Pflichtteil trotz Eigentumswohnung: Warum nur ein Viertel zählt

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Pflichtteil trotz Eigentumswohnung: Warum für Kinder oft nicht die „halbe Wohnung“ zählt

Die Wohnung ist 440.000 Euro wert, der Vater stirbt, und trotzdem soll für den Pflichtteil nicht einmal die Hälfte seiner Wohnungsbeteiligung zählen? Genau an diesem Punkt beginnen in vielen Familien heftige Auseinandersetzungen – vor allem dann, wenn eine Ehefrau in der gemeinsamen Eigentumswohnung weiterlebt und Kinder aus erster oder zweiter Beziehung ihren Pflichtteil verlangen.

Gerade in Patchwork-Familien wirkt das Ergebnis auf den ersten Blick unfair: Pflichtteil trotz Eigentumswohnung, da gibt es eine wertvolle Eigentumswohnung, aber bei der Berechnung des Pflichtteils scheint ein erheblicher Teil dieses Vermögens plötzlich nicht mehr auf. Der Grund liegt in einer rechtstechnisch sehr speziellen Konstruktion des österreichischen Wohnungseigentumsrechts – und genau diese hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Konstellation streng angewendet.

Der Streit um die Familienwohnung und die Rolle des Rechtsanwalts in Wien

Ein Mann verstarb und hinterließ seine Ehefrau sowie eine Tochter…

FAQ: Was Angehörige dazu häufig googeln

Muss die halbe Eigentumswohnung immer in den Pflichtteil eingerechnet werden?

Nein…

Was bedeutet „dringendes Wohnbedürfnis“ bei der Eigentumswohnung?

Damit ist gemeint…

Kann ein Kind verlangen, dass trotzdem mit dem vollen Wohnungswert gerechnet wird?

Nach der hier maßgeblichen Linie des OGH grundsätzlich nicht.

Was sollte man zu Lebzeiten tun, wenn es eine Eigentumswohnung und Kinder aus verschiedenen Beziehungen gibt?

Eine saubere Nachlassplanung ist hier besonders wichtig…

Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.