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OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s: Was sie bedeutet

Startseite  •  Aktuelles  •  07.10.2026
OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s: Was sie bedeutet

OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s wird häufig im Zusammenhang mit familienrechtlichen Recherchen geprüft. Die folgende Analyse zeigt, warum diese Entscheidung keine verwertbare materiell-rechtliche Aussage für Mandantinnen und Mandanten enthält.

OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s und Rechtsanwalt Wien

Die angeführte Entscheidung des OGH vom 24.10.1996, 6 Ob 2276/96s ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten. Da keine materiell-rechtliche Fragestellung, kein Sachverhalt und keine verwertbaren Aussagen zu Scheidungs- oder Familienrecht enthalten sind, sollte daraus kein Fachartikel erstellt werden.

Für einen publikationsfertigen Beitrag wird eine Fundstelle mit konkreter familienrechtlicher Aussage benötigt, etwa zu Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung des ehelichen Vermögens oder Verschulden bei der Scheidung.

Die OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s eignet sich daher nicht als Grundlage für einen fachlich belastbaren Beitrag zu Scheidung, Unterhalt oder anderen konkreten familienrechtlichen Fragen. Für einen passenden Beitrag ist stattdessen eine Entscheidung mit nachvollziehbarem Sachverhalt und konkreter rechtlicher Aussage erforderlich.

ORIGINAL LINK:

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Zusammenfassend bestätigt die OGH Entscheidung 6 Ob 2276/96s nach der vorliegenden Analyse lediglich, dass eine rein prozessuale Entscheidung ohne konkrete familienrechtliche Inhalte keine geeignete Fundstelle für einen praxisorientierten Fachartikel ist.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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