Scheidungsunterhalt in Österreich: Wer hat Anspruch trotz langer Ehe

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Ehe kein Anspruch bleibt

30 Jahre Ehe, gemeinsame Kinder, ein Leben lang Haushaltsführung – und am Ende trotzdem kein Unterhalt? Genau diese Frage trifft viele Menschen hart, wenn eine Ehe zerbricht. Gerade wer über Jahre zurückgesteckt, Kinder betreut oder den beruflichen Aufstieg des anderen mitgetragen hat, rechnet oft damit, nach der Scheidung abgesichert zu sein. Doch beim Scheidungsunterhalt in Österreich entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern vor allem das Verschuldensprinzip des österreichischen Ehegesetzes.

Nicht jede lange Ehe führt automatisch zu Unterhalt

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Dauer der Ehe für sich allein schon einen Unterhaltsanspruch begründet. Das stimmt so nicht. Im österreichischen Scheidungsrecht ist entscheidend, aus welchem Grund die Ehe geschieden wird und wen das Gericht als überwiegend oder allein schuldtragend ansieht. Gerade dieser Punkt überrascht viele Ehegatten erst dann, wenn der Scheidungsstreit bereits läuft.

Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung knüpft in Österreich stark an das Verschulden an. Wer die Scheidung allein oder überwiegend verschuldet hat, kann seinen Anspruch ganz oder teilweise verlieren. Umgekehrt kann der schuldlose oder weniger schuldige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch haben, selbst wenn er während der Ehe eigenes Einkommen erzielt hat.

Warum das Verschulden oft mehr zählt als die finanzielle Lage

Die zentrale Bestimmung ist § 66 EheG. Diese Regel sagt vereinfacht: Wird die Ehe aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden eines Ehegatten geschieden, hat der andere nach seinen Lebensverhältnissen Anspruch auf Unterhalt. Gemeint ist damit nicht bloß das Existenzminimum, sondern grundsätzlich ein Unterhalt, der sich am bisherigen ehelichen Lebensstandard orientiert.

Daneben spielt § 67 EheG eine Rolle. Diese Bestimmung betrifft Fälle, in denen beide Ehegatten ein Verschulden an der Scheidung trifft. Dann besteht nur unter engeren Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch, und zwar regelmäßig nur dann, wenn der betroffene Ehegatte sich selbst nicht angemessen erhalten kann. Der Unterschied ist in der Praxis enorm: Zwischen vollem Unterhalt und bloß einem eingeschränkten Billigkeitsunterhalt liegen oft mehrere hundert Euro pro Monat.

Wichtig ist auch § 94 ABGB. Diese Norm regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe. Sie zeigt, dass Ehegatten einander grundsätzlich Beistand und finanzielle Unterstützung schulden. Mit der Scheidung endet dieses System aber nicht automatisch in derselben Form. Danach gelten die speziellen Regeln des Ehegesetzes – und die sind deutlich strenger.

Typische Lebensgeschichte: Viel geleistet, aber rechtlich trotzdem heikel

In der Beratung zeigt sich oft dasselbe Muster: Die Ehefrau hat viele Jahre die Kinder betreut, Teilzeit gearbeitet oder ihren Beruf ganz aufgegeben. Der Mann hat Karriere gemacht und ein deutlich höheres Einkommen aufgebaut. Nach außen wirkte die Rollenverteilung einvernehmlich. Als die Ehe scheitert, erwartet die wirtschaftlich schwächere Seite, dass diese gemeinsame Lebensplanung auch nach der Trennung berücksichtigt wird.

Genau hier beginnt das rechtliche Problem. Wer zwar wirtschaftlich bedürftig ist, aber vom Gericht als überwiegend schuldtragend angesehen wird, kann beim Scheidungsunterhalt in Österreich leer ausgehen. Der Vorwurf muss dabei nicht immer spektakulär sein. Beharrliche Kränkungen, nachhaltige Illoyalität, schwere Verletzungen der ehelichen Beistandspflicht oder eine bereits lange gelebte Abwendung vom Ehepartner können für die Verschuldensbeurteilung ausschlaggebend sein.

Umgekehrt schützt auch ein gutes Einkommen nicht automatisch vor Unterhaltspflichten. Hat ein Ehegatte die Zerrüttung der Ehe maßgeblich verursacht, kann er trotz Trennung weiterhin zahlen müssen. Gerade bei langjährigen Ehen mit traditioneller Aufgabenverteilung ist das wirtschaftliche Gefälle oft groß – und damit auch das Konfliktpotenzial.

Was Gerichte bei Unterhalt nach der Scheidung tatsächlich prüfen

Wer Unterhalt fordert oder abwehren will, sollte wissen, dass Gerichte mehrere Ebenen prüfen. Zuerst geht es um die Frage des Scheidungsverschuldens. Ohne diese Grundlage lässt sich der nacheheliche Unterhalt oft nicht seriös beurteilen. Danach folgt die wirtschaftliche Seite: Einkommen, Sorgepflichten, Wohnkosten, Vermögen und die bisherige Lebensführung spielen eine Rolle.

Auch die Erwerbsmöglichkeiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten sind wichtig. Kann jemand nach der Scheidung wieder voll arbeiten? Gab es wegen Kinderbetreuung oder langer Haushaltsführung reale Nachteile am Arbeitsmarkt? Ist eine sofortige Ausweitung der Erwerbstätigkeit überhaupt zumutbar? Diese Fragen sind oft entscheidender als bloße Gehaltszettel.

Hinzu kommt: Scheidungsunterhalt und Vermögensaufteilung sind zwei verschiedene Themen. Die Aufteilung nach §§ 81 ff EheG betrifft etwa die Ehewohnung, Ersparnisse und Gebrauchsvermögen. Der Unterhalt betrifft dagegen die laufende finanzielle Absicherung nach der Scheidung. Viele Betroffene vermischen diese Bereiche – rechtlich sollte man sie aber sauber trennen.

Wann das Thema bei der Suche nach einem Rechtsanwalt Wien für Sie besonders brisant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, wird die Frage des Scheidungsunterhalts besonders relevant, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Lange Ehe mit Kinderbetreuung: Sie haben viele Jahre zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt und können heute nicht ohne Weiteres an Ihr früheres Einkommen anknüpfen.
  • Großer Einkommensunterschied: Ein Ehegatte verdient deutlich mehr, während der andere wirtschaftlich kaum abgesichert ist.
  • Streit über das Verschulden: Es geht nicht nur um die Scheidung selbst, sondern darum, wer das Scheitern der Ehe verursacht hat.
  • Angst vor finanzieller Abhängigkeit: Sie wollen wissen, ob Ihnen nach der Scheidung überhaupt ein laufender Betrag zusteht oder ob Sie sofort für sich selbst sorgen müssen.

Diese Schritte sollten Sie vor einer Scheidung nicht aufschieben

Wer Unterhaltsfragen erst nach der Scheidung ernst nimmt, ist oft zu spät dran. Entscheidend sind meist Unterlagen, Kommunikationsverläufe und die frühzeitige rechtliche Einordnung des Sachverhalts.

  • Einkommensunterlagen sammeln: Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Informationen zu Boni, Mieteinnahmen oder selbstständigen Einkünften.
  • Betreuungs- und Haushaltsleistungen dokumentieren: Wer hat Kinder betreut, wer hat den Haushalt geführt, wer hat beruflich zurückgesteckt?
  • Verschuldensrelevante Vorfälle geordnet festhalten: Nicht emotional, sondern mit Datum, Ablauf und möglichen Beweismitteln.
  • Aufteilung und Unterhalt getrennt prüfen: Die Frage, wer in der Wohnung bleibt oder wer welche Ersparnisse erhält, ersetzt keine Unterhaltsprüfung.
  • Frühzeitig rechtliche Beratung einholen: Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien bei der Einschätzung, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.

FAQ: Was Menschen zum Scheidungsunterhalt in Österreich wirklich googeln

Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt, wenn ich nie gearbeitet habe?

Nein. Auch bei einer langen Ehe und fehlender eigener Erwerbstätigkeit gibt es keinen automatischen Anspruch. Entscheidend ist vor allem, wie die Ehe geschieden wird und welches Verschulden das Gericht feststellt. Zusätzlich wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine eigene Erwerbstätigkeit künftig möglich und zumutbar ist.

Wie viel Unterhalt bekommt die Ehefrau nach der Scheidung in Österreich?

Eine fixe Pauschale gibt es nicht. Die Höhe hängt vom Einkommen beider Ehegatten, vom Verschulden, von Sorgepflichten und vom bisherigen Lebensstandard ab. Bei alleiniger oder überwiegender Schuld des anderen Ehegatten kann sich der Anspruch am ehelichen Lebensverhältnis orientieren. Bei beiderseitigem Verschulden fällt der Unterhalt meist deutlich geringer aus.

Was ist, wenn ich an der Scheidung mitschuld bin?

Dann wird es rechtlich deutlich schwieriger. Bei beiderseitigem Verschulden kommt oft nur ein eingeschränkter Unterhalt nach Billigkeit in Betracht. Das bedeutet: Es wird stärker darauf geschaut, ob Sie sich selbst erhalten können und welche Umstände im Einzelfall vorliegen. Ein voller Unterhalt wie bei überwiegender Schuld des anderen ist dann meist nicht erreichbar.

Zählt Kinderbetreuung bei der Unterhaltsfrage nach der Scheidung?

Ja, und zwar auf mehreren Ebenen. Kinderbetreuung kann erklären, warum jemand über Jahre kein oder nur geringes Einkommen hatte und heute schlechtere Erwerbschancen besitzt. Das wirkt sich auf die Bedürftigkeit und die Zumutbarkeit einer Ausweitung der Arbeit aus. Zusätzlich können getrennt davon Ansprüche auf Kindesunterhalt bestehen.

Gerade beim Scheidungsunterhalt in Österreich entscheidet oft nicht ein einzelner Vorwurf, sondern das Zusammenspiel aus Eheverlauf, wirtschaftlicher Abhängigkeit und Verschuldensfrage. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei der rechtlichen Einordnung dieser oft existenziellen Fragen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.