Die OGH Entscheidung 8 Ob 106/08h kann ohne konkrete Angaben zum Sachverhalt nicht seriös familienrechtlich eingeordnet werden. Für eine belastbare Analyse sind insbesondere die Rechtsfragen und praktischen Folgen zu prüfen.
OGH Entscheidung 8 Ob 106/08h und Rechtsanwalt Wien
Auf Grundlage der vorliegenden Analyse lässt sich kein seriöser Fachartikel erstellen. Sie enthält ausschließlich die Fundstelle „OGH vom 02.09.2008, 8 Ob 106/08h“ und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandanten handelt.
Für einen publikationsfertigen Beitrag fehlen insbesondere:
das konkrete familienrechtliche Thema,
der Sachverhalt,
die maßgeblichen Rechtsfragen,
die Begründung des OGH sowie
praktische Auswirkungen für Betroffene.
Ein Artikel mit erfundenen Details wäre rechtlich nicht vertretbar. Bitte übermitteln Sie eine Analyse mit inhaltlichen Angaben zu einem geeigneten Urteil oder geben Sie das gewünschte Thema vor, etwa Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder Verschuldensscheidung.
Die OGH Entscheidung 8 Ob 106/08h sollte daher erst nach Übermittlung der fehlenden Entscheidungsinhalte redaktionell aufbereitet werden. Je nach gewünschtem Schwerpunkt können ergänzend Informationen zur Scheidung oder zum Unterhalt berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.