Scheidung trotz Affäre: Überwiegendes Verschulden und die Rolle beidseitiger Fehlverhalten

Scheidung trotz Affäre: Überwiegendes Verschulden und beidseitiges Fehlverhalten
Vier Jahre Affäre würden viele spontan als „klaren Fall“ der Scheidung trotz Affäre sehen. Vor Gericht kann das jedoch anders enden – nämlich dann, wenn auch der andere Ehepartner die Ehe über Jahre hinweg massiv ausgehöhlt hat.
Genau das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich. Die Ehefrau führte über längere Zeit eine Beziehung zu einem anderen Mann. Der Ehemann wiederum lebte immer stärker in seiner eigenen Welt aus Verfahren, Konten, finanzieller Unübersicht und dauernder Belastung. Für die Partnerschaft blieb kaum noch Raum. Am Ende stand nicht das Bild eines eindeutig Schuldigen, sondern das einer Ehe, die von beiden Seiten schwer beschädigt worden war.
Der zerbrechliche Prozess einer Ehe und die Rolle des Rechtsanwalts in Wien
Die Geschichte beginnt nicht mit der Affäre, sondern mit dem Alltag. Der Mann verwaltete die Finanzen allein, eröffnete zahlreiche Konten, die immer wieder im Minus waren, und gab seiner Frau keinen klaren Überblick. Geld war in der Beziehung kein gemeinsames Thema mehr, sondern ein undurchsichtiges System, das fast nur er kannte.
Dazu kam seine starke Fixierung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Er führte unzählige Verfahren und war gedanklich fast nur mehr damit beschäftigt. Familie, Partnerschaft, emotionale Nähe – all das rückte in den Hintergrund. Die Ehefrau erlebte damit nicht bloß finanzielle Unsicherheit, sondern auch einen Partner, der geistig und seelisch kaum noch erreichbar war.
2007 hatte die Frau eine kurze Affäre. Diese wurde ihr vom Mann verziehen. Jahre später begann jedoch eine weitere Beziehung, die ab 2012 mit Unterbrechungen bis Anfang 2016 andauerte. Obwohl sie anderes behauptete, war diese Verbindung im Kontext der Scheidung trotz Affäre nicht bloß eine Episode. Dazu kamen wiederholte Beschimpfungen des Mannes; 2016 und 2017 wurde die Frau auch einmal handgreiflich.
Zwischenzeitlich versuchten beide, die Situation über Mediation zu entschärfen. Das Scheidungsverfahren ruhte vorübergehend, wurde später aber fortgesetzt. Der Mann wollte die Scheidung aufgrund des alleinigen Verschuldens der Frau erreichen. Die Frau hielt dagegen: Nicht nur ihre Affäre, sondern auch sein Verhalten habe die Ehe zerstört.
Warum bei der Scheidung trotz Affäre der ‚Mehr Schuld‘ Faktor nicht automatisch zutrifft
Im österreichischen Scheidungsrecht geht es bei der Verschuldensscheidung nicht darum, bloß eine schwere Verfehlung herauszugreifen und alles andere auszublenden. Das Gericht muss prüfen, welche Eheverfehlungen vorliegen und wie stark sie zur Zerrüttung beigetragen haben.
Maßgeblich ist dabei das Ehegesetz. § 49 EheG ermöglicht die Scheidung, wenn ein Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist. Vereinfacht gesagt: Es reicht nicht jede Kränkung, aber schwerwiegendes Verhalten mit echter Zerstörungskraft schon.
Wenn beide Seiten Fehler gemacht haben, wird nach § 60 EheG abgewogen, wen das überwiegende Verschulden trifft oder ob das Verschulden gleichteilig ist. „Überwiegend“ bedeutet dabei nicht bloß: einer war etwas schlimmer. Das Verhalten des einen muss deutlich schwerer wiegen und den Beitrag des anderen fast in den Hintergrund drängen.
Genau an dieser Hürde scheiterte der Mann. Die jahrelange Affäre der Frau war gravierend. Das genügte hier aber nicht, um sein eigenes Verhalten rechtlich klein erscheinen zu lassen. Wer sich aus der Ehe praktisch zurückzieht, nur noch um Prozesse kreist und die finanziellen Lebensgrundlagen intransparent organisiert, begeht ebenfalls schwere Eheverfehlungen.
Scheidung trotz Affäre: Was Mediation und Ruhen bewirken
Viele Ehepartner glauben, dass ein Versuch zur Versöhnung oder eine Mediation frühere Vorwürfe rechtlich entwertet. So einfach ist es nicht. Wer wegen Verschuldens scheiden will, muss nach § 57 EheG grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis der Eheverfehlung klagen. Diese Frist ist im Scheidungsverfahren enorm wichtig.
Wird die Klage rechtzeitig eingebracht, ist der Vorwurf prozessual gesichert. Ein späteres Ruhen des Verfahrens oder eine Mediation lässt die Frist nicht einfach neu laufen und macht den geltend gemachten Scheidungsgrund auch nicht automatisch zunichte. Der Gedanke dahinter ist vernünftig: Versöhnungsversuche sollen nicht dadurch bestraft werden, dass man rechtlich alles verliert.
Für Betroffene ist das besonders relevant, wenn sie nach Bekanntwerden einer Affäre oder einer anderen schweren Verfehlung zunächst noch reden, vermitteln oder einen letzten Versuch starten möchten. Solche Schritte können menschlich sinnvoll sein. Rechtlich sollte die Frist aber nie aus dem Blick geraten.
Scheidung trotz Affäre: Wann ist eine Verfehlung wirklich verziehen?
Nicht jede fortgesetzte Ehe bedeutet automatisch Verzeihung. Eine Verfehlung gilt nur dann als verziehen, wenn klar erkennbar ist: Der andere Ehegatte nimmt sie nicht mehr übel und will die Ehe vorbehaltlos fortsetzen. Dieses „wirkliche Verzeihen“ ist rechtlich mehr als bloßes Weitermachen aus Hoffnung, Unsicherheit oder wegen der Kinder.
Wer sich auf Verzeihung beruft, muss sie auch beweisen. Das ist in der Praxis oft schwierig. Gerade bei Affären ist entscheidend, ob die Beziehung tatsächlich beendet war oder nur scheinbar. Eine frühere kurze Affäre aus 2007 galt hier als verziehen. Für die zweite, über Jahre fortgesetzte Beziehung ließ sich eine solche Verzeihung aber nicht feststellen.
Das zeigt ein heikler Punkt: Wer nach einer aufgedeckten Affäre erklärt, alles sei vorbei, setzt die Beziehung aber heimlich fort, verliert massiv an Glaubwürdigkeit. Vor Gericht wirkt das nicht wie ein einmaliger Fehltritt, sondern wie fortgesetzte Illoyalität.
So entschied der OGH: gleichteiliges Verschulden statt Sieg einer Seite
Der Oberste Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass die Ehe aus gleichteiligem Verschulden zu scheiden ist. Die Affäre der Frau, ihre Beschimpfungen und die spätere Tätlichkeit waren schwerwiegend. Genauso schwer wog aber das Verhalten des Mannes, der sich durch seine Prozessfixierung und seine intransparente Geldverwaltung der ehelichen Gemeinschaft auf Dauer entzog.
Der entscheidende Gedanke: Das Verhalten der Frau war nicht so dominierend, dass die Verfehlungen des Mannes daneben fast bedeutungslos erschienen wären. Beide trugen in etwa gleich stark zur Zerrüttung bei. Damit fehlte die Grundlage für eine Scheidung aus überwiegendem Verschulden der Frau.
Gerade deshalb ist die zur Scheidung trotz Affäre Entscheidung für die Praxis interessant. Sie zeigt, dass Gerichte nicht nach einem simplen Muster urteilen: Affäre gleich Hauptschuld. Stattdessen wird das gesamte Ehegeschehen betrachtet – auch emotionale Abwesenheit, Desinteresse, Kontrolle über Geld und dauerhafte Überlagerung der Beziehung durch andere Lebensbereiche.
Was das für Unterhalt und Strategie bei der Scheidung trotz Affäre bedeutet
Die Frage des Verschuldens ist nicht bloß moralisch aufgeladen, sondern wirtschaftlich relevant. Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung kann es einen großen Unterschied machen, ob ein Ehepartner allein oder überwiegend schuld ist oder ob beide gleichteilig schuld sind.
Bei gleichteiligem Verschulden gibt es keinen automatischen vollen Unterhaltsanspruch gegen den anderen. Unterhalt kommt dann nur unter engeren Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen in Betracht, etwa wenn jemand sich nicht selbst erhalten kann. Wer eine Verschuldensscheidung führt, kämpft daher oft indirekt auch um die spätere finanzielle Position.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen heikel:
- Sie werfen Ihrem Ehepartner eine Affäre vor, wissen aber, dass Ihnen selbst Rückzug, massive Kränkungen oder finanzielle Intransparenz vorgehalten werden könnten.
- Sie haben nach Bekanntwerden eines Vorfalls noch Mediation versucht und sind unsicher, ob alte Vorwürfe dadurch „weg“ sind.
- Sie möchten sich auf Verzeihung berufen, obwohl die Ehe nach dem Vorfall nur unter Vorbehalten weiterlief.
- Unterhalt ist ein zentrales Thema und die Frage des Verschuldens könnte Ihre wirtschaftliche Zukunft beeinflussen.
Was Sie jetzt konkret sichern sollten
- Zeitlinie erstellen: Notieren Sie, wann Sie von welcher Verfehlung erfahren haben. Für die Sechs-Monats-Frist ist der Zeitpunkt der Kenntnis entscheidend.
- Kommunikation sammeln: Nachrichten, E-Mails, Kalender, Kontoauszüge oder Unterlagen zur Mediation können später wichtig werden.
- Keine Legenden aufbauen: Widersprüchliche Erklärungen zu einer Affäre oder zu Geldflüssen schaden meist mehr als ein offener Umgang mit den Tatsachen.
- Eskalationen vermeiden: Beleidigungen und körperliche Übergriffe verschlechtern die Position oft zusätzlich, auch wenn die Ehe schon schwer angeschlagen ist.
- Früh rechtlich prüfen lassen: Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht Dr. Pichler in solchen Fällen oft früh, ob eher auf alleiniges, überwiegendes oder gleichteiliges Verschulden hinauszulaufen droht.
FAQ: Was Betroffene dazu oft googlen
„Mein Ehepartner hatte jahrelang eine Affäre – ist er automatisch allein schuld?“
Nein. Eine langandauernde Affäre ist zwar eine schwere Eheverfehlung, sie führt aber nicht automatisch zum alleinigen oder überwiegenden Verschulden. Das Gericht schaut auch darauf, ob die andere Seite die Ehe ebenfalls schwer belastet hat, etwa durch massiven Rückzug, Gewalt, Demütigungen oder finanzielle Intransparenz. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Ehe.
„Wenn wir nach dem Seitensprung noch zur Mediation gehen, gilt das als Verzeihung?“
Nicht automatisch. Mediation bedeutet zunächst nur, dass beide versuchen, eine Lösung zu finden oder die Ehe vielleicht doch zu retten. Verzeihung liegt erst vor, wenn klar ist, dass die Verfehlung wirklich nicht mehr vorgeworfen wird und die Ehe vorbehaltlos fortgesetzt werden soll. Das muss im Streitfall auch bewiesen werden.
„Verliere ich meine Ansprüche, wenn das Scheidungsverfahren geruht hat?“
Ein bloßes Ruhen des Verfahrens nimmt einen bereits rechtzeitig geltend gemachten Scheidungsgrund nicht automatisch weg. Wichtig ist, dass die Klage innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht wurde. Das Ruhen oder ein Versöhnungsversuch lässt die Sache nicht einfach verfallen. Genau hinschauen muss man vor allem auf die zeitlichen Abläufe.
„Warum ist die Frage des Verschuldens für den Unterhalt bei der Scheidung trotz Affäre so wichtig?“
Weil das Verschulden die unterhaltsrechtliche Ausgangslage nach der Scheidung beeinflussen kann. Bei überwiegendem Verschulden eines Ehepartners kann die andere Seite bessere Ansprüche haben. Bei gleichteiligem Verschulden gibt es keinen automatischen vollen Unterhalt; dann kommen eher Billigkeitslösungen in Betracht. Wer wirtschaftlich auf Unterhalt angewiesen ist, sollte diese Weichen früh bedenken.
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