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prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m erklärt

Startseite  •  Aktuelles  •  02.10.2026
prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m erklärt

Die prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m betrifft keinen konkreten Anspruch im Scheidungs- oder Familienrecht. Für die rechtliche Beratung sind daher insbesondere Entscheidungen zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung relevant.

INPUT TEXT:

Die angegebene Entscheidung – OGH vom 03.05.2000, 4 Ob 125/00m – ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten im Scheidungs- oder Familienrecht. Sie eignet sich daher nicht als Grundlage für einen publikationsfertigen Fachartikel.

Für einen inhaltlich belastbaren Blogbeitrag wäre eine Entscheidung oder ein Rechtsthema mit konkretem Bezug zu etwa Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder Verschulden bei der Scheidung erforderlich.

Was bedeutet die prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m?

Die prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m ist nach der vorliegenden Analyse vor allem verfahrensrechtlich einzuordnen. Sie liefert keine tragfähige Grundlage für eine verständliche Information zu typischen familienrechtlichen Fragen von Ehegatten oder Eltern.

Welche Themen sind für Mandantinnen und Mandanten wichtiger?

In der familienrechtlichen Praxis stehen häufig der Ehegattenunterhalt, die Obsorge, das Kontaktrecht, die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und das Verschulden bei der Scheidung im Mittelpunkt. Die prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m behandelt hingegen keinen dieser Themenbereiche mit einem unmittelbar verwertbaren Ergebnis.

Rechtsanwalt Wien: Einordnung der Entscheidung

Wer die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung beurteilen möchte, sollte deshalb auf eine Entscheidung mit konkretem Bezug zum eigenen Problem zurückgreifen. Die prozessuale OGH Entscheidung 4 Ob 125/00m kann zwar rechtshistorisch oder verfahrensrechtlich von Interesse sein, ersetzt aber keine individuelle Prüfung durch einen Rechtsanwalt Wien.

ORIGINAL LINK:

https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20000503_OGH0002_0040OB00125_00M0000_000/JJT_20000503_OGH0002_0040OB00125_00M0000_000.html

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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