Pflegevermächtnis im Pflegeheim: Wann zählt Hilfe als rechtliche Pflege?

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Pflegevermächtnis im Pflegeheim: Warum tägliche Telefonate am Ende trotzdem nichts bringen können

Jeden Tag anrufen, Arzttermine koordinieren, mit dem Heim sprechen, Kleidung besorgen, Bankwege erledigen – und am Ende trotzdem kein Geld aus dem Nachlass bekommen? Genau an dieser Stelle wird das Pflegevermächtnis für viele Familien überraschend hart. Denn das Gesetz belohnt nicht jede Form des Kümmerns, sondern nur ganz bestimmte Pflegeleistungen in einem bestimmten Ausmaß.

Gerade wenn ein Elternteil bereits im Pflegeheim lebt, verschwimmen die Grenzen schnell: Was ist noch bloße Zuwendung, was schon rechtlich relevante Pflege? Diese Frage wird oft erst dann scharf, wenn nach dem Todesfall Pflichtteilsansprüche, Erbquoten und familiäre Vorwürfe aufeinandertreffen.

Eine Tochter kümmerte sich jahrelang – und scheiterte trotzdem

Nach dem Tod der Mutter erbten die Tochter, der Sohn und ein Enkel jeweils ein Drittel. Die Mutter hatte ihre letzten Lebensjahre im Pflegeheim verbracht. Die Tochter war dennoch laufend eingebunden: Sie organisierte Arzttermine, stimmte sich mit dem Heim ab, kümmerte sich um Kleidung und Erledigungen bei der Bank. Dazu kamen Besuche etwa einmal im Monat und tägliche, oft längere Telefonate. Die Gespräche waren nicht oberflächlich. Die Tochter beruhigte ihre Mutter, motivierte sie und war ihre wichtigste Bezugsperson.

Als der Enkel seinen Pflichtteil in Geld verlangte, hielt die Tochter dagegen. Sie argumentierte, ihre jahrelange Unterstützung sei als Pflege anzuerkennen. Dafür müsse sie aus dem Nachlass etwas erhalten, was den geltend gemachten Anspruch ausgleiche.

Der Streit drehte sich damit nicht um fehlende Hilfe im menschlichen Sinn. Die eigentliche Frage war eine andere: Zählt diese Hilfe auch rechtlich als „Pflege“ für ein Pflegevermächtnis?

Nicht jedes Kümmern ist Pflege im Sinn des Gesetzes

Das Pflegevermächtnis ist in § 677 ABGB geregelt. Diese Bestimmung gibt nahestehenden Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Geldanspruch aus dem Nachlass, wenn sie den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor dessen Tod gepflegt haben.

Wichtig ist dabei der Begriff der Pflege. Gemeint sind objektiv notwendige Unterstützungsleistungen, die jemand wegen seiner Pflegebedürftigkeit selbst nicht mehr bewältigen kann. Es geht also nicht bloß um Beistand, Aufmerksamkeit oder familiäre Nähe, sondern um konkrete Hilfe, die wegen eines gesundheitlichen Zustands erforderlich wird.

Außerdem verlangt das Gesetz ein spürbares Ausmaß. Die Rechtsprechung arbeitet hier mit einer klaren Orientierung: Im Regelfall muss die Unterstützung durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat erreicht haben. Wer deutlich darunter bleibt, hat es schwer, einen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Was im Pflegeheim meist nicht reicht – Ihre Optionen mit einem Rechtsanwalt in Wien

Genau hier setzte die gerichtliche Beurteilung an. Lebt eine Person im Pflegeheim, übernimmt diese Einrichtung normalerweise die notwendige Betreuung. Das hat rechtliche Folgen: Viele Leistungen, die Angehörige als belastend erleben, gelten dann nicht automatisch als Pflege im Sinn des § 677 ABGB.

Bloße Besuche zählen grundsätzlich nicht. Dasselbe gilt für Telefonate, auch wenn sie häufig stattfinden und emotional fordernd sind. Das mag menschlich enorm wertvoll sein, löst aber für sich allein noch kein Pflegevermächtnis aus.

Psychische Unterstützung kann zwar ausnahmsweise relevant sein. Denkbar ist das etwa dann, wenn ein pflegebedürftiger Mensch bestimmte Aktivitäten – zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen oder vergleichbare persönlich notwendige Begleitung – ohne Hilfe nicht mehr organisieren oder bewältigen kann. Diese Schwelle war hier aber nicht erreicht.

Organisation kann Pflege sein – aber nicht in jedem Umfang

Für viele Angehörige ist dieser Punkt besonders wichtig: Organisatorische Tätigkeiten sind nicht wertlos. Sie können rechtlich sehr wohl als Pflegeleistungen zählen. Wer Arzttermine koordiniert, mit Pflegepersonal abstimmt, notwendige Besorgungen übernimmt oder laufend Angelegenheiten regelt, erbringt unter Umständen pflegerelevante Hilfe.

Nur reicht auch hier nicht jedes Mithelfen. Entscheidend ist das Ausmaß. Die Tochter hatte selbst nur rund 13 Stunden pro Monat an organisatorischem Aufwand vorgebracht. Das war zu wenig, um die erforderliche Schwelle von durchschnittlich mehr als 20 Stunden monatlich zu erreichen.

Gerade darin liegt die praktische Härte der Entscheidung: Das Gesetz misst nicht das subjektive Gefühl ständiger Belastung, sondern Dauer und Art der konkret notwendigen Hilfeleistung. Wer die Familie zusammenhält, ständig erreichbar ist und alles „im Hintergrund“ managt, hat noch nicht automatisch einen Anspruch auf ein Pflegevermächtnis.

Warum auch ein Ersatz über andere Regeln nicht funktionierte

Manchmal wird in solchen Situationen versucht, den Aufwand über die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt zu bekommen. Dahinter steht vereinfacht die Idee, dass jemand für nützliche Leistungen Ersatz verlangen kann, obwohl kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Auch dieser Weg war hier versperrt. Wenn die Hilfe im Einvernehmen mit der betreuten Person erbracht wurde, greift diese Anspruchsgrundlage regelmäßig nicht. Genau davon ging das Gericht aus. Die Tochter hatte also weder über das Pflegevermächtnis noch über diesen Ersatzanspruch Erfolg.

Wann diese Entscheidung für Familien wirklich brisant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Abgrenzung besonders relevant in vier typischen Konstellationen:

  • Ein Elternteil zieht ins Pflegeheim: Ab diesem Zeitpunkt sollte genau geprüft werden, welche Leistungen das Heim übernimmt und welche Aufgaben tatsächlich bei den Angehörigen verbleiben.
  • Sie organisieren „alles rundherum“: Arzttermine, Transporte, Behördenwege, Einkäufe und Abstimmungen können zählen – aber nur, wenn Umfang und Notwendigkeit sauber dokumentiert sind.
  • Es gibt Geschwister oder Enkel mit Pflichtteilsansprüchen: Dann wird Pflegearbeit oft erst nach dem Todesfall zum Streitpunkt. Möglicherweise kann ein Unterhalt oder Scheidung Anwalt helfen.
  • Niemand spricht offen über Geld: Gerade das führt später zu Enttäuschungen. Viele helfen jahrelang im Vertrauen darauf, „dass das eh berücksichtigt wird“.

Was Sie jetzt konkret dokumentieren sollten

Wer Pflegeleistungen später geltend machen möchte, braucht Beweise. Ohne Aufzeichnungen bleibt oft nur ein Gefühl von Ungerechtigkeit, rechtlich aber zu wenig Substanz.

  • Führen Sie eine Liste mit Datum, Tätigkeit und Zeitaufwand.
  • Trennen Sie Besuche und Telefonate von konkreten Pflege- oder Organisationsleistungen.
  • Halten Sie fest, warum die jeweilige Hilfe notwendig war.
  • Sammeln Sie Unterlagen zu Arztterminen, Fahrten, Besorgungen und Heimabsprachen.
  • Behalten Sie den Richtwert von mehr als 20 Stunden pro Monat im Durchschnitt im Blick.
  • Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine schriftliche Vereinbarung oder ein ausdrückliches Pflegevermächtnis im Testament möglich ist.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien sieht die Pichler Rechtsanwaltskanzlei in der Praxis immer wieder denselben Fehler: Angehörige leisten über Jahre viel, dokumentieren aber kaum etwas. Später steht dann Aussage gegen Aussage – und gerade bei Pflegeheim-Fällen wird sehr genau unterschieden, was rechtlich als Pflege zählt und was nicht. Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: Was Angehörige dazu wirklich googeln

Zählen Besuche im Pflegeheim als Pflegevermächtnis?

Normalerweise nein. Reine Besuche gelten in der Regel nicht als Pflege im Sinn des § 677 ABGB. Das gilt auch dann, wenn sie regelmäßig stattfinden und menschlich besonders wichtig sind. Entscheidend ist, ob objektiv notwendige Unterstützungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erbracht wurden.

Sind tägliche Telefonate mit meiner Mutter im Heim rechtlich Pflege?

Meist nicht. Telefonate und emotionale Unterstützung allein reichen üblicherweise nicht aus, um ein Pflegevermächtnis zu begründen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann psychische Unterstützung relevant sein, wenn sie eine notwendige Hilfeleistung darstellt, die der Betroffene sonst nicht bewältigen könnte.

Wie viele Stunden Pflege brauche ich für ein Pflegevermächtnis?

Die Rechtsprechung orientiert sich im Regelfall an durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat in den letzten drei Jahren vor dem Tod. Diese Grenze ist kein bloßer Formalismus, sondern oft ausschlaggebend. Wer darunter bleibt, wird einen Anspruch nur schwer durchsetzen können.

Kann Organisationsarbeit wie Arzttermine oder Heimabsprachen zählen?

Ja, grundsätzlich schon. Organisation kann Pflege sein, wenn sie wegen der Pflegebedürftigkeit notwendig ist. Sie muss aber ein ausreichendes Ausmaß erreichen und konkret nachweisbar sein. Genau daran scheitern viele Ansprüche in der Praxis.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwaltskanzlei Mandantinnen und Mandanten bei Fragen rund um Erbrecht, Pflichtteil und familiäre Auseinandersetzungen nach einem Todesfall. Gerade beim Pflegevermächtnis entscheidet oft nicht das Gefühl, wie viel man getan hat, sondern wie präzise sich Art, Notwendigkeit und Stundenumfang belegen lassen.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.