OGH Entscheidung 4 Ob 10/08m: Einordnung durch Rechtsanwalt Wien
Auf Grundlage der gelieferten Analyse kann kein seriöser Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht erstellt werden. Das gilt auch für die OGH Entscheidung 4 Ob 10/08m, deren konkrete familienrechtliche Bedeutung anhand der vorliegenden Analyse nicht beurteilt werden kann.
Die angeführte Entscheidung OGH vom 22.01.2008, 4 Ob 10/08m ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten. Es fehlen insbesondere Angaben zu einem familienrechtlichen Sachverhalt, zu den angewendeten Bestimmungen des EheG oder ABGB sowie zu einer materiell-rechtlichen Aussage des Obersten Gerichtshofs.
Die OGH Entscheidung 4 Ob 10/08m sollte daher nicht als Grundlage für konkrete Aussagen zu familienrechtlichen Ansprüchen verwendet werden. Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar: Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
Ein Artikel, der daraus etwa Aussagen zu Ehegattenunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder Verschulden ableiten würde, müsste inhaltliche Details erfinden. Das wäre rechtlich unzuverlässig und für einen Kanzlei-Blog nicht vertretbar.
Warum die OGH Entscheidung 4 Ob 10/08m keine familienrechtliche Aussage ermöglicht
Für eine belastbare rechtliche Einordnung wären zunächst der konkrete Sachverhalt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die tragenden Erwägungen des Obersten Gerichtshofs zu prüfen. Ohne diese Informationen lässt sich aus der OGH Entscheidung 4 Ob 10/08m keine verlässliche Orientierung zu Scheidung, Unterhalt oder anderen familienrechtlichen Fragen ableiten.
Für einen publikationsfertigen Beitrag wird daher eine Analyse mit einem familienrechtlichen Thema oder einer tatsächlich materiell-rechtlichen Entscheidung benötigt.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.