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OGH Entscheidung 3 Ob 20/02: Analyse

Startseite  •  Aktuelles  •  30.09.2026
OGH Entscheidung 3 Ob 20/02: Analyse

OGH Entscheidung 3 Ob 20/02: Die vorliegende Analyse erlaubt keine seriöse rechtliche Bewertung eines konkreten Falls, weil sie ausdrücklich auf die fehlende Praxisrelevanz für Mandanten hinweist. Eine Einordnung zu Scheidung oder Unterhalt darf daher keine Entscheidungsinhalte erfinden.

OGH Entscheidung 3 Ob 20/02: Keine inhaltliche Fallanalyse möglich

Die OGH Entscheidung 3 Ob 20/02 wird in der bereitgestellten Analyse lediglich als rein prozessuale Entscheidung bezeichnet. Angaben zum Sachverhalt, zur konkreten Rechtsfrage und zur Begründung des Obersten Gerichtshofs fehlen.

Rechtsanwalt Wien: Warum die Fundstelle nicht ausreicht

Für eine mandantenrelevante Beratung zu familienrechtlichen Themen ist die OGH Entscheidung 3 Ob 20/02 auf Grundlage der vorliegenden Analyse nicht ausreichend. Ohne die wesentlichen Entscheidungsinhalte wäre eine fachliche Auswertung nicht seriös möglich.

Die bereitgestellte Analyse kennzeichnet die Entscheidung ausdrücklich als „rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten“ und ordnet daher „SKIP“ an. Sie enthält außerdem keine inhaltlichen Angaben zum Sachverhalt, zur Rechtsfrage oder zur Begründung des OGH.

Ein publikationsfertiger Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht wäre auf dieser Grundlage nicht seriös möglich, ohne Entscheidungsinhalte zu erfinden. Bitte stellen Sie eine Analyse mit einem mandantenrelevanten familienrechtlichen Thema oder eine weitere Fundstelle samt Sachverhalt und Kernaussagen bereit.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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