Pichler Rechtsanwalt GmbH

OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x: Was sie klärt

Startseite  •  Aktuelles  •  30.09.2026
OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x: Was sie klärt

Auf Grundlage der gelieferten Analyse lässt sich kein seriöser Fachartikel erstellen. Die angeführte Entscheidung lautet zwar: OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x

OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x und Rechtsanwalt Wien

Die OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x wird in der vorliegenden Analyse ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten eingeordnet. Daher lässt sich daraus kein belastbarer Beitrag zu materiell-rechtlichen Fragen ableiten.

Die Analyse kennzeichnet sie jedoch ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten. Ein Artikel zu Scheidungsunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder Ehegattenunterhalt wäre daher nicht durch den festgestellten Inhalt gedeckt und würde eine rechtliche Aussage ohne ausreichende Tatsachengrundlage riskieren.

Für weiterführende Informationen zu den möglichen Themenbereichen finden Sie hier die Bereiche Scheidung und Unterhalt. Die OGH Entscheidung 9 Ob 152/02x bietet nach der vorliegenden Analyse jedoch keine ausreichende Grundlage für eine vertiefte Darstellung dieser Themen.

Für einen publikationsfertigen Beitrag wird eine Fundstelle mit einem materiell-rechtlichen Thema benötigt, etwa zu:

  • Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und Schulden
  • Obsorge und Kontaktrecht
  • Verschulden bei der Scheidung
  • Unterhalt für Kinder

Bitte übermitteln Sie dafür eine andere Analyse oder eine inhaltlich relevante Entscheidung.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden