Zur Einordnung der OGH Entscheidung 6 Ob 227/08p liegen ausschließlich die nachfolgend genannten Informationen vor.
OGH Entscheidung 6 Ob 227/08p – Rechtsanwalt Wien
Die bereitgestellte Analyse enthält ausschließlich eine Fundstelle:
„OGH vom 06.11.2008, 6 Ob 227/08p“
Zugleich wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten handelt und die Entscheidung übersprungen werden soll.
Damit fehlen die für einen seriösen Fachartikel notwendigen Informationen, insbesondere:
das konkrete familienrechtliche Thema,
der Sachverhalt,
die tragenden rechtlichen Erwägungen,
die Entscheidung der Vorinstanzen,
die praktische Bedeutung für Betroffene.
Ein Artikel über Scheidungsunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder Verschulden wäre ohne diese Angaben spekulativ und könnte der genannten OGH-Entscheidung inhaltlich unzutreffende Aussagen zuschreiben. Die OGH Entscheidung 6 Ob 227/08p lässt auf Grundlage der vorliegenden Analyse daher keine seriöse inhaltliche Bewertung eines konkreten familienrechtlichen Themas zu.
Für praxisrelevante Informationen zu Scheidung und Unterhalt sind konkrete Angaben zum jeweiligen Sachverhalt und zur rechtlichen Fragestellung erforderlich.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.