Pflichtteil trotz Eigentumswohnung: Warum nur ein Viertel zählt

Pflichtteil trotz Eigentumswohnung: Warum für Kinder oft nicht die „halbe Wohnung“ zählt
Die Wohnung ist 440.000 Euro wert, der Vater stirbt, und trotzdem soll für den Pflichtteil nicht einmal die Hälfte seiner Wohnungsbeteiligung zählen? Genau an diesem Punkt beginnen in vielen Familien heftige Auseinandersetzungen – vor allem dann, wenn eine Ehefrau in der gemeinsamen Eigentumswohnung weiterlebt und Kinder aus erster oder zweiter Beziehung ihren Pflichtteil verlangen.
Gerade in Patchwork-Familien wirkt das Ergebnis auf den ersten Blick unfair: Pflichtteil trotz Eigentumswohnung, da gibt es eine wertvolle Eigentumswohnung, aber bei der Berechnung des Pflichtteils scheint ein erheblicher Teil dieses Vermögens plötzlich nicht mehr auf. Der Grund liegt in einer rechtstechnisch sehr speziellen Konstruktion des österreichischen Wohnungseigentumsrechts – und genau diese hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Konstellation streng angewendet.
Der Streit um die Familienwohnung und die Rolle des Rechtsanwalts in Wien
Ein Mann verstarb und hinterließ seine Ehefrau sowie eine Tochter…
FAQ: Was Angehörige dazu häufig googeln
Muss die halbe Eigentumswohnung immer in den Pflichtteil eingerechnet werden?
Nein…
Was bedeutet „dringendes Wohnbedürfnis“ bei der Eigentumswohnung?
Damit ist gemeint…
Kann ein Kind verlangen, dass trotzdem mit dem vollen Wohnungswert gerechnet wird?
Nach der hier maßgeblichen Linie des OGH grundsätzlich nicht.
Was sollte man zu Lebzeiten tun, wenn es eine Eigentumswohnung und Kinder aus verschiedenen Beziehungen gibt?
Eine saubere Nachlassplanung ist hier besonders wichtig…
Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.
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