Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch

Scheidungsanwalt in Wien -  Pichler Rechtsanwalt GmbH - beitragsbild-260 Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch

Ein letzter Versöhnungsversuch nimmt Ihnen nicht das Recht auf Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch

Sie geht mit den Kindern, kommt wegen eines Versprechens noch einmal zurück – und wird kurz darauf wieder geschlagen. Viele Betroffene glauben in so einem Moment, sie hätten juristisch einen Fehler gemacht: zu lange gewartet, noch einmal verziehen, noch einmal gehofft. Genau hier setzt eine wichtige Entscheidung des OGH an. Eine Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch bleibt dennoch möglich.

Für das Scheidungsrecht ist nämlich nicht entscheidend, ob eine Ehe schon länger belastet war. Entscheidend kann auch sein, welcher Vorfall die Grenze endgültig überschritten hat. Gerade bei Gewalt, Alkoholmissbrauch und wiederholten Demütigungen zerbricht eine Ehe oft nicht an einem einzigen Tag, sondern Schritt für Schritt. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH immer wieder, dass Betroffene ihre eigene rechtliche Position unterschätzen, weil sie nach einem Übergriff noch einen letzten Rettungsversuch unternommen haben.

Als aus Hoffnung endgültige Unzumutbarkeit wurde

In der betroffenen Familie lebten die Ehefrau, der Mann und drei Kinder über längere Zeit in einer angespannten, zunehmend belastenden Situation. Der Mann trank immer mehr Alkohol. In betrunkenem Zustand wurde er aggressiv und gewalttätig – nicht nur gegenüber seiner Frau, sondern auch gegenüber anderen Familienmitgliedern.

Nach einem besonders schweren Vorfall zog die Ehefrau mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung aus. Damit war die Beziehung aber noch nicht völlig beendet. Der Mann versprach Besserung. Die Frau ließ sich auf einen letzten Versuch ein und kehrte zurück. Genau dieser Punkt ist menschlich wie rechtlich bedeutsam: Wer nach Jahren der Ehe, mit gemeinsamen Kindern und trotz Angst noch einmal an eine Veränderung glauben will, gibt damit nicht automatisch alle späteren Ansprüche preis.

Kurze Zeit später kam es erneut zu Gewalt. Der Mann schlug die Frau wieder und verletzte sie abermals. Danach zog sie endgültig aus und brachte die Scheidung ein.

„Die Ehe war doch schon vorher kaputt“ – warum dieses Argument nicht immer trägt

Der Mann verteidigte sich damit, die Ehe sei schon vor den beiden Gewalttaten zerrüttet gewesen. Wenn die Beziehung ohnehin bereits gescheitert sei, könnten diese späteren Vorfälle kein rechtlich relevanter Scheidungsgrund mehr sein – so seine Linie.

Das klingt auf den ersten Blick plausibel, greift aber zu kurz. Eine Ehe ist rechtlich nicht erst dann gescheitert, wenn es über Monate Streit gibt oder die Beziehung schwer angeschlagen ist. Ebenso wenig verliert späteres Fehlverhalten automatisch seine Bedeutung, nur weil es schon zuvor massive Probleme gab.

Gerade bei Gewaltbeziehungen ist das entscheidend. Viele Betroffene trennen sich nicht beim ersten Vorfall endgültig. Sie hoffen auf Einsicht, auf Therapie, auf Schutz der Kinder, auf eine Stabilisierung des Familienlebens. Wenn dann ein weiterer Angriff folgt, kann genau dieser letzte Vorfall den endgültigen Bruch markieren.

Was das Ehegesetz dazu sagt – einfach erklärt

Maßgeblich ist im österreichischen Scheidungsrecht vor allem § 49 EheG. Diese Bestimmung regelt die Scheidung aus Verschulden, wenn ein Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

Einfach gesagt: Es braucht nicht bloß Unzufriedenheit oder häufigen Streit. Es braucht ein Verhalten, das die eheliche Beziehung schwer verletzt. Körperliche Gewalt zählt dabei regelmäßig zu den gravierendsten Eheverfehlungen.

Ebenfalls wichtig ist das österreichische Verschuldensprinzip. Das bedeutet: Das Gericht prüft nicht nur, ob die Ehe gescheitert ist, sondern auch, wer durch welches Verhalten dafür verantwortlich ist. Diese Frage ist nicht bloß symbolisch. Sie kann sich auf den Unterhalt nach der Scheidung auswirken.

Wenn Kinder Gewalt miterleben oder selbst betroffen sind, kommen außerdem Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts ins Spiel. Hier steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt. Gewalt in der Familie wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern als zentraler Faktor für künftige Entscheidungen.

Warum der OGH die spätere Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch trotzdem anerkannte

Der OGH stellte klar: Eine Ehe scheitert oft in Etappen. Frühere Krisen schließen nicht aus, dass spätere schwere Vorfälle die Zerrüttung weiter vertiefen oder endgültig auslösen. Genau das war hier der springende Punkt.

Die Ehefrau hatte nach dem ersten Übergriff noch einmal erkennbar an der Ehe festhalten wollen. Sie war zwar ausgezogen, kehrte aber wegen der Zusagen des Mannes zurück. Das zeigte, dass für sie eine Fortsetzung der Ehe damals noch nicht völlig ausgeschlossen war. Erst der erneute Angriff machte das Zusammenleben endgültig unzumutbar.

Damit konnten die späteren Gewalttaten rechtlich sehr wohl als entscheidende schwere Eheverfehlungen gewertet werden. Dass die Beziehung schon vorher stark belastet war, half dem Mann nicht. Gerade für die Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch ist dieser Punkt wesentlich.

Besonders bemerkenswert ist noch ein weiterer Punkt: Selbst eine spätere Behandlung oder Einsicht des Täters macht die früheren Gewalttaten nicht ungeschehen. Wenn das Vertrauen zerstört ist, lässt sich dieser Bruch nicht durch nachträgliche Besserung einfach neutralisieren.

Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch: Was Betroffene mit Rechtsanwalt Wien wissen sollten

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist eines besonders wichtig: Ein Versöhnungsversuch nimmt Ihnen nicht automatisch das Recht, später die Scheidung aus Verschulden zu verlangen. Wer nach einer Entgleisung noch einmal zurückkehrt, handelt nicht „gegen die eigene Sache“. Eine Scheidung aus Verschulden nach Versöhnungsversuch kann weiterhin durchsetzbar sein.

Das ist besonders relevant in vier typischen Situationen:

  • Sie sind nach Gewalt ausgezogen und später kurz zurückgekehrt: Diese Rückkehr bedeutet nicht automatisch, dass alles verziehen oder rechtlich bedeutungslos geworden ist.
  • Der andere Teil behauptet, die Ehe sei ohnehin schon lange tot gewesen: Auch dann kann ein späterer Übergriff der ausschlaggebende Scheidungsgrund sein.
  • Kinder haben Gewalt miterlebt: Das ist nicht nur für die Scheidung wichtig, sondern auch für Obsorge und Kontaktrecht.
  • Alkohol wird als „Erklärung“ vorgeschoben: Alkohol relativiert Gewalt nicht. Im Gegenteil: wiederholte alkoholbedingte Aggression kann das Verschulden zusätzlich unterstreichen.

Was Sie jetzt konkret sichern sollten

  • Gewalt dokumentieren: Fotos von Verletzungen, ärztliche Befunde, Krankenhausunterlagen, Polizeiprotokolle, Chatverläufe und Zeugenaussagen können später entscheidend sein.
  • Kinder nicht „heraushalten“ wollen, wenn sie betroffen waren: Was Kinder gesehen oder erlebt haben, ist rechtlich relevant und sollte offen angesprochen werden.
  • Schutzmaßnahmen rasch prüfen: Wegweisung, Betretungsverbot, einstweilige Verfügung und die Frage, wer vorübergehend in der Wohnung bleiben darf, dulden oft keinen Aufschub.
  • Unterhalt und Obsorge früh mitdenken: Bei einer Trennung unter Gewaltbedingungen hängen mehrere Themen zusammen und sollten nicht isoliert behandelt werden.
  • Versöhnungsversuche nicht bagatellisieren: Gerade der Umstand, dass Sie noch eine Chance gegeben haben, kann rechtlich zeigen, dass die Ehe nicht schon vorher endgültig beendet war.

FAQ: Was Betroffene häufig googeln

Zählt Gewalt noch als Scheidungsgrund, wenn ich nachher noch einmal zurückgegangen bin?

Ja, das kann weiterhin ein relevanter Scheidungsgrund sein. Eine Rückkehr nach einem Vorfall bedeutet nicht automatisch, dass alles verziehen ist. Entscheidend ist, ob Sie noch auf eine echte Besserung vertraut haben und ob ein späterer neuer Übergriff die Ehe endgültig unzumutbar gemacht hat.

Kann mein Mann sagen, die Ehe war sowieso schon kaputt, also spielt die spätere Gewalt keine Rolle mehr?

Er kann das behaupten, aber das überzeugt rechtlich nicht automatisch. Eine Ehe kann schon schwer belastet sein und trotzdem erst durch einen späteren Vorfall endgültig scheitern. Genau diese schrittweise Zerrüttung hat der OGH ausdrücklich anerkannt.

Macht eine Therapie nach der Gewalt für die Scheidung aus Verschulden alles wieder gut?

Nein. Eine spätere Therapie kann persönlich positiv sein, ändert aber nichts daran, dass schwere Gewalt bereits stattgefunden hat. Wenn dadurch das Vertrauen zerstört wurde, bleibt dieser Bruch für die Verschuldensfrage relevant.

Was ist, wenn die Kinder die Übergriffe mitbekommen haben?

Dann geht es nicht nur um die Scheidung, sondern auch um Obsorge und Kontaktrecht. Gewalt, die Kinder miterleben, ist für Gerichte ein sehr ernster Umstand. Sie sollten solche Vorfälle daher genau festhalten und früh rechtlich prüfen lassen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in hochbelasteten Trennungs- und Scheidungssituationen, gerade wenn Gewalt, Kinder, Unterhalt und die Frage des Verschuldens gleichzeitig im Raum stehen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.