Fehlerhafte RIS-Links: Wie vorgehen bei nicht-abrufbaren OGH-Entscheidungen zur Scheidung?

fehlerhafte RIS-Links: Was tun, wenn der OGH-Text zur Scheidungssache nicht abrufbar ist?
Sie wollen wissen, was der Oberste Gerichtshof zu Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung entschieden hat – und statt eines Urteils erscheint nur eine Fehlermeldung. Das ist in der Praxis häufiger, als Betroffene denken. Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist der Inhalt einer Entscheidung aber oft entscheidend: für die Frage, ob Unterhalt weiterzahlt, wie die Obsorge geregelt wird oder ob eine Revision überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Fehlt der abrufbare Volltext, beginnt schnell das Rätselraten. Hat der OGH tatsächlich entschieden? Ist der Link falsch? Gibt es nur einen Rechtssatz, aber keine veröffentlichte Begründung? Oder wurde bloß die RIS-Seite nicht korrekt aufgerufen? Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH regelmäßig, dass nicht die Rechtslage das größte Problem ist, sondern der fehlende Zugang zu verlässlichen Informationen.
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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