OGH Entscheidung 3 Ob 2357/96f im Überblick: Die Entscheidung wird auf ihre praktische Bedeutung für das österreichische Scheidungs- und Familienrecht eingeordnet.
OGH Entscheidung 3 Ob 2357/96f – Rechtsanwalt Wien
Die OGH Entscheidung 3 Ob 2357/96f betrifft nach der vorliegenden Analyse eine rein prozessuale Frage. Für Mandantinnen und Mandanten ist daher entscheidend, ob sich daraus konkrete Aussagen zu Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung ableiten lassen.
Die OGH Entscheidung 3 Ob 2357/96f bietet dafür keine ausreichende materiell-rechtliche Grundlage. Für die rechtliche Orientierung sind insbesondere die Themen Scheidung, Unterhalt und familienrechtliche Folgewirkungen relevant.
Die angeführte Entscheidung
OGH vom 20.11.1996, 3 Ob 2357/96f
ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne ausreichende Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten. Ein Fachartikel zu Scheidungs- oder Familienrecht ließe sich daraus nicht seriös und ohne erfundene Inhalte entwickeln.
Für einen publikationsfertigen Beitrag wird daher eine materiell-rechtliche Entscheidung oder ein konkretes familienrechtliches Thema benötigt, etwa zu:
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.