Die bereitgestellte Analyse enthält ausschließlich eine Fundstelle:
„OGH vom 09.07.2008, 9 Ob 48/08m“
OGH Entscheidung 9 Ob 48/08m ist damit lediglich als Fundstelle dokumentiert. Zugleich wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten handelt. Inhalt, familienrechtliches Thema und tragende rechtliche Aussage werden nicht angeführt. Ein fachlich korrekter, publikationsfertiger Artikel lässt sich daraus nicht erstellen, ohne den Entscheidungsinhalt zu erfinden.
OGH Entscheidung 9 Ob 48/08m und Rechtsanwalt Wien
Für eine belastbare rechtliche Einordnung der OGH Entscheidung 9 Ob 48/08m werden daher zusätzliche Informationen zum konkreten familienrechtlichen Thema und zu den wesentlichen Aussagen benötigt. Ohne diese Angaben wäre jede weitergehende Bewertung spekulativ.
Für allgemeine Informationen zu den möglichen Themenbereichen stehen auch die Bereiche Scheidung und Unterhalt zur Verfügung.
Für die Erstellung benötige ich daher entweder:
eine Analyse mit dem konkreten familienrechtlichen Thema und den wesentlichen Aussagen der Entscheidung oder
ein anderes Urteil bzw. eine Fragestellung zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht oder Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens.
Die OGH Entscheidung 9 Ob 48/08m kann erst nach Übermittlung des konkreten Entscheidungsinhalts fachlich korrekt eingeordnet werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.