ergebnisse. Ein Gericht kann nicht zunächst feststellen, dass eine bestimmte Beziehung den Unterhaltsanspruch nicht beseitigt, und später bei unveränderter Sachlage vom Gegenteil ausgehen. Eine neue Beurteilung käme nur in Betracht, wenn sich die Lebensgemeinschaft danach wesentlich verändert hätte oder neue relevante Tatsachen hinzugekommen wären.

Der entscheidende Punkt lag deshalb nicht allein darin, ob die Frau tatsächlich mit einem anderen Mann zusammenlebte. Maßgeblich war vielmehr, dass genau diese Frage bereits Gegenstand eines früheren Verfahrens gewesen war. Für den Scheidungsunterhalt neue Lebensgemeinschaft kann daher die Bindungswirkung eines früheren Urteils entscheidend sein.

Welche Regeln beim nachehelichen Unterhalt eine Rolle spielen

§ 66 EheG regelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch des schuldlos oder überwiegend schuldlosen geschiedenen Ehegatten gegen den anderen. Ob und in welcher Höhe Unterhalt zusteht, hängt unter anderem vom Verschulden an der Scheidung, der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten ab.

§ 67 EheG betrifft Fälle, in denen beide Ehegatten ein Verschulden an der Scheidung trifft, und begrenzt den Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Die konkrete Einordnung des Scheidungsurteils kann daher auch Jahre später noch Bedeutung haben.

§ 68 EheG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch trotz eines beiderseitigen Verschuldens. Dabei spielen die Lebensverhältnisse, die Bedürftigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine wesentliche Rolle.

§ 69 EheG betrifft unter anderem die Folgen einer Scheidung aus bestimmten Gründen und verweist auf unterschiedliche gesetzliche Unterhaltsgrundlagen. Welche Bestimmung anwendbar ist, hängt vom Scheidungsgrund und vom Inhalt der damaligen Entscheidung ab.

Eine neue Beziehung führt nicht automatisch zum Wegfall des Ehegattenunterhalts. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung: gemeinsames Wohnen, gemeinsame Haushaltsführung, finanzielle Verflechtung, gegenseitige Versorgung und das Auftreten nach außen können eine Rolle spielen. Ein bloßer Kontakt oder gelegentliche Unterstützung reicht nicht zwingend aus. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter Unterhalt.

Unterhalt und Rechtsanwalt Wien: Unterhalt wird nicht nur nach dem Gehalt auf dem Lohnzettel berechnet

Bei der Erhöhung des Unterhalts musste auch im damaligen Verfahren das Einkommen beider Seiten betrachtet werden. Das gestiegene Einkommen des Mannes sprach grundsätzlich für eine Anpassung. Gleichzeitig wurde das eigene Pensionseinkommen der Frau berücksichtigt.

Nicht jede Zahlung des Unterhaltspflichtigen ist automatisch in gleicher Weise als frei verfügbares Einkommen anzusetzen. Im Urteil spielte unter anderem eine Schmutzzulage eine Rolle. Für die Berechnung kommt es daher auf die Art der Zahlung, ihre Regelmäßigkeit und ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Charakter an.

Auch freiwillige Erklärungen können finanzielle Folgen haben. Wer für einen bestimmten Zeitraum auf einen Teil des Unterhalts verzichtet, kann diesen Betrag später nicht ohne Weiteres rückwirkend nachfordern. Ein solcher Verzicht sollte deshalb weder mündlich noch schriftlich beiläufig erklärt werden.

Vier Situationen, in denen dieses Urteil heute noch wichtig ist

  • Der Ex-Partner behauptet eine Lebensgemeinschaft: Wenn Sie mit einem neuen Partner wohnen oder regelmäßig von ihm unterstützt werden, kann der geschiedene Ehegatte eine Herabsetzung oder Einstellung des Unterhalts verlangen. Ob das gerechtfertigt ist, hängt vom gesamten Beziehungsbild ab.
  • Es gab schon einmal einen Prozess: Das frühere Urteil kann festlegen, welche Frage bereits verbindlich geklärt wurde. Der genaue Inhalt der Begründung ist oft ebenso wichtig wie der eigentliche Spruch.
  • Das Einkommen des Ex-Partners ist deutlich gestiegen: Eine Unterhaltserhöhung kann möglich sein, muss aber anhand beider Einkommen und der übrigen Lebensumstände berechnet werden.
  • Sie haben vorübergehend auf Unterhalt verzichtet: Eine Erklärung mit zeitlicher Begrenzung kann den Anspruch für diesen Zeitraum ausschließen. Formulierungen wie „vorerst“ oder „bis auf Weiteres“ können rechtlich unterschiedlich zu bewerten sein.

Was Betroffene vor dem nächsten Schritt prüfen sollten

  • Bewahren Sie frühere Scheidungsurteile, Vergleiche, Unterhaltsvereinbarungen und gerichtliche Protokolle vollständig auf.
  • Prüfen Sie, ob im früheren Verfahren bereits über eine neue Beziehung, eine Lebensgemeinschaft oder den Fortbestand des Unterhalts entschieden wurde.
  • Sammeln Sie aktuelle Einkommensunterlagen: Gehaltsabrechnungen, Pensionsbescheide, Sonderzahlungen, Zulagen und sonstige regelmäßige Leistungen.
  • Dokumentieren Sie wesentliche Veränderungen der Wohn- und Lebenssituation. Eine bloße Behauptung ist häufig nicht ausreichend.
  • Stellen Sie Unterhaltszahlungen nicht eigenmächtig ein, nur weil der andere geschiedene Ehegatte einen neuen Partner hat.
  • Unterzeichnen Sie keinen Unterhaltsverzicht, ohne vorher zu klären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang er gelten soll.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollte zunächst der frühere Verfahrensakt geprüft werden. Besonders bei Folgeprozessen entscheidet sich vieles daran, ob tatsächlich eine neue Tatsache vorliegt oder nur ein bereits erledigtes Argument wiederholt wird. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien im Umgang mit Fragen des Scheidungs- und Familienrechts.

Häufige Fragen zum Scheidungsunterhalt und einem neuen Partner

Kann mein Ex-Partner den Unterhalt einfach streichen, weil ich einen neuen Freund habe?

Nein, eine neue Beziehung beendet den Ehegattenunterhalt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob eine rechtlich relevante Lebensgemeinschaft vorliegt und welche Folgen ihr nach den Umständen des Einzelfalls zukommen. Der Unterhaltspflichtige sollte die Zahlungen nicht ohne rechtliche Prüfung einstellen, weil dadurch Rückstände und Exekutionskosten entstehen können.

Was gilt, wenn über meine neue Beziehung schon einmal ein Gericht entschieden hat?

Dann kann diese frühere Entscheidung für spätere Verfahren bindend sein. Wurde der Unterhalt trotz der behaupteten Lebensgemeinschaft bestätigt, darf dieselbe Frage bei unveränderten Verhältnissen nicht beliebig neu beurteilt werden. Anders kann es sein, wenn sich die Beziehung später wesentlich intensiviert oder ihre wirtschaftliche Bedeutung verändert hat.

Kann ich nach einer Scheidung mehr Unterhalt verlangen, wenn mein Ex-Partner mehr verdient?

Eine Einkommenssteigerung kann eine Erhöhung rechtfertigen, führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Betrag. Berücksichtigt werden auch das eigene Einkommen, der konkrete Bedarf und weitere unterhaltsrechtlich relevante Umstände. Frühere Vereinbarungen oder ein zeitlich begrenzter Verzicht können die Nachforderung für einzelne Zeiträume ausschließen.

Wie lange bindet mich ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt?

Das hängt vom genauen Wortlaut und vom vereinbarten Zeitraum ab. Ein ausdrücklich bis zu einem bestimmten Datum erklärter Verzicht kann für diesen Zeitraum verbindlich sein. Vor einer solchen Erklärung sollte daher klar festgehalten werden, ob nur einzelne Monatsbeträge oder der gesamte Anspruch betroffen sind.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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