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OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s: Was gilt?

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OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s: Was gilt?

OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s: Einordnung

Die OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s ist für eine aktuelle familienrechtliche Beratung nur eingeschränkt aussagekräftig. Dieser Beitrag ordnet die Fundstelle ein und zeigt, warum daraus keine konkreten Empfehlungen zu Scheidung, Unterhalt oder anderen familienrechtlichen Themen abgeleitet werden können.

OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s und Rechtsanwalt Wien

Die OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s sollte insbesondere nicht mit aktueller Rechtsprechung zu Ehegattenunterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung gleichgesetzt werden. Für eine belastbare rechtliche Einschätzung ist eine passende Fundstelle mit materiell-rechtlicher Aussage erforderlich.

Die vorliegende Analyse eignet sich nicht als Grundlage für einen publikationsfertigen Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim OGH vom 30.08.2000, 6 Ob 205/00s um eine rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten handelt.

Der Entscheidung lassen sich in der bereitgestellten Analyse keine belastbaren Angaben zu einem konkreten Sachverhalt, zu einer materiell-rechtlichen Streitfrage oder zu einer für Betroffene verwertbaren Rechtsfolge entnehmen. Ein Artikel über Ehegattenunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder Verschulden würde daher zwangsläufig auf ergänzten oder erfundenen Inhalten beruhen.

Außerdem liegt die Entscheidung aus dem Jahr 2000 deutlich länger als zwölf Monate zurück und dürfte keinesfalls als aktuelle oder neue Rechtsprechung dargestellt werden.

Für einen fachlich korrekten Blogbeitrag wird daher eine Fundstelle mit materiell-rechtlicher Aussage oder eine ergänzende Analyse des damaligen Sachverhalts und der tragenden Rechtsansicht benötigt.

Weiterführende Informationen und vollständige Fundstelle

Die OGH Entscheidung 6 Ob 205/00s ist daher vor allem als historische prozessuale Fundstelle einzuordnen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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