Pichler Rechtsanwalt GmbH

Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich – FAQ

Startseite  •  Aktuelles  •  02.10.2026
Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich – FAQ

Einordnung der OGH-Entscheidung vom 25.10.2000

Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich: Die angeführte Entscheidung wird hier sachlich eingeordnet, ohne Aussagen zu ergänzen, die sich nicht aus der Entscheidung ableiten lassen. Die angeführte Entscheidung des OGH vom 25.10.2000, 2 Ob 283/00g, ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne erkennbare Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten. Ein Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht lässt sich daraus daher nicht seriös ableiten, ohne rechtliche Aussagen zu erfinden.

Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich – Rechtsanwalt Wien

Die Entscheidung ist daher nicht als Grundlage für konkrete Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung geeignet. Die Bezeichnung Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich beschreibt in diesem Zusammenhang ausschließlich die sachliche Einordnung und stellt keine Aussage über einen familienrechtlichen Inhalt der Entscheidung dar.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Keine weitergehenden familienrechtlichen Aussagen

Aus der Entscheidung sollten keine allgemeinen Empfehlungen für Mandantinnen und Mandanten im Scheidungsrecht abgeleitet werden. Eine Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich kann nur dann für einen konkreten Fall herangezogen werden, wenn ihr tatsächlicher rechtlicher Inhalt und die Verfahrenssituation geprüft wurden.

Für eine individuelle rechtliche Einschätzung ist eine Prüfung der maßgeblichen Unterlagen erforderlich. Die vorliegende Einordnung der Prozessuale OGH-Entscheidung Scheidungsrecht Österreich ersetzt keine Rechtsberatung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden