OGH Entscheidung 4 Ob 543/95: Einordnung im Familienrecht
Die angeführte Entscheidung des OGH vom 13.06.1995, 4 Ob 543/95, ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne erkennbare Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten im Scheidungs- oder Familienrecht. Die OGH Entscheidung 4 Ob 543/95 bietet daher keinen konkreten Anhaltspunkt für typische Fragen rund um Scheidung oder familienrechtliche Ansprüche. Ein Fachartikel dazu würde daher keinen belastbaren Mehrwert bieten und könnte die Bedeutung der Entscheidung künstlich überhöhen.
Für einen publikationsfertigen Beitrag wäre eine materiell-rechtliche Entscheidung oder ein konkretes familienrechtliches Thema erforderlich, etwa Ehegattenunterhalt, die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Obsorge oder Verschuldensscheidung.
OGH Entscheidung 4 Ob 543/95 und Rechtsanwalt Wien
Die OGH Entscheidung 4 Ob 543/95 ist deshalb von materiell-rechtlichen Themen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung zu unterscheiden. Für die Beratungspraxis wäre eine Entscheidung mit unmittelbarem Bezug zu den Rechten und Pflichten nach einer Trennung oder Scheidung deutlich geeigneter.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.