Scheidung wegen Verschulden: Zählen spätere Verfehlungen?

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Scheidung wegen Verschulden: Zählt Fehlverhalten nach der Trennung noch?

Viele glauben, mit dem Auszug sei rechtlich schon alles entschieden. Genau das stimmt oft nicht. Wenn eine Ehe zwar schwer beschädigt ist, aber noch nicht objektiv endgültig zerrüttet war, können auch spätere Kränkungen, Affären, aggressive Nachrichten oder bewusste Demütigungen das eigene Verschulden bei der Scheidung noch erhöhen.

Gerade im österreichischen Scheidungsrecht ist deshalb nicht nur entscheidend, dass etwas passiert ist, sondern wann. Wer hat mit dem zerstörerischen Verhalten begonnen? War die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch zu retten? Und haben spätere Vorfälle das Scheitern nur begleitet – oder wirklich weiter verschärft?

Eine Ehe zerbricht selten an einem einzigen Tag

Ein Ehepaar lebte seit Jahren in Konflikten. Im Oktober 1989 kam es zur Trennung. Doch das eigentliche Problem begann früher: Die Ehefrau hatte den Mann wiederholt gekränkt. Der Mann reagierte nicht mit offener Aussprache, sondern zog sich zunehmend zurück. Er beschäftigte sich stark mit Esoterik und mit einer Art „Arbeit an sich selbst“, statt die Beziehung aktiv weiterzuführen.

Nach der Trennung blieb es nicht ruhig. Es kam zu weiteren Verfehlungen des Mannes. Beide Seiten warfen einander vor, die Ehe zerstört zu haben. Beide wollten gerichtlich erreichen, dass dem jeweils anderen das überwiegende Verschulden angelastet wird.

Genau an diesem Punkt wird das Thema für viele Betroffene greifbar: Nicht jedes spätere Fehlverhalten ist bedeutungslos. Aber auch nicht jedes spätere Fehlverhalten zählt automatisch.

Rechtsanwalt Wien erklärt: Der eigentliche Knackpunkt – Wann war die Ehe „objektiv zerrüttet“?

Das österreichische Scheidungsrecht knüpft beim Verschulden daran an, ob ein Verhalten zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Entscheidend ist dabei nicht nur das persönliche Gefühl eines Ehepartners. Maßgeblich ist, ob die Ehe objektiv betrachtet bereits unheilbar zerstört war.

Genau diese objektive Zerrüttung ist der Schlüssel. War die Ehe schon endgültig am Ende, dann können spätere Vorfälle rechtlich oft nichts mehr „kaputt machen“. War sie hingegen zwar schwer belastet, aber noch nicht völlig zerstört, dann können spätere Verfehlungen sehr wohl weiter ins Gewicht fallen.

Das ist für Verfahren wegen Verschuldens besonders wichtig. Denn viele Parteien argumentieren vor Gericht mit dem Satz: „Zu diesem Zeitpunkt war ohnehin schon alles vorbei.“ Ob das wirklich stimmt, ist keine bloß emotionale Bewertung, sondern eine rechtlich relevante Frage.

Was das Gesetz dazu sagt – verständlich erklärt

§ 49 EheG regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch schwere Eheverfehlung oder ehrloses bzw. unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerstört hat, dass eine dem Wesen der Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist.

§ 60 EheG betrifft den Schuldausspruch. Das Gericht hat auszusprechen, ob einen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft oder ob beide ein Verschulden trifft. Es geht also nicht nur um einzelne Vorfälle, sondern um eine Gesamtbewertung des ehelichen Verhaltens.

Für die Praxis bedeutet das: Das Gericht schaut auf die Kausalität. Ein Vorwurf zählt nur dann, wenn er zur Zerrüttung beigetragen hat. War die Ehe schon unrettbar zerstört, fehlt oft genau dieser Zusammenhang.

Wer angefangen hat, bleibt selten nebensächlich

Bei der Verschuldensabwägung spielt eine Rolle, wer das zerstörerische Verhalten zuerst gesetzt hat. Das heißt nicht, dass spätere Reaktionen automatisch entschuldigt wären. Aber die Reihenfolge ist wichtig.

Im entschiedenen Fall sahen die Gerichte die wiederholten Kränkungen der Ehefrau als Ausgangspunkt des Zerwürfnisses. Der Rückzug des Mannes, seine Abkapselung und seine Hinwendung zur Esoterik wurden nicht isoliert betrachtet, sondern als Reaktion auf das frühere Verhalten gewertet.

Das ist ein bemerkenswerter Punkt: Verhalten, das nach außen seltsam, beziehungsfeindlich oder verletzend wirkt, wird rechtlich nicht immer als „Anfang der Zerstörung“ gesehen. Manchmal ist es Folge eines bereits laufenden Konflikts. Für die Verschuldensfrage kann das den Ausschlag geben.

Warum auch die Zeit nach der Trennung gefährlich bleibt

Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass spätere Verfehlungen des Mannes berücksichtigt werden dürfen, wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht objektiv endgültig zerrüttet war. Genau darin liegt die praktische Sprengkraft dieser Entscheidung.

Viele Ehepartner glauben, ab dem Tag der räumlichen Trennung gelte rechtlich ein anderer Maßstab. Tatsächlich kann das Verhalten nach dem Auszug weiterhin relevant sein: eine neue Beziehung, gezielte Provokationen, Demütigungen vor den Kindern, Drohungen, manipulative Nachrichten oder systematische Respektlosigkeit.

Der OGH hielt außerdem fest, dass der Zeitpunkt der objektiven Zerrüttung rechtlich vom Berufungsgericht beurteilt werden kann. Das Berufungsgericht darf diesen Zeitpunkt aus den bereits festgestellten Tatsachen ableiten, ohne sämtliche Beweise neu aufzunehmen. Für Rechtsmittel bedeutet das: Wer in zweiter Instanz nur die eigene Geschichte nochmals erzählt, verfehlt oft den eigentlichen Angriffspunkt.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Vier Situationen, in denen das für Sie sofort relevant ist

  • Sie wurden vor der Trennung immer wieder gekränkt oder abgewertet. Dann ist die zeitliche Abfolge zentral. Frühere Herabsetzungen können stärker wiegen als spätere Rückzugsreaktionen.
  • Nach der Trennung ist die Lage eskaliert. Neue Partnerschaften, Beschimpfungen oder bewusste Bloßstellungen können verschuldensrelevant bleiben.
  • Die Gegenseite behauptet, Sie hätten die Ehe zerstört. Dann muss sauber herausgearbeitet werden, was Auslöser war und was bloß Folge eines bereits bestehenden Zerwürfnisses.
  • Ein Berufungsverfahren läuft bereits. Dort kommt es stark auf Rechtsfragen an. Neue Tatsachen lassen sich regelmäßig nicht einfach nachschieben.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

  • Chronologie erstellen: Schreiben Sie die wichtigsten Vorfälle mit Datum oder zumindest zeitlicher Einordnung auf.
  • Beweise sichern: Nachrichten, E-Mails, Fotos, Kalendernotizen und mögliche Zeugen können später entscheidend sein.
  • Nach der Trennung diszipliniert bleiben: Auch spätere Eskalationen können Ihnen rechtlich schaden.
  • Zwischen Gefühl und Rechtslage unterscheiden: Dass Sie die Ehe innerlich schon abgeschrieben hatten, bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich bereits objektiv zerrüttet war.
  • Frühzeitig anwaltlich prüfen lassen: Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Pichler Rechtsanwalt GmbH, dass gerade die erste strategische Einordnung oft über den späteren Schuldausspruch entscheidet.

FAQ: Das wird rund um Verschulden und Trennung besonders oft gefragt

Zählt eine Affäre nach der Trennung bei der Scheidung überhaupt noch?

Ja, das kann sie. Entscheidend ist, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits objektiv endgültig zerrüttet war. War sie noch nicht vollständig am Ende, kann eine neue Beziehung das Verschulden erhöhen. Es kommt also stark auf die zeitliche Einordnung und die Vorgeschichte an.

Was heißt „objektiv zerrüttet“ eigentlich genau?

Damit ist gemeint, dass die Ehe nach außen betrachtet unheilbar zerstört ist. Es genügt nicht, dass ein Ehepartner subjektiv sagt, innerlich sei schon alles vorbei gewesen. Das Gericht prüft, ob eine eheliche Gemeinschaft realistischerweise noch zu erwarten war. Diese Beurteilung ist rechtlich entscheidend.

Wenn mein Verhalten nur eine Reaktion war, bin ich dann automatisch nicht schuld?

Nein. Reaktionsverhalten ist nicht automatisch entschuldigt. Aber es kann für die Gewichtung des Verschuldens wichtig sein, ob Sie Auslöser des Konflikts waren oder auf vorangehende Kränkungen reagiert haben. Das Gericht betrachtet das Gesamtbild und die Reihenfolge der Eheverfehlungen.

Was ist wichtiger: Was passiert ist oder wann es passiert ist?

Beides. Schwere Vorfälle sind relevant, aber ohne die zeitliche Einordnung lässt sich ihre rechtliche Bedeutung oft nicht beurteilen. Gerade bei Vorfällen nach einer Trennung ist der Zeitpunkt zentral. Wer den Ablauf nicht belegen kann, hat es im Verfahren deutlich schwerer.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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