OGH Entscheidung 6 Ob 138/97f: Eine verlässliche rechtliche Einordnung setzt voraus, dass Verfahrensgegenstand, Rechtsfrage und konkrete Aussage der Entscheidung bekannt sind.
OGH Entscheidung 6 Ob 138/97f: Keine ausreichende Grundlage für einen Fachartikel
Auf Grundlage der gelieferten Analyse lässt sich kein verantwortungsvoller Fachartikel mit ausreichender rechtlicher Substanz erstellen.
Die Fundstelle lautet: OGH vom 26.05.1997, 6 Ob 138/97f. In der Analyse wird diese Entscheidung ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten eingestuft. Inhalt, Verfahrensgegenstand und konkrete Rechtsaussage werden nicht näher dargestellt.
Ein Artikel zu Scheidungs- oder Familienrecht würde daher zwangsläufig rechtliche Aussagen ergänzen, die aus der Analyse nicht hervorgehen. Das könnte zu einer unzutreffenden Darstellung der Entscheidung führen. Für einen publikationsfertigen Beitrag wäre eine ergänzende Analyse erforderlich, insbesondere zu:
dem konkreten Verfahrensgegenstand,
der maßgeblichen Rechtsfrage,
dem Inhalt der Entscheidung des OGH,
der Bedeutung für Ehegattenunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder ein anderes familienrechtliches Thema.
Rechtliche Einordnung durch Rechtsanwalt Wien
Die OGH Entscheidung 6 Ob 138/97f sollte daher erst nach einer vollständigen Prüfung des Originaltexts für Aussagen zum Familienrecht herangezogen werden. Ohne diese Prüfung wäre eine Zuordnung zu Themen wie Scheidung oder Unterhalt nicht ausreichend abgesichert.
Hier finden Sie die Zur vollständigen OGH-Entscheidung. Erst die vollständige Analyse der OGH Entscheidung 6 Ob 138/97f ermöglicht eine belastbare Aussage zu ihrer tatsächlichen rechtlichen Bedeutung.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.