Testament und Scheidung: Was passiert bei Trennung nach Testamentserstellung?

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Scheidungsklage eingereicht – und das Testament ist plötzlich wertlos?

Wenige Tage können alles verändern: Eine Frau trennt sich, bringt die Scheidung ein, der Ehemann stirbt kurz darauf – und das versprochene Haus ist trotzdem nicht mehr ihres. Testament und Scheidung können sich erheblich auf das Erbe auswirken.

Genau diese Konstellation wirkt auf den ersten Blick ungerecht. Vor allem dann, wenn ein Testament bereits existiert, die Begünstigung klar formuliert scheint und die Beziehung erst später zerbricht. Im österreichischen Erbrecht gibt es aber eine Regel, die viele Betroffene nicht kennen: Testamentarische Zuwendungen an den Ehepartner können schon mit dem Start eines Scheidungsverfahrens wegfallen.

Eine Beziehung, ein Haus in Tirol und ein Tod kurz nach der Klage

Die Geschichte beginnt lange vor der Hochzeit. Ein Mann und eine Frau lernten einander 2010 kennen, seit 2016 waren sie ein Paar. 2017 errichtete der Mann ein Testament. Darin sollte die Frau sein Haus in Tirol sowie Guthaben auf zwei Schweizer Konten erhalten.

2020 heirateten die beiden. Sie lebten gemeinsam in dem Haus. Was zunächst nach Absicherung und Zukunft klang, kippte Anfang 2022 vollständig. Es kam zu massiven Konflikten, gegen den Mann wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen. Die Frau brachte die Scheidungsklage ein und erreichte eine einstweilige Verfügung.

Nur wenige Tage später starb der Mann.

Die Frau verlangte daraufhin die Übergabe des Hauses und des Geldes auf Basis des Testaments. Der Nachlass widersprach. Die zentrale Frage lautete: Bleibt das Vermächtnis aufrecht, obwohl bereits eine Scheidungsklage eingebracht war?

Warum eine Ehekrise erbrechtlich so viel sprengen kann

Viele Ehepaare glauben, ein einmal errichtetes Testament gelte so lange, bis es ausdrücklich widerrufen wird. Das stimmt nur teilweise. Gerade bei Zuwendungen an Ehegatten knüpft das Gesetz an das Scheitern der Ehe besondere Folgen.

§ 725 ABGB regelt vereinfacht gesagt: Wird die Ehe aufgelöst, verliert eine frühere letztwillige Begünstigung des Ehepartners grundsätzlich ihre Wirkung, sofern nicht aus der Verfügung klar hervorgeht, dass sie trotzdem gelten soll. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass ein Erblasser den früheren Partner nach dem Ende der Beziehung meist nicht mehr begünstigen will.

Besonders heikel ist der zweite Schritt: Nicht erst die rechtskräftige Scheidung ist entscheidend. Schon die Einleitung eines Scheidungsverfahrens kann den Wegfall auslösen. Genau darin liegt die praktische Brisanz für Trennungssituationen.

Der entscheidende Satz fehlt oft: „Das soll auch bei Trennung gelten“

Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Die Einbringung der Scheidungsklage hebt das Vermächtnis an die Ehefrau auf, wenn das Testament nicht ausdrücklich anordnet, dass die Zuwendung auch im Fall von Trennung, Scheidung oder anhängigem Scheidungsverfahren gelten soll.

Das war hier der Knackpunkt. Das Testament enthielt zwar eine eindeutige Begünstigung. Es enthielt aber keinen Zusatz wie: „Diese Zuwendung bleibt auch bei Trennung, Einbringen einer Scheidungsklage oder Scheidung aufrecht.“ Ohne einen solchen Klartext greift die gesetzliche Vermutung gegen den überlebenden Ehepartner.

Überraschend für viele: Es spielte keine entscheidende Rolle, dass das Testament schon vor der Eheschließung errichtet worden war. Ebenso wenig half der Frau, dass sie die Scheidung aus schwerwiegenden Gründen eingebracht hatte. Auch die Frage, wer das Scheitern der Beziehung verschuldet hat, ändert an dieser erbrechtlichen Folge grundsätzlich nichts.

Vor der Hochzeit geschrieben – trotzdem weg

Gerade dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt. Viele Menschen denken: „Das Testament stammt aus einer Zeit, in der wir noch gar nicht verheiratet waren, also kann die Regel über Ehegatten doch nicht greifen.“ Genau das ist ein Irrtum.

Wenn der Partner später Ehegatte wird und die letztwillige Verfügung ihn begünstigt, kann die spätere Einbringung einer Scheidungsklage die Zuwendung dennoch zu Fall bringen. Entscheidend ist nicht nur der Zeitpunkt der Testamentserrichtung, sondern die spätere eheliche Beziehung und ihr Scheitern.

Für Betroffene ist das hart. Emotional wirkt ein altes Testament oft wie ein fester Beweis für den Willen des Verstorbenen. Juristisch genügt das aber nicht, wenn die gesetzliche Wegfall-Regel einsetzt und keine gegenteilige Anordnung im Testament steht.

Wann diese Frage plötzlich existenziell wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist das Thema nicht bloß theoretisch. Besonders häufig wird es in diesen Konstellationen relevant:

  • Sie leben in Trennung und wissen, dass Sie in einem Testament Ihres Ehepartners bedacht sind.
  • Sie möchten trotz Beziehungskrise Ihren Ehepartner weiterhin absichern, etwa mit einem Haus, einem Konto oder einem Vermächtnis.
  • Ihr Ehepartner verstirbt während eines laufenden Scheidungsverfahrens.
  • Es gibt ein älteres Testament, das nie an die spätere Heirat oder an die Trennung angepasst wurde.

Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Auslandsvermögen oder größeren Sparguthaben kann ein fehlender Satz im Testament über sehr hohe Werte entscheiden.

Was jetzt konkret zu prüfen ist

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in der Beratung immer wieder: Nicht die großen Streitfragen sind das erste Problem, sondern die übersehenen Formulierungsfehler. Wer vorsorgen will, sollte auf klare und überprüfbare Schritte achten.

  • Prüfen Sie bestehende Testamente auf eine ausdrückliche Regelung für Trennung und Scheidung.
  • Wenn die Begünstigung auch bei Krise weiter gelten soll, muss das unmissverständlich im Testament stehen.
  • Vor Einbringung einer Scheidungsklage sollten auch erbrechtliche Folgen mitbedacht werden, nicht nur Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen wie „Du bekommst das Haus ohnehin“.
  • Wenn ein Todesfall während der Trennung eingetreten ist, sollten Testament, Scheidungsunterlagen und allfällige Verfügungen sofort rechtlich geprüft werden.

Ein typischer Fehler ist auch, nur an die Scheidung selbst zu denken. In Wahrheit greifen Familienrecht und Erbrecht oft ineinander. Wer nur den einen Bereich betrachtet, übersieht schnell den anderen. Im Falle einer Scheidung sollte daher immer auch ein erfahrener Scheidungsanwalt konsultiert werden, der aller rechtlichen Aspekte, einschließlich Testament und Scheidung, kennt.

FAQ: Was Betroffene jetzt oft googeln

Gilt ein Testament für meinen Ehepartner trotz Scheidung noch?

Nicht automatisch. Nach österreichischem Recht fallen testamentarische Zuwendungen an den Ehepartner grundsätzlich weg, wenn die Ehe aufgelöst wird oder bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Damit die Begünstigung trotzdem bestehen bleibt, braucht es eine klare gegenteilige Formulierung im Testament.

Reicht wirklich schon die Scheidungsklage, damit ich nichts mehr bekomme?

Ja, genau das ist der heikle Punkt. Schon das Einbringen der Scheidungsklage kann den Wegfall der Zuwendung auslösen. Es muss also nicht erst ein Scheidungsurteil vorliegen. Wer in einem Testament bedacht ist, sollte diese Folge vor einem Verfahrensschritt kennen.

Was ist, wenn mein Ehepartner schuld an der Trennung war?

Für die erbrechtliche Wegfall-Regel hilft das meist nicht weiter. Auch wenn die Scheidungsklage berechtigt war oder der Verstorbene das Scheitern der Ehe verursacht hat, bleibt die testamentarische Begünstigung ohne ausdrückliche Sonderregelung im Testament in der Regel nicht aufrecht. Das empfinden viele als überraschend, entspricht aber der gesetzlichen Wertung.

Wie muss ein Testament formuliert sein, damit es auch bei Trennung gilt?

Die Formulierung muss eindeutig sein. Sinnvoll ist etwa ein Zusatz, dass die Zuwendung auch bei Trennung, Einbringung einer Scheidungsklage oder rechtskräftiger Scheidung gelten soll. Je klarer der Wille dokumentiert ist, desto geringer ist das spätere Streitpotenzial im Verlassenschaftsverfahren.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Scheidung, Vermögensfragen und den oft übersehenen Schnittstellen zum Erbrecht. Gerade wenn Beziehungskrise, Testament und Todesfall zusammenkommen, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern ein präziser Blick auf Formulierungen, Fristen und die richtige rechtliche Einordnung.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.