Die OGH Entscheidung 6 Ob 16/05d bildet nach der vorliegenden Analyse keine ausreichende Grundlage für einen seriösen Fachartikel zu materiell-rechtlichen Fragen des Familienrechts.
OGH Entscheidung 6 Ob 16/05d und Rechtsanwalt Wien
Die OGH Entscheidung 6 Ob 16/05d ist als rein prozessuale Entscheidung eingeordnet. Für eine verlässliche rechtliche Einschätzung zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung sind daher ergänzende Sachverhaltsangaben und eine materiell-rechtliche Analyse erforderlich.
Auf Grundlage der gelieferten Analyse kann kein seriöser Fachartikel erstellt werden. Die einzige angeführte Entscheidung – OGH vom 17.02.2005, 6 Ob 16/05d – ist ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten gekennzeichnet. Inhaltliche Aussagen zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung wären daher nicht belegbar und würden eine rechtliche Aussage erfinden.
Für einen publikationsfertigen Artikel wird eine ergänzende Analyse mit einem materiell-rechtlichen Thema benötigt, etwa:
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
Obsorge und Kontaktrecht
Verschulden bei der Scheidung
Unterhalt für Kinder
Erforderlich sind insbesondere der konkrete Sachverhalt, die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und – falls ein Urteil behandelt werden soll – die tragenden Entscheidungsgründe.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.