Die OGH Entscheidung 5 Ob 4/99w wird anhand der verfügbaren Informationen rechtlich eingeordnet. Dabei zeigt sich, dass kein belastbarer Bezug zu einem konkreten familienrechtlichen Problem besteht.
OGH Entscheidung 5 Ob 4/99w: Rechtsanwalt Wien
Auf Grundlage der gelieferten Analyse kann kein seriöser Fachartikel erstellt werden. Die Fundstelle
OGH vom 26.01.1999, 5 Ob 4/99w
wird ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten eingestuft. Die Analyse enthält außerdem weder einen verwertbaren Sachverhalt noch eine familienrechtliche Rechtsfrage, die laienverständlich erklärt werden könnte.
Die OGH Entscheidung 5 Ob 4/99w lässt sich daher nicht sinnvoll als Ratgeber zu Themen wie Scheidung oder familienrechtlichen Ansprüchen aufbereiten.
Ein Artikel würde daher zwangsläufig entweder den Inhalt der Entscheidung verfälschen oder rechtliche Aussagen erfinden. Für einen publikationsfertigen Beitrag wird eine inhaltlich geeignete Entscheidung oder ein konkretes Thema aus dem Scheidungs- und Familienrecht benötigt.
Die OGH Entscheidung 5 Ob 4/99w sollte deshalb erst dann ausführlicher erläutert werden, wenn ein verwertbarer Sachverhalt und eine konkrete Rechtsfrage vorliegen.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.