OGH Entscheidung Parkgarage Fahrzeugschäden: Der angeführte Beschluss ist keine geeignete Grundlage für einen familienrechtlichen Fachartikel.
OGH Entscheidung Parkgarage Fahrzeugschäden – Rechtsanwalt Wien
Die angeführte Entscheidung ist für den gewünschten Fachartikel nicht geeignet: Der OGH-Beschluss vom 25.04.1995, 4 Ob 522/95 betrifft ausschließlich die Haftung von Parkgaragen für Fahrzeugschäden. Ein Bezug zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder ehelicher Vermögensaufteilung besteht nicht.
Die OGH Entscheidung Parkgarage Fahrzeugschäden behandelt daher kein familienrechtliches Thema. Für Informationen zu einer Scheidung oder zum Unterhalt ist eine einschlägige familienrechtliche Entscheidung erforderlich.
Ein familienrechtlicher Fachartikel auf dieser Grundlage würde daher entweder am Thema vorbeigehen oder eine nicht belegte rechtliche Aussage enthalten. Dafür benötige ich eine familienrechtliche Entscheidung oder eine konkrete Fragestellung, etwa zu:
Die OGH Entscheidung Parkgarage Fahrzeugschäden kann deshalb nur als Hinweis auf ein verkehrs- oder haftungsrechtliches Thema dienen, nicht als Beleg für Ansprüche nach einer Scheidung. Für einen passenden Fachartikel sollte stattdessen eine konkrete familienrechtliche Rechtsfrage oder ein einschlägiger OGH-Beschluss herangezogen werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.