Pflichtteil trotz 5-Jahres-Stundung einklagen? So geht es!

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Pflichtteil trotz 5-Jahres-Stundung einklagen? Der OGH öffnet die Gerichtstür sofort

Pflichtteil trotz 5-Jahres-Stundung einklagen, obwohl das Geld jetzt gebraucht wird? Genau das steht in manchen Testamenten – und bringt Familien oft gerade dann unter Druck, wenn nach einem Todesfall ohnehin schon Streit, Unsicherheit und finanzielle Lücken da sind.

Besonders belastend wird es, wenn Nachlassfragen mit Trennung oder Scheidung zusammenfallen. Wer etwa nach einer langen Ehe plötzlich allein wirtschaften muss, rechnet nicht selten mit dem Pflichtteil aus dem Nachlass eines Elternteils. Umso härter wirkt ein Satz im Testament, wonach dieser Anspruch erst Jahre später ausbezahlt werden soll. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Linie gezogen: Die Zahlung kann aufgeschoben sein – der Prozess aber nicht.

Eine Tochter wollte nicht fünf Jahre stillhalten

Ein Vater setzte in seinem Testament den Sohn als Alleinerben ein. Die beiden Töchter sollten nur den Pflichtteil erhalten. Bei einer Tochter rechnete er frühere Liegenschaftsübertragungen an, bei der anderen halbierte er den Pflichtteil. Zusätzlich verfügte er, dass Pflichtteile erst fünf Jahre nach seinem Tod auszuzahlen seien.

Damit war der Konflikt programmiert. Eine der Töchter wollte den Pflichtteil trotz 5-Jahres-Stundung einklagen. Rund zwei Jahre nach dem Tod des Vaters klagte sie auf Pflichtteilsergänzung. Ihr Argument: Eine frühere Grundstücksübertragung an die Schwester müsse bei der Berechnung berücksichtigt werden. Die beklagte Schwester hielt dagegen, der Anspruch sei noch gar nicht fällig, weil das Testament die Auszahlung um fünf Jahre hinausgeschoben habe.

Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht sah das anders und hob die Entscheidung auf. Schließlich musste der OGH klären, was eine solche testamentarische Stundung tatsächlich bedeutet (Zur vollständigen OGH-Entscheidung).

Was „Stundung“ im Erbrecht wirklich heißt

Das zentrale Missverständnis liegt oft im Wort selbst. Viele lesen eine 5-Jahres-Stundung so, als dürfe in dieser Zeit überhaupt nichts unternommen werden. Genau das stimmt rechtlich nicht.

§ 766 ABGB erlaubt dem Erblasser, die Zahlung des Pflichtteils aufzuschieben. Diese Stundung soll dem Erben oder einem Beschenkten Zeit verschaffen, um die Mittel für die Auszahlung aufzubringen, etwa wenn Vermögen in Immobilien gebunden ist und nicht sofort liquide gemacht werden kann.

Wichtig ist aber die Trennung zwischen Anspruch und Zahlung. Der Pflichtteilsanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall. Die Stundung verschiebt also nicht die Existenz des Anspruchs, sondern nur den Zeitpunkt, zu dem bezahlt werden muss.

Gerade in Familien mit früheren Schenkungen, Liegenschaftsübertragungen oder umstrittenen Anrechnungen ist diese Unterscheidung entscheidend. Denn ohne Verfahren bleibt oft jahrelang ungeklärt, ob und in welcher Höhe überhaupt ein Anspruch besteht.

Der OGH zieht eine klare Linie: Pflichtteil trotz 5-Jahres-Stundung einklagen ja, vollstrecken später

Der OGH hat deutlich gemacht: Auch wenn im Testament eine zulässige Stundung von bis zu fünf Jahren angeordnet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte sofort klagen. Die Stundung hindert die gerichtliche Geltendmachung nicht.

Das Kernargument ist praxisnah. Die Stundung soll dem Zahlungspflichtigen Luft verschaffen, nicht aber dem Berechtigten den Zugang zum Gericht abschneiden. Wer Anspruch auf Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung hat, darf daher frühzeitig feststellen lassen, wie hoch dieser Anspruch ist und gegen wen er sich richtet.

Das Gericht kann den Betrag also zusprechen, die Leistungsfrist aber so festsetzen, dass tatsächlich erst nach Ablauf der Stundungsfrist gezahlt werden muss. Anders gesagt: Urteil jetzt, Geld später.

Diese Logik knüpft an die gesetzliche Wertung an, dass es im Pflichtteilsrecht um einen Zahlungsaufschub gehen kann, nicht um einen prozessualen Stillstand. Genau darin liegt die praktische Bedeutung der Entscheidung.

Warum diese Unterscheidung für Betroffene viel Geld sparen kann

Wer eine testamentarische Stundung sieht und deshalb untätig bleibt, riskiert einen gefährlichen Fehler: Die Verjährung läuft trotzdem weiter. Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren ab Kenntnis von Tod, Enterbung oder Schmälerung und der Person des Schuldners. Eine im Testament angeordnete 5-Jahres-Stundung stoppt diese Frist nicht automatisch.

Das ist für Familien besonders tückisch. Außen wirkt es so, als müsse man ohnehin erst später etwas tun. Innen läuft die Uhr aber schon. Wer zu lange wartet, kann Ansprüche verlieren, obwohl die Auszahlung erst Jahre später vorgesehen war.

Hinzu kommt: Frühere Schenkungen an Geschwister oder andere Angehörige werden oft erst nach und nach bekannt. Gerade bei Liegenschaften, gemischten Schenkungen oder Vorempfängen ist eine genaue Prüfung nötig, ob eine Pflichtteilsergänzung verlangt werden kann oder ob Zuwendungen anzurechnen sind.

Wann das Thema auch im Familienrecht plötzlich brisant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die erbrechtliche Frage oft eng mit Ihrer Lebensplanung verbunden.

  • Wenn Sie mitten in einer Trennung oder Scheidung sind und mit dem Pflichtteil eine finanzielle Lücke schließen wollen, kann eine frühe Klage wenigstens Rechtssicherheit über die Höhe des Anspruchs schaffen.
  • Wenn ein Testament neben der Stundung auch eine Pflichtteilskürzung oder Anrechnung früherer Schenkungen enthält, muss geprüft werden, ob das rechtlich hält.
  • Wenn Sie als Erbe oder Beschenkter in Anspruch genommen werden, gibt Ihnen die Stundung zwar Zeit für die Zahlung, aber nicht automatisch Schutz vor einer Klage.
  • Wenn Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht, kann eine geordnete Strategie helfen, Zinsen, Prozesskosten und spätere Vollstreckungsprobleme zu begrenzen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt Dr. Pichler immer wieder, dass erbrechtliche Ansprüche genau dann akut werden, wenn familiäre Konflikte ohnehin schon eskaliert sind. Umso wichtiger ist es, die zeitlichen Regeln sauber zu trennen.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

  • Lesen Sie das Testament genau: Steht dort nur ein Zahlungsaufschub oder auch eine Kürzung, Anrechnung oder Enterbung?
  • Erheben Sie frühere Schenkungen: Besonders Grundstücke, Wohnrechte, Geldflüsse oder Übergaben innerhalb der Familie sind für die Pflichtteilsergänzung relevant.
  • Behalten Sie die Verjährung im Blick: Warten Sie nicht bloß deshalb ab, weil im Testament „erst nach fünf Jahren zahlbar“ steht.
  • Unterschreiben Sie keinen Verzicht und keinen schnellen Vergleich ohne Bewertung des Nachlasses und möglicher Vorempfänge.
  • Prüfen Sie auch Härtefälle: Ist die Stundung für Sie unbillig hart, kann im Einzelfall eine frühere Zahlung durchsetzbar sein.

FAQ: So wird nach dem Thema tatsächlich gesucht

Kann ich meinen Pflichtteil einklagen, obwohl im Testament steht, dass erst in 5 Jahren gezahlt wird?

Ja. Nach der Linie des OGH dürfen Sie den Anspruch sofort gerichtlich geltend machen. Die Stundung betrifft grundsätzlich die Zahlung, nicht die Klage selbst. Das Gericht kann den Anspruch zusprechen und die Zahlungsfrist entsprechend nach hinten verschieben.

Beginnt die Verjährung erst nach Ablauf der 5 Jahre?

Nein, darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs läuft grundsätzlich ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände. Eine testamentarische Stundung bedeutet nicht automatisch, dass die Verjährung stillsteht.

Was ist eine Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen an Geschwister?

Wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat, kann das den Pflichtteil beeinflussen. Bestimmte Schenkungen werden rechnerisch dem Nachlass hinzugerechnet. Dadurch kann sich der Pflichtteilsanspruch erhöhen, auch wenn beim Tod selbst nicht mehr viel Vermögen vorhanden war.

Muss ich als Erbe trotz Stundung schon mit einer Klage rechnen?

Ja. Die Stundung schützt nicht davor, dass der Anspruch gerichtlich geklärt wird. Sie verschafft in erster Linie Zeit für die tatsächliche Zahlung. Für Erben und Beschenkte ist daher eine frühe rechtliche und wirtschaftliche Planung sinnvoll.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.